Grundsätzlich müssen Befragungen in der Bundeswehr durch jene Referate im BMVg bewilligt werden, die in der Vorschrift A-2710/1 festgelegt wurden. Weil es oftmals sinnvoll ist, eine im Studium erlernte Befragungsmethode auch auszuprobieren, darf die Universität Befragungen, die im Rahmen von Haus-, Bachelor- oder Masterarbeiten unter den Studierenden durchgeführt werden sollen, selber bewilligen. Das ermöglicht die Vorschirft A-1345/11.
Sollten Sie so eine Befragung im Rahmen des Studiums durchführen wollen, wenden Sie sich bitte mit Ihrem Befragungskonzept, dem Fragebogen und einer Stellungnahme unserer Datenschutzbeauftragten (jeweils als PDF) an [email protected].
Letzte Änderung: 27. Februar 2024