Der Innenausschuss des Bundestags hat über die Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes beraten. Mit dem Gesetz kann die Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungsverfahren wegen der Corona-Pandemie ins Digitale verlagert werden. Prof. Dr. Ernst war hierzu als Sachverständiger eingeladen; seine schriftliche Stellungnahme ist als Ausschussdrucksache 19(4)733 E im Volltext abrufbar.
Prof. Dr. Ernst als Sachverständiger im Bundestag zum Planungssicherstellungsgesetz
25. Oktober 2022