Über uns

Die OHG stellt sich vor

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Die Offizierheimgesellschaft an der Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr Hamburg (HSU/UniBw H)

Die Einrichtung wurde vor allem für die studierenden Offiziere und Offizieranwärter, die in der Douaumont- oder der Hanseaten-Kaserne wohnen, geschaffen. Unser Service steht aber auch jedem anderen Angehörigen der HSU/UniBw H, den Angehörigen der anderen Dienststellen in den Liegenschaften und natürlich unseren Reservisten zur Verfügung. In diesem Sinne verstehen wir uns als „Gemeinsame Heimgesellschaft“.

Ihnen stehen neben dem Barbereich und dem Kaminzimmer auch die Veranda, der Traditionsraum, das Hanseatenzimmer und das Frühstückszimmer zur Verfügung. Natürlich können Sie bei größerem Platzbedarf auch den Saal (ca. 150 Sitzplätze bei „Kinobestuhlung“) nutzen. Vorherige Reservierung erleichtert uns die Organisation.

Gerne unterstützen wir Ihre Veranstaltungen auch im Douaumont- oder Hanseatenbereich. Die Ausgabe von Material erfolgt jedoch nur in Verbindung mit einer Warenbestellung.

Erlauben Sie uns noch einen Hinweis in eigener Sache. Das Casino ist kein professionell geführtes Speiselokal oder Hotel, sondern ein eingetragener Verein mit einem Wirtschaftsbetrieb, der durch den 1. Vorsitzenden bzw. den Geschäftsführer (Personalunion) geführt wird. Das eingesetzte Personal wird vom Veranstaltungsmanagement (Zentrale Verwaltung, Dez I 4) der HSU/UniBw H gestellt.

Fachaufsichtsführende Dienststelle ist das Verpflegungsamt der Bundeswehr und die Überwachungsstelle für öffentlich-rechtliche Aufgaben des Sanitätsdienstes der Bundeswehr Nord (ÖRA). Aufsichtsführender der Gemeinsamen Heimgesellschaft (nicht Dienstaufsicht!) in Angelegenheiten der Betreuungseinrichtung -nicht des e.V.- ist der Kasernenkommandant.

Mit Ihrer Mitgliedschaft unterstützen Sie das Casino und damit letztendlich auch das Betreuungsangebot der HSU/UniBw H. Unser Mitgliedsbeitrag ist ein besoldungsunabhängiger einheitlicher Beitrag. Als Wirtschaftsbetrieb führt die Gemeinsame Heimgesellschaft, ebenso wie ihre Vertragspartner „Backparadies Hornung“, „Geile Warenautomaten“ und „GAST-Automaten“, den vorgeschriebenen Anteil am Umsatz an den örtlichen Betreuungsausschuss ab. Diese Mittel stehen ALLEN zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Soldatinnen und Soldaten aller Dienstgradgruppen zu, die auf die Betreuungseinrichtung angewiesen sind.

Wir begrüßen Sie gerne als neues Mitglied. Die Anträge hierfür erhalten Sie bei unseren Servicekräften oder im Büro. Für Anregungen, aber auch Kritik sind wir jederzeit dankbar. Scheuen Sie sich bitte nicht, mit Ihren Wünschen an den Vorstand heranzutreten.

Der  Vorstand


Großer Saal

Vorträge/Konferenzen

Größe: rund 145m²
Kapazität: Maximal 150 Besucher für Sitzplätze in Reihen und für Stehplätze; maximal 80 Besucher für Sitzplätze an Tischen

Ausstattung (nach Anforderung): Konzertflügel (Blüthner), Rednerpult, Lautsprecheranlage und Mikrofone, 6x4m Leinwand, Beamer

Vorträge/Konferenzen

Veranda

Größe: rund 59m²
Kapazität: Maximal 60 Besucher für Sitzplätze in Reihen und für Stehplätze; maximal 28 Besucher für Sitzplätze an Tischen

Ausstattung (nach Anforderung): Leinwand, Beamer


Frühstückszimmer

Größe: rund 20m²
Kapazität: Maximal 6 Besucher für Sitzplätze am Round Table

Kaminzimmer

Größe: rund 45m²
Kapazität: Maximal 10 Besucher in Sitzgruppen und Bestuhlung
Ausstattung (nach Anforderung): Kaminfeuer, Bildschirm, DVD-/Bluray-Player, TV (Öffentlich-Rechtliche Sender)

Die Zwischentür zum Barraum kann verschlossen werden, so dass ein separater Raum entsteht.

Traditionsraum

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Größe: rund 22m²
Kapazität: Maximal 16 Besucher für Sitzplätze mit Tischen


Hanseatenzimmer

Größe: rund 30m²

Kapazität: Maximal 19 Besucher für Sitzplätze mit Tischen

Barraum

Größe: rund 45 m²

Kapazität: Maximal 12 Besucher für Sitzplätze mit Tischen, 6 Barhocker


Hinweis: Alle Raumberechnungen richten sich nach den Vorgaben der Hamburger Versammlungsstätten-Verordnung. Zusätzliches Mobiliar mindert die zulässigen Besucherkapazitäten!

