KONFERENZEN
Workshop zu „Southern perspectives on the ,Responsibility to Protect’“, 6. – 7. November 2015, Institut für Theologie und Frieden (ithf) Hamburg
ZUSAMMENFASSUNG
Im Rahmen eines interdisziplinären Kooperationsprojekts zur R2P zwischen dem Institut für Theologie und Frieden und Prof. Dr. Michael Staack wurde am 6. – 7.11.2015 ein internationaler Workshop veranstaltet, bei dem über die Bedeutung der demokratischen Gestaltungsmächte aus dem globalen Süden – Indien, Brasilien und Südafrika – für den Normbildungsprozess des Schutzverantwortungskonzepts, über die Relevanz von geschichtlichen und kulturellen Prägungen für ihre Haltung gegenüber den in der R2P gebündelten Normen und Prinzipien sowie über die gemeinsamen und individuellen Bedenken der IBSA-Staaten in Bezug auf die weitere Operationalisierung und Implementierung des Konzepts diskutiert wurde. Zum Bericht … ⇒
Workshop zur „Profilierung des Präventionsgedankens innerhalb der responsibility to protect“, 7. – 8. November 2014, Institut für Theologie und Frieden (ithf) Hamburg
ZUSAMMENFASSUNG
Das Institut für Theologie und Frieden veranstaltete gemeinsam mit Prof. Dr. Michael Staack am 7. – 8.11.2014 einen Workshop, bei dem Möglichkeiten, Grenzen und Risiken gewaltvorbeugender Handlungsinstrumente im Rahmen der ‚responsibility to protect‘ (R2P) diskutiert wurden. Der Workshop rückte eben diese präventive Komponente der R2P in den Mittelpunkt der Debatte. Als Referenten konnten namenhafte Konfliktforscher, Politikwissenschaftler und Theologen gewonnen werden. Zum Bericht … ⇒
Wissenschaftliches Symposium zur „Dekonstruktion von Souveränität. Diskurse zur Legitimierung militärischer Interventionen“, 2. – 3. Juni 2014, Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg
ZUSAMMENFASSUNG
Über die Zeit betrachtet hat sich in den vergangenen 350 Jahren Souveränität als Axiom außenpolitischen und internationalen Handelns immer stärker durchgesetzt. Es gab indes im Zuge des Zusammenbruchs alter regionaler oder internationaler Ordnungen und nachfolgender Neuordnungsversuche auch immer Perioden verstärkter Infragestellung dieses Grundsatzes – jeweils verbunden mit Phasen intensivierter gewaltsamer Auseinandersetzungen. Die Ära nach dem Kollaps der bipolaren Ordnung vor rund 25 Jahren und die seither zu beobachtenden Versuche der Schaffung einer „neuen Weltordnung“ stellen wieder eine Phase verstärkter Infragestellung bzw. Delegitimierung des Prinzips der Souveränität dar.
Dem Symposium lag die zentrale Fragestellung zugrunde, welche spezifischen Charakteristika diese Infragestellung zu diesem Zeitpunkt aufwies. Ausgegangen wurde davon, dass dieses Bestreben jeweils durch zeit- und situationsbedingte Diskurse bewerkstelligt wurde, die die Negation der generell anerkannten, beanspruchten und daher im Allgemeinen auch positiv konnotierten Norm „Souveränität“ als legitim und sogar notwendig erscheinen ließen. Dieser Prozess erfolgte nach dem Ende des Ost-West-Konflikts auf drei Diskursebenen:
Erstens auf der Ebene der Selbstvergewisserung, der Identitätsbildung und der Bestätigung des eigenen politischen Systems sowie auf der Ebene der Konstruktion einer legitimen internationalen wirtschaftlichen, politischen, institutionellen und kulturellen Ordnung (Identitäts- und Rollenebene), und zwar in abgrenzenden oder exklusiven Verfahren, die die Souveränität anderer Identitäten und Ordnungen fragwürdig oder ungerechtfertigt erscheinen lassen;
Zweitens auf der Ebene von Sicherheitsperzeptionen, d.h. der Beschreibung von Gefährdungslagen bzw. der Konstruktion von Bedrohungsmustern und Strategien, die ersteren gerecht werden sollen, sowie der Produktion von Vorstellungen über eine legitime Friedensordnung (Ebene der Sicherheit), die die Aufrechterhaltung des Status quo souveräner Rechte Anderer als friedens- oder sicherheitsgefährdend suggerieren; sowie
drittens völkerrechtlich, also durch eine rechtliche Aushöhlung des Souveränitätsprinzips und von Interventionsbeschränkungen, wobei der Kodifizierungsprozess aufgrund institutioneller und politischer Gegebenheiten eher langsam erfolgt und die Behauptung einer rechtlichen Veränderung oft lange vor einer realen Veränderung Teil des (de)legitimatorischen Diskurses darstellt (Rechtsebene). Alle drei Ebenen sind (z.T. widersprüchlich) miteinander verbunden und überlappen einander in der Diskurspraxis. Zum Programm … ⇒
Jahrestagung des Wissenschaftlichen Forums Internationale Sicherheit – WIFIS e.V. zu „Die Responsibility to Protect nach Libyen“, 7. – 9. November 2013, Führungsakademie der Bundeswehr Hamburg
ZUSAMMENFASSUNG
Etwas mehr als ein Jahrzehnt nach ihrer konzeptionellen Entwicklung ist die Responsibility to Protect (R2P) in der internationalen Politik fest verankert und genießt vordergründig eine starke Akzeptanz in der Völkergemeinschaft. Bereits 2005 wurde sie in der Abschlusserklärung des Weltgipfels zur Reform der Vereinten Nationen im Grundsatz akzeptiert und seit 2009 legt der VN-Generalsekretär einmal jährlich der Generalversammlung einen Bericht zur Entwicklung der Schutzverantwortung vor. Gleichzeitig ist die R2P weiterhin ein Konzept, welches sich noch immer in der Entwicklung befindet. Sie greift zum einen bereits bestehende völkerrechtliche Normen auf und implementiert diese konzeptionell und befindet sich zum anderen mit bereits bestehenden Grundsätzen des Völkerrechts und der internationalen Friedensordnung, wie z.B. dem Interventionsverbot oder dem Gebot der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten, in einem vieldiskutierten Spannungsfeld. Diese Konferenz zog eine Zwischenbilanz der bisherigen Entwicklung der R2P und ihrer vielseitigen und umstrittenen Perzeption und Umsetzung. Dabei lag ein besonderer Fokus auf den Folgen der Libyen-Intervention für die R2P sowie auf den Positionen nicht-westlicher Staaten zur Schutzverantwortung. Anhand von Beiträgen aus politikwissenschaftlicher, völkerrechtlicher und friedensethischer Perspektive wurden wichtige Kernaspekte der Auseinandersetzung und zukünftige Entwicklungsperspektiven der R2P dargestellt und analysiert. … Zum Porgramm … ⇒ … ZumBericht … ⇒
MEDIENBEITRÄGE
Interview: Staack, Michael (2014): „Die Bundesregierung tut zu wenig“: Interview zur Schutzverantwortung mit der NDR-Sendung „Streitkräfte und Strategien“ vom 03.05.2014. ⇒
Letzte Änderung: 24. Juni 2019