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Befragungen an der HSU/UniBw H

Grundsätzlich müssen Befragungen in der Bundeswehr durch jene Referate im BMVg bewilligt werden, die in der Vorschrift A-2710/1 festgelegt wurden. Weil es oftmals sinnvoll ist, eine im Studium erlernte Befragungsmethode auch auszuprobieren, darf die Universität Befragungen, die im Rahmen von Haus-, Bachelor- oder Masterarbeiten unter den Studierenden durchgeführt werden sollen, selber bewilligen. Das ermöglicht die Vorschirft A-1345/11.

Sollten Sie so eine Befragung im Rahmen des Studiums durchführen wollen, wenden Sie sich bitte mit Ihrem Befragungskonzept, dem Fragebogen und einer Stellungnahme unserer Datenschutzbeauftragten (jeweils als PDF) an studium@hsu-hh.de.

HSU

Letzte Änderung: 27. Februar 2024