Die jeweiligen Hilfsmittel (Gesetze, Richtlinien, Erlasse und BMF-Schreiben) werden für jedes Modul in der Vorlesung bekannt gegeben.
Grundsätzlich müssen alle Hilfsmittel unkommentiert sein.
Als Kommentierungen gelten alle Hinzufügungen inhaltlicher Art, die über den Regelungstext hinausgehen. Damit sind insbesondere
- Querverweise auf andere Vorschriften,
- Querverweise auf andere Stellen/Paragraphen derselben Vorschrift,
- Prüfungsschemata,
- Stichworte, die nicht Teil des Hilfsmittels sind und
- Durchnummerierungen zur Erstellung von Reihenfolgen
gemeint.
Hingegen sind
- Markierungen, die lediglich dem schnelleren Auffinden dienen (z. B. ein Markierungszettel zur Kennzeichnung eines bestimmten Gesetzes auch mit Beschriftung des Gesetzes bzw. des Paragraphen),
- Hervorhebungen (z.B. mit einem Textmarker) und
- Unterstreichungen
zulässig.
Letzte Änderung: 17. Februar 2022