Die Sozialgerichtsbarkeit und die Entwicklung von Sozialrecht und Sozialpolitik in der Bundesrepublik Deutschland
Die interdisziplinäre rechts- und sozialwissenschaftliche Nachwuchsgruppe soll einen Beitrag zur Erforschung der deutschen Sozialgerichtsbarkeit als eine wesentliche Institution im Gefüge des sozialen Rechtsstaats und der Sozialpolitik der Bundesrepublik Deutschland leisten. Dabei ist insbesondere die spezifische Rechtskultur der Sozialgerichtsbarkeit von Interesse, die den Anspruch erhebt, einen niedrigschwelligen Zugang zum Recht zu gewährleisten, der Verwirklichung sozialer Rechte zu dienen und die sozialpolitischen Interessen sowohl durch ehrenamtliche Richterschaft wie als Prozessparteien einzubinden.
Ziel der gemeinsamen Arbeit der Nachwuchsgruppe ist es, sozialwissenschaftliche, politikwissenschaftliche und rechtswissenschaftliche Konzepte zur Erforschung von Sozialrecht und Sozialpolitik systematisch weiterzuentwickeln, so dass am Ende des Förderzeitraumes Konturen eines transdisziplinären Ansatzes sichtbar werden und qualifizierter Nachwuchs zur weiteren Bearbeitung des Themenbereichs zur Verfügung steht. Die interdisziplinäre Nachwuchsgruppe soll insbesondere Themen aus drei Schwerpunkten bearbeiten. Schwerpunkt 1 Sozialgerichtsbarkeit und Sozialpolitik soll setzt sich grundsätzlich damit auseinander, inwieweit die Gestaltung und der Wandel der Sozialgerichtsbarkeit mit Hilfe rechtswissenschaftlicher, politikwissenschaftlicher und soziologischer Konzepte und Theorien erfasst werden kann. Im Schwerpunkt 2 Sozialpolitikforschung mit Sozialgerichtsdaten der Nachwuchsgruppe soll unter rechtssoziologisch-methodischen Aspekten systematisch aufgearbeitet werden, welche Erkenntnischancen sich für Fragestellungen für die Sozialrechts- und Sozialpolitikforschung ergeben, indem verfügbare Statistiken zu sozialrechtlichen Themen konsequent und kontinuierlich als Datenquellen genutzt werden. Im dritten Schwerpunkt Rechtsschutz im Sozialstaat im internationalen Vergleich der Nachwuchsgruppe soll vergleichend untersucht werden, inwiefern sich der Rechtsschutz in Angelegenheiten des Sozialrechts in Deutschland von dem in anderen entwickelten Ländern mit sozialem Sicherungssystem innerhalb und außerhalb der EU unterscheidet. Hier soll insbesondere herausgearbeitet werden, wie die in anderen europäischen Ländern praktizierte Integration des Rechtsschutzes im Sozialrecht in Arbeits- oder Verwaltungsgerichtsbarkeiten oder der im außereuropäischen Ausland stark zurückgenommene Rechtsschutz sich auf die Ausgestaltung des Sozialstaats im Ganzen auswirkt.
Am 5. und 6. Juli 2018 fand ein Workshop der Nachwuchsgruppe „Sozialgerichtsbarkeit und Sozialpolitik“ in Kassel statt. Das Programm und ein Bericht über den Verlauf des Workshops finden Sie hier.
Letzte Änderung: 31. Juli 2024