Reformen des Sozialstaats, ihre Voraussetzungen und Wirkungen sind ein vielfach diskutiertes Thema. Relativ
wenig Beachtung findet dabei die Frage, welche und wessen Interessen im sozialpolitischen Reformdiskurs
überhaupt gehört werden und sich Geltung verschaffen können. Das Schwerpunktheft stellt diesen unterbelichteten
Aspekt in den Mittelpunkt. Es diskutiert die Organisations- und Konfliktfähigkeit sogenannter „schwacher
Interessen“ im Politikfeld Sozialpolitik.
Die Berücksichtigung schwacher Interessen in der Sozialpolitik ist aus zwei Gründen wichtig: Einerseits um das
Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes sowie die Ziele sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit zu erfüllen.
Andererseits aus Gründen der Demokratie: Eine dauerhafte Nicht-Beachtung schwacher Interessen in Bezug
auf materielle Teilhabe und grundlegende Anerkennung kann zu berechtigter Frustration und einer Abwendung
vom politischen System oder dem demokratischen Parteienspektrum führen. Die in diesem Heft versammelten
Beiträge nähern sich dem Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Übergreifend sind die Fragen, wie eine
Stärkung schwacher Interessen gelingen kann, wieviel Selbstvertretung durch Betroffene wünschenswert und
erfolgversprechend ist und wann die anwaltschaftliche Interessenvertretung durch Dritte sinnvoll erscheint.
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