Lehre/Lectures

Wintertrimester 2025/Winter term 2025

Wirtschaftsrecht: Handelsrecht / RÖV Handelsrecht
Montag/Monday, 14.00-15.30 Uhr, Geb. H1, HS 2 (bis 17.3.2025)

Aktien-, Konzern- und Umwandlungsrecht
Montag/Monday, 9.45-11.15 Uhr, Geb. H1, SR 401/402 (bis 17.3.2025)

Rechtstheorie/Methodenlehre
Dienstag/Tuesday, 11.30-13.00 Uhr, Geb. H1, SR 401/402 (bis 18.3.2025)

Seminar
Einführung in den Begriff des Risikos,
n. V.
gemeinsam mit Prof. G. Frahm, Prof. T. Scheytt,Prof. G. Schreiber, Prof. M. Schuler-Harms

Hinweise zu Hilfsmitteln in Klausuren/Information on authorised materials in examinations:
Erlaubte Hilfsmittel sind unkommentierte Rechtsnormen. Als „unkommentiert“ gelten Rechtsnormen grundsätzlich in der vom Normgeber oder vom Verlag veröffentlichten Textfassung. Zulässig ist nur das Anbringen von Verweisungen auf andere Normen (Nummern) am Rand eines Normtextes, ferner das Unterstreichen oder Markieren von Text im Sinne einer Lesehilfe. Keinesfalls dürfen diese Hinzufügungen einem System folgen; insbesondere darf sich aus ihnen keine bestimmte Prüfungsreihenfolge ergeben.

Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben sind auch am Rand befestigte Reiter zulässig, etwa um in Gesetzessammlungen den Anfang eines Gesetzes zu markieren.

Bitte beachten Sie, dass nicht der Prüfer, sondern allein der Prüfungsausschuss zu entscheiden hat, ob ein Täuschungsversuch vorliegt. Daher können wir nur den allgemeinen Rat geben, zurückhaltend zu markieren, um im Zweifel auf der sicheren Seite zu sein.“

E-Lernplattform   http://www.hsu-hh.de/ilias/ 


Herbsttrimester 2024/Autumn term 2024

Recht der Technik: Deliktsrecht am Bsp. des Produkthaftungsrechts
Montag/Monday, 15.45-17.15 Uhr, Geb. H1, SR 301 (bis 9.12.2024)

Außervertragliches Schuldrecht: Bereicherungsrecht
Montag/Monday, 17.30-19.00 Uhr, Geb. H1, SR 405 (bis 9.12.2024)

Master-Seminar: Gesellschaftsrecht: Bereicherungsrecht
n. V., verblockt

Hinweise zu Hilfsmitteln in Klausuren/Information on authorised materials in examinations:
Erlaubte Hilfsmittel sind unkommentierte Rechtsnormen. Als „unkommentiert“ gelten Rechtsnormen grundsätzlich in der vom Normgeber oder vom Verlag veröffentlichten Textfassung. Zulässig ist nur das Anbringen von Verweisungen auf andere Normen (Nummern) am Rand eines Normtextes, ferner das Unterstreichen oder Markieren von Text im Sinne einer Lesehilfe. Keinesfalls dürfen diese Hinzufügungen einem System folgen; insbesondere darf sich aus ihnen keine bestimmte Prüfungsreihenfolge ergeben.

Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben sind auch am Rand befestigte Reiter zulässig, etwa um in Gesetzessammlungen den Anfang eines Gesetzes zu markieren.

Bitte beachten Sie, dass nicht der Prüfer, sondern allein der Prüfungsausschuss zu entscheiden hat, ob ein Täuschungsversuch vorliegt. Daher können wir nur den allgemeinen Rat geben, zurückhaltend zu markieren, um im Zweifel auf der sicheren Seite zu sein.“

E-Lernplattform   http://www.hsu-hh.de/ilias/ 


Frühjahrstrimester 2024/Spring term 2024

Aktien-, Konzern- und Umwandlungsrecht II
Montag/Monday, 15.45-17.15 Uhr, Geb. H1, SR 0301 (bis 17.6.24)

Arbeits- und Gesellschaftsrecht: Gesellschaftsrecht
Montag/Monday, 17.30-19.00 Uhr, Geb. H1, SR 0401 (bis 17.6.24)

Hinweise zu Hilfsmitteln in Klausuren/Information on authorised materials in examinations:
Erlaubte Hilfsmittel sind unkommentierte Rechtsnormen. Als „unkommentiert“ gelten Rechtsnormen grundsätzlich in der vom Normgeber oder vom Verlag veröffentlichten Textfassung. Zulässig ist nur das Anbringen von Verweisungen auf andere Normen (Nummern) am Rand eines Normtextes, ferner das Unterstreichen oder Markieren von Text im Sinne einer Lesehilfe. Keinesfalls dürfen diese Hinzufügungen einem System folgen; insbesondere darf sich aus ihnen keine bestimmte Prüfungsreihenfolge ergeben.

Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben sind auch am Rand befestigte Reiter zulässig, etwa um in Gesetzessammlungen den Anfang eines Gesetzes zu markieren.

Bitte beachten Sie, dass nicht der Prüfer, sondern allein der Prüfungsausschuss zu entscheiden hat, ob ein Täuschungsversuch vorliegt. Daher können wir nur den allgemeinen Rat geben, zurückhaltend zu markieren, um im Zweifel auf der sicheren Seite zu sein.“

E-Lernplattform   http://www.hsu-hh.de/ilias/ 


Wintertrimester 2024/Winter term 2024

Wirtschaftsrecht: Handelsrecht / RÖV Handelsrecht (WS15J02/WS11J07)
Montag/Monday, 14.00-15.30 Uhr, Geb. H1, HS 2 (bis 18.3.2024)

Aktien-, Konzern- und Umwandlungsrecht (WS21J11)
Montag/Monday, 9.45-11.15 Uhr, Geb. H1, SR 401/402 (bis 18.3.2024)

Rechtstheorie/Methodenlehre (WS16J01)
Dienstag/Tuesday, 11.30-13.00 Uhr, Geb. H1, SR 105 (bis 19.3.2024)

Seminar
Einführung in den Begriff des Risikos (WS21B02)

Gemeinsam mit Prof. G. Frahm, Prof. T. Scheytt, Prof. M. Schuler-Harms
n. V.

Hinweise zu Hilfsmitteln in Klausuren/Information on authorised materials in examinations:
Erlaubte Hilfsmittel sind unkommentierte Rechtsnormen. Als „unkommentiert“ gelten Rechtsnormen grundsätzlich in der vom Normgeber oder vom Verlag veröffentlichten Textfassung. Zulässig ist nur das Anbringen von Verweisungen auf andere Normen (Nummern) am Rand eines Normtextes, ferner das Unterstreichen oder Markieren von Text im Sinne einer Lesehilfe. Keinesfalls dürfen diese Hinzufügungen einem System folgen; insbesondere darf sich aus ihnen keine bestimmte Prüfungsreihenfolge ergeben.

Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben sind auch am Rand befestigte Reiter zulässig, etwa um in Gesetzessammlungen den Anfang eines Gesetzes zu markieren.

Bitte beachten Sie, dass nicht der Prüfer, sondern allein der Prüfungsausschuss zu entscheiden hat, ob ein Täuschungsversuch vorliegt. Daher können wir nur den allgemeinen Rat geben, zurückhaltend zu markieren, um im Zweifel auf der sicheren Seite zu sein.“

E-Lernplattform   http://www.hsu-hh.de/ilias/ 


Herbsttrimester 2023/Autumn term 2023

Deliktsrecht am Bsp. des Produkthaftungsrechts (WS23J25/WS11J09)
(Modul Recht der Technik)
(Modul Außervertragliches Schuldrecht)
Montag/Monday, 15.45-17.15 Uhr, Geb. H 1, SR 301/303 (9.10.23 bis 11.12.23)

Außervertragliches Schuldrecht: Bereicherungsrecht (WS11J09)
Dienstag/Tuesday, 9.45-11.15 Uhr, Geb. H1, SR 110 (9.10.23 bis 12.12.23)
Einzel: Donnerstag, 19.10.23, 15.45-17.15 Uhr, Geb. H1, SR 401/402

Grundkurs BGB (WS11J02)
Montag/Monday, 17.30-19.00 Uhr, Geb. H1, SR 401/402 (9.10.23 bis 11.12.23)
Dienstag/Tuesday, 17.30-19.00 Uhr, Geb. H1, SR 401/402 (9.10.23 bis 12.12.23)
Einzel: Freitag/Friday, 20.10.23, 8.00-11.15 Uhr, H1, SR 405/406

Bürgerliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler (WS14J01)
Montag/Monday, 11.30-13.00 Uhr, Geb. H1, HS 1 (2.10.23 bis 11.12.23)
Freitag/Friday, 8.00-9.30 Uhr, Geb. H1, HS 1 (2.10.23 bis 15.12.23)
Leonard Sülwald

Übung Grundkurs BGB (WS11J02)
Dienstag/Tuesday, 15.45-17.15 Uhr, Aula-Gebäude, Aula Raum 2 (9.10.23 bis 12.12.23)
Kseniia Tatarkina

