Alle Studierenden können sich mit Fragen und Anliegen an den Prüfungsausschuss WiSo wenden. Das Studium an der Helmut-Schmidt-Universität ist in Trimestern aufgeteilt und ist ein eng getaktetes Intensivstudium. Geregelt wird das Studium durch die Allgemeine Prüfungsordnung (APO), diese wird ergänzt durch die fachspezifischen Prüfungsordnungen (FSPO), Immatrikulations- und Exmatrikulationsordnung, Modulhandbücher, Regelungen für Klausuren und anderes. Durch verschiedene Anlässe können die ineinander verzahnten Abläufe ins Stocken geraten, daher ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit dem Prüfungsausschuss WiSo in Verbindung zu setzen um die Folgen abzuklären. Der Prüfungsausschuss kann unter anderem zu folgenden Themen beratend tätig werden:
– Abgabe Ihrer Abschlussarbeiten
– Überdenken einer Prüfungsleistung
– Anerkennung/Anrechnungen von Studier- und Prüfungsleistungen
– Auslandssemester
– Beurlaubung
– Deutsch ist Fremdsprache
– endgültig nicht bestanden (ENB)
– Höchststudiendauer (HSD)
– individueller Studienplan (ISP)
– Krankheit
– Mutterschutz – Geburt – Elternzeit
– mündliche Ergänzungsprüfung (MEP)
– Nachteilsausgleich
– Prüfungsformen und Prüfungsformwechsel
– Prüfungsrechtsverhältnis
– Qualifizierungsgespräch
– Rücktritt von Prüfungen
– Übertritt in den Master
– Verlängerungen, Ruhen, Hemmen
– Ordnungsverstoß, Täuschung und Plagiat
Der Prüfungsausschuss WiSo ist jetzt im Intranet unter folgendem Link zu finden.
Letzte Änderung: 1. August 2024