6. März 2024

Klavierkonzert „Modern Classical Piano Roads“ mit Andrea Benecke

18. Juni 2022

Open Campus mit anschließendem Empfang im Casinogarten

12. – 15. Juli 2021

Die Karriereberatung aus Hamburg zu Gast

Karriereberatung

Vom Grünen zum Oliven?

Das Karriereberatungsbüro Hamburg hatte im Garten der OHG zwar nicht ihr Zelt, dafür aber einen Strandkorb „aufgeschlagen“. Vom 12. bis zum 15. Juli fanden hier Beratungsgespräche für Interessenten an einer Karriere bei der Bundeswehr statt.

Wir wünschen den Kameradinnen und Kameraden viel Erfolg bei der Suche nach qualifiziertem Nachwuchs!

18. Juni 2021

Hoher Besuch!

AKK1

Im Rahmen ihres Besuches an der Universität am 18. Juni 2021 nahm sich die Bundesministerin der Verteidigung, Frau Annegret Kramp-Karrenbauer, die Zeit, um sich beim Barbecue in lockerer Atmosphäre und bei strahlendem Sonnenschein mit einigen Offizieranwärtern und Offizieranwärterinnen zu unterhalten, die am Folgetag zum Leutnant bzw. Leutnant zur See befördert wurden. Hier bekommt sie von OTL Michael Hülcher das dazu passende „Grillbesteck“ mit dem Logo der Universität und des Studierendenbereiches überreicht.

02. September 2019 bis 16. Februar 2020

Ausstellung von Bleistiftzeichnungen des Künstlers Ralf Wilhelm Schmidt aus Caputh

Fotos: Michael Hülcher

So können Sie die Kunstwerke des Künstlers erwerben:

Tel. 0177/332 11 64

Mail: [email protected]

Oder im Webshop: www.ralfwilhelmschmidt.de

Neben den ausgestellten Werken sind auch die Postkartensets (15€) schöne Geschenke!


27. September 2019

Beförderungsappell der Oberfähnriche der Luftwaffe zum Leutnant


2. September 2019

„Get-together“

(Aus)Bildungskongress der Bundeswehr 2019

Fotos: Michael Hülcher


26. März 2019

Verleihung des Wissenschaftspreises 2019

Fotos: M. Hülcher

21. März 2019

Midissage mit der Aquarellkünstlerin Ulrike Walther

Fotos: M. Hülcher

18. Januar 2018

Kreativwerkstatt im Rahmen des Pilotmoduls zum Weiterbildungsstudiengang „Leading Diversity (M-LEAD)“ des ZWW

„Einfach mal die Perspektive ändern!“

Fotos: Reinhard Scheiblich

Kasino

Das italienische Wort „Casino“ ist eine Verkleinerungsform von „casa“ (=Haus), bedeutet also „Häuschen, Landhaus“. In Italien wurden so kleine Häuser genannt, die die Adligen außer ihren oft abgelegenen Palästen im Mittelpunkt der Städte besaßen und die den geselligen Veranstaltungen gewidmet waren. Später mieteten zuweilen mehrere weniger bemittelte Familien gemeinschaftlich ein solches Haus. Dadurch entstanden die geschlossenen Gesellschaften der Kasinovereine. Bei uns bürgerte sich das Wort von Süddeutschland aus ein. Im Sprachgebrauch der Bundeswehr werden die „Kasinos“ als Heime bezeichnet: Offizierheim, Unteroffizierheim, Mannschaftsheim und Soldatenheim. In der Marine werden die Kasinos seit dem vorigen Jahrhundert als „Messen“ bezeichnet.

Aus: Wort und Brauch in Heer und Flotte, Seite 41; Transfeldt, 9. überarbeitete und erweiterte Auflage – Stuttgart: Spemann, 1986

Verhaltensregeln

Das Offiziercasino galt von jeher als Ort „zur Erreichung eines rühmlichen Gemeingeistes“ (F.W. III, 1814), deshalb wollen wir hier auch ein gepflegtes Miteinander gestalten. Im Offiziercasino sind wir „auf Augenhöhe“, deshalb entfällt die militärische Grußpflicht. Unbenommen davon erwarten wir Höflichkeit und einen kurzen Gruß beim Betreten der Räumlichkeiten.

In den Räumlichkeiten des Offizierheimes ist der Aufenthalt nur mit angemessener Bekleidung gestattet. Nicht erwünscht sind dreckige Kleidungsstücke, sowie Sport- bzw. Strandbekleidung (z.B. keine kurzen Hosen, ärmellose T-Shirts, Flip-Flops).

Um Störungen zu vermeiden, bitten wir Sie, Ihr Handy in den Räumlichkeiten der OHG lautlos zu stellen. Ebenso bitten wir Sie, in den Speiseräumen nicht mit Laptops zu arbeiten.

