Der Personalrat wird alle vier Jahre von den Beschäftigen der Universität gewählt. Er stellt sich aus allen Beschäftigungsgruppen (Arbeitnehmer, Beamte, Soldaten) zusammen und hat weitreichende Mitbestimmungs-, Informations- und Mitwirkungsrechte, beispielsweise bei Einstellungen, Versetzungen, Beurteilungen, Kündigungen und bei der Personalplanung.
Die Aufgaben des Personalrates sind vielfältig:
Er steht dafür ein, die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Dienststelle und der Vorgesetzten zu vertreten (z. B. bei Fragen zur Telearbeit).
Auch bei anderen Belangen ist der Personalrat Ansprechpartner und Unterstützer. Er gibt konstruktive Auskunft zu Rechten und Pflichten, Hilfestellung bei Problemen jeglicher Art (bspw. bei Mobbing, sexueller Belästigung etc.).
Grundsätzlich kann sich jede/r Beschäftigte vertrauensvoll an den Personalrat wenden. Jedes Anliegen wird vertraulich behandelt.
Wir helfen gern!
Die Vorsitzende des Personalrates, Melanie Schnackenbeck, erreichen Sie im Gebäude W4, Raum 27, Durchwahl 2305 oder unter
[email protected]
Weitere Informationen auf der Intranetseite der HSU/UniBw Hamburg: https://webbox.hsu-hh.de/personalrat/