Übung Grundkurs BGB (WS11J02)
Donnerstag/Thursday, 15.45-17.15 Uhr, Geb. H1, SR 109 (9.10.23 bis 14.12.23)
Raumänderung am Donnerstag, den 19.10.23: Geb. H1, SR 310
Raumänderung am Donnerstag, den 02.11.23: Geb. Mensa, Raum 0001
Melanie Manow

Hinweise zu Hilfsmitteln in Klausuren/Information on authorised materials in examinations:
Erlaubte Hilfsmittel sind unkommentierte Rechtsnormen. Als „unkommentiert“ gelten Rechtsnormen grundsätzlich in der vom Normgeber oder vom Verlag veröffentlichten Textfassung. Zulässig ist nur das Anbringen von Verweisungen auf andere Normen (Nummern) am Rand eines Normtextes, ferner das Unterstreichen oder Markieren von Text im Sinne einer Lesehilfe. Keinesfalls dürfen diese Hinzufügungen einem System folgen; insbesondere darf sich aus ihnen keine bestimmte Prüfungsreihenfolge ergeben.

Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben sind auch am Rand befestigte Reiter zulässig, etwa um in Gesetzessammlungen den Anfang eines Gesetzes zu markieren.

Bitte beachten Sie, dass nicht der Prüfer, sondern allein der Prüfungsausschuss zu entscheiden hat, ob ein Täuschungsversuch vorliegt. Daher können wir nur den allgemeinen Rat geben, zurückhaltend zu markieren, um im Zweifel auf der sicheren Seite zu sein.“

E-Lernplattform   http://www.hsu-hh.de/ilias/ 


Frühjahrstrimester 2023/Spring term 2023

Aktien-, Konzern und Umwandlungsrecht II (WS21J11)
Montag/Monday, 15.45-17.15 Uhr, Geb. H 1, SR 405/406 (bis 19.6.23)
Dienstag/Tuesday, Einzel 15.45-17.15 Uhr, 2.5.23, H 1, SR 405/406

Arbeits- und Gesellschaftsrecht: Gesellschaftsrecht (WS 15J04)
Montag/Monday, 11.30-13.00 Uhr, Geb. H 1, Hörsaal 2 (bis 19.6.23)
Dienstag/Tuesday, Einzel, 11.30-13.00 Uhr, 2.5.23, Geb. H 1, Hörsaal 2

Seminar Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht: Gesellschaftsrecht (WS16J07)
n. V.


Wintertrimester 2023/Winter term 2023

Wirtschaftsrecht: Handelsrecht (WS15J02)
RÖV Handelsrecht (WS11J07)
Montag/Monday, 14.00-15.30 Uhr, Geb. H01, HS 2 (bis 20.3.2023)

Aktien-, Konzern- und Umwandlungsrecht (WS21J11)
Montag/Monday, 9.45-11.15 Uhr, Geb. H1, SR 0401/0402 (bis 20.3.2023)

Rechtstheorie/Methodenlehre (WS16J01)
Dienstag/Tuesday, 17.30-19.00 Uhr, Geb. H1, SR 0105 (bis 21.3.2023)

Einführung in den Begriff des Risikos (WS21B02)
(Gemeinsam mit Prof. G. Frahm, Prof. T. Scheytt, Prof. M. Schuler-Harms, Prof. E. Stübinger)
n. V.


Herbsttrimester 2022/Autumn term 2022

Seminar ABT & RM: Gesellschaftsrecht (WS23B39/WS23B85)
n. V.

Recht der Technik: Deliktsrecht am Bsp. des Produkthaftungsrechts (WS23J25)
Außervertragliches Schuldrecht: Deliktsrecht (WS11J06)
Montag, 15.45-17.15 Uhr, Geb. H1, SR 0301/0303 (bis 12.12.2022)

Außervertragliches Schuldrecht: Bereicherungsrecht (WS11J06)
Montag, 14.00-15.30 Uhr, Geb. H1, SR 0305
(7.11. bis 12.12.2022)


Frühjahrstrimester 2022/Spring term 2022

Arbeits- und Gesellschaftsrecht: Gesellschaftsrecht (WS15J04)
Montag, 12-13.30 Uhr, Hörsaal 6 (bis 20.6.2022)
(Beginn: 11.4.2022)

Aktien-, Konzern- und Umwandlungsrecht II (WS21J11)
Montag, 16-17.30 Uhr, Geb. H1, SR 0301 (bis 20.6.2022)
(Beginn: 11.4.2022)

Vorbesprechung Seminar HT zum Gesellschaftsrecht (ABT & RM)
(WS23B39/WS23B85)

Ein Termin n.V.

Begleitkurs Aktien-, Konzern- und Umwandlungsrecht (WS21J11) (F. Arlt)
n.V.

E-Lernplattform   http://www.hsu-hh.de/ilias/ 


HSU

Letzte Änderung: 11. Dezember 2024