In den Räumlichkeiten der OHG herrscht Rauchverbot. Der Verzehr von eigenen Speisen und Getränken ist untersagt. Das Mitbringen von Haustieren ist verboten.

Wir bitten alle Mitglieder, mit ihrem Mitgliedsausweis (neu), bar oder mit EC- bzw. Kreditkarte vor Verlassen der OHG zu bezahlen. Nichtmitglieder können bar oder mit EC-Karte bezahlen.

Der Vorstand

Nutzerkreis

Die OHG ist eine Betreuungseinrichtung der Bundeswehr. Damit ist sie an Vorschriften, Weisungen, Verfügungen etc. der Bundeswehr gebunden. Hinsichtlich des Personenkreises, der die Räumlichkeiten und das Angebot der OHG nutzen dürfen, ist die Zentralvorschrift A1-1920/0-6001 „Management der bewirtschafteten Betreuung in der Bundeswehr“ (Stand Februar 2018) maßgeblich:

4.3 Nutzerkreis

4007. Betreuungseinrichtungen unterliegen nicht dem Gaststättengesetz (§25 Abs. 1 GastG). Sie bedürfen keiner Schankerlaubnis und Konzession und unterliegen nicht der Polizeistunde (Sperrzeit). Daraus folgt, dass sie nicht jedermann zugänglich und nur einem bestimmten – im Bezug zur Bundeswehr stehenden Personenkreis – zur Verfügung stehen dürfen.

4008. Nutzungsberechtigt sind im Einzelnen

  • Bundeswehrangehörige,
  • Reservedienstleistende der Bundeswehr,
  • ehemalige Soldatinnen bzw. Soldaten der Bundeswehr,
  • ehemalige zivile Beschäftigte der Bundeswehr,
  • Soldatinnen und Soldaten befreundeter Streitkräfte,
  • Bundesbedienstete oder Beschäftigte der Bundespolizei bzw. der Landespolizeien sowie
  • Beschäftigte von Kooperationspartnern der Bundeswehr, die in den jeweiligen Liegenschaften tätig sind.

Alle Nutzungsberechtigten können im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten Familienmitglieder und persönliche Gäste in die Betreuungseinrichtung mitbringen und dort private Veranstaltungen durchführen.

Eine gelegentliche Bewirtung von anderen Besucherinnen bzw. Besuchern ist mit Einwilligung der bzw. des Aufsichtsführenden (Nr. 6001) möglich. Hierbei kann es sich z.B. handeln um

  • Persönlichkeiten aus dem Standort oder aus Patengemeinden,
  • Besucherinnen bzw. Besucher einer Veranstaltung der Informationsarbeit gemäß Zentraler Dienstvorschrift A-600/1 „Informationsarbeit“ sowie von Bällen der Bundeswehr und ähnlichen Veranstaltungen, zu denen personenbezogen eingeladen wird sowie
  • andere Personen, die sich im Interesse der Bundeswehr in den Liegenschaften der Bundeswehr aufhalten (z.B Handwerker*innen).“

Allgemeine Hinweise für Ihre Veranstaltungen

  • Für Veranstaltungen außerhalb der GHG wird nach Verfügbarkeit in Verbindung mit einem Wareneinkauf kostenfrei Geschirr zur Verfügung gestellt.
  • Bei Veranstaltungen in den Liegenschaften Douaumont-Kaserne und Hanseatenkaserne wird das Küchen- und/oder Servicepersonal aus der GHG nur bei freien Ressourcen zur Verfügung gestellt.
  • Lebensmittel und Material sind, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, an der GHG abzuholen. Das ausgegebene Material ist bis spätestens einem Werktag nach der Veranstaltung an die GHG zurück zu liefern.
  • Lebensmittel sind spätestens sieben Arbeitstage vor der Veranstaltung verbindlich zu bestellen. Die bestellte Ware wird in Rechnung gestellt.
  • Nicht verbrauchtes Grillgut, Beilagen, Lebensmittel in geöffneten oder angebrochenen Verpackungen, aufgetaute TK-Ware werden nicht wieder zurück genommen.
  • Der Abnehmer bzw. die Abnehmerin ist nach Übergabe der Lebensmittel für die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen verantwortlich (insbesondere durchgängige Einhaltung der Kühlkette und durchgeführte Erstbelehrungen gemäß §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz bei Personal, welches Lebensmittel in den Verkehr bringt).
  • Bereitgestelltes Material (z.B. Grill, Bierzeltgarnitur etc.) wird gegen Unterschrift ausgegeben. Der Abnehmer bzw. die Abnehmerin haftet bei Schäden und Verlust, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder mindestens grob fahrlässigem Verhalten entstehen, sofern es sich um Eigentum der GHG handelt. Für Gebrauchsgegenstände (z.B. Geschirr, Gläser) die durch das BwDLZ für die GHG zur Verfügung gestellt wurden, wird ggf. eine Schadensbearbeitung eingeleitet.

HSU

Letzte Änderung: 13. Juni 2024