In loser Folge stellen wir an dieser Stelle Persönlichkeiten vor, die Schlüsselpositionen an der Universität neu besetzt haben. Die Reihe steht dabei nicht immer im Zusammenhang mit der chronologischen Reihenfolge der Berufungen.
Univ.-Prof. Dr. iur. Christian Ernst, Professur für Öffentliches Recht und Wirtschaftsrecht (einschließlich Vergaberecht)
Christian Ernst studierte ab 1999 Rechtswissenschaft an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. 2003 legte er die erste Juristische Staatsprüfung vor dem Justizprüfungsamt bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht ab.
Von 2004 bis 2007 war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht von Bundesjustizminister a. D. Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. In dieser Zeit (von 2004 bis 2006) war er außerdem Lehrbeauftragter an der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Altenholz (Schleswig-Holstein) im Fachbereich Allgemeine Verwaltung.
Von 2006 bis 2008 besuchte Christian Ernst den juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Schleswig-Holstein (Landgericht Kiel) und absolvierte seine zweite Juristische Staatsprüfung vor dem Gemeinsamen Prüfungsamt in Hamburg.
Im Jahr 2008 wurde ihm der Grad eines Doktors der Rechte durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel verliehen. Seine Dissertation hatte den Titel „Die Verwaltungserklärung – Die einfache verwaltungsrechtliche Willenserklärung als Handlungsform der Verwaltung“.
Christian Ernst war von 2008 bis 2017 Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht von Prof. Dr. Jörn Axel Kämmerer an der Bucerius Law School Hamburg.
Von 2009 bis 2013 war er Lehrbeauftragter an der Fakultät für Kulturwissenschaften der Universität Paderborn. Als Gastforscher hielt er sich von 2015 bis 2016 am Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft in Berlin auf.
2017 habilitierte sich Christian Ernst an der Bucerius Law School Hamburg. Thema der Habilitationsschrift war „Private Informationsmonopole und öffentliches Informationsinteresse“. Er erhielt seine Lehrbefugnis für Staatsrecht, Verwaltungsrecht mit Verwaltungswissenschaften sowie Europarecht.
In den beiden Jahren danach vertrat er zunächst die Professur für Öffentliches Recht an der Universität zu Köln und anschließend die Professur für Öffentliches Recht an der Universität Konstanz.
2019 lehnte er einen Ruf der Universität Konstanz ab und nahm stattdessen den Ruf auf die Professur für Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht (einschließlich Vergaberecht) an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg an.