Informationen des Ständigen Promotionsausschusses der Fakultät für Maschinenbau und Bauingenieurwesen zur Promotionsordnung und zum Zulassungsprozedere

Für Promotionsverfahren, die zwischen 24.03.2021 bis 20.12.23 gemäß §4 begonnen wurden, gilt die bisherige Promotionsordnung. Für Promotionen, die ab dem 21.12.23 entsprechend §4 begonnen werden, gilt die neue Promotionsordnung. Doktorand*innen, die vor dem 24.03.21 angenommen wurden, unterliegen der Promotionsordnung vom 21.08.2015.

Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie externe Doktorandinnen und Doktoranden müssen auf dem Weg zur Promotion definierte Vorgänge und Fristen einhalten. Hierzu zählt u. a. die Zulassung zur Promotion sowie nach erfolgreicher Anfertigung der Dissertation die Eröffnung des Promotionsverfahrens.

Zulassung:

  • Zu Beginn des Promotionsvorhabens ist nach §3 und §4 zu handeln: Bitte berücksichtigen Sie, dass  bei Promotionsverfahren ab dem 24.03.2021 der Antrag zur Annahme als Doktorand*in so gestellt wird, dass diese dem ständigen Promotionsausschuss mindestens 2 Jahre vor der Eröffnung des Promotionsverfahrens vorliegt. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt zu Frau Dorka in der Fakultätsverwaltung auf (Email: [email protected] Telefon: +49-40-6541-3877).
  • Folgende Vorlagendokumente sind als Antrag zur Zulassung einzureichen: Template Deutsch, Template English

Abschlussgrad (Dr.Ing., Dr. rer. nat.):

  • Die Kriterien sind in den Zulassungsvoraussetzungen (§3) geregelt.
  • Es ist zu beachten, dass ggf. Auflagen zu erfüllen sind, wenn beispielsweise ein naturwissenschaftliches Studium absolviert wurde, aber ein Dr.Ing. angestrebt wird.
  • Über Auflagen entscheidet der Ständige Promotionsausschuss.
  • Es gelten besondere Bestimmungen bei Studienabschlüssen aus dem nicht europäischen Ausland (wenn kein ECTS System vorliegt).

Dissertation:

  • Nach bisheriger Fassung der Promotionsordnung ist die Dissertation als Monographie zu verfassen.
  • Die Novellierung ermöglicht für ab 21.12.2023 gemäß §4 begonnene Promotionsverfahren auch eine kumulative Dissertation (nach eng gefassten Regelungen).

Für jegliche Fragen rund um das Thema Promotion steht Ihnen der Ständige Promotionsausschuss der Fakultät für Maschinenbau und Bauingenieurwesen jederzeit gerne zur Verfügung.

Univ.-Prof. Dr. rer. nat. habil. Markus Bause (Vorsitzender)

Univ.-Prof. Dr.Ing. habil. Sascha Henke (Stellvertretender Vorsitzender)

Univ.-Prof. Dr.Ing. Markus Schatz

Univ.-Prof. Dr.Ing. Dr. rer. nat. habil. Anne Jung

Dr.Ing. Alexander List

Rene Heesch, M.Eng.

Dominik Thomas, M.Sc. (WMA Stellvertretung)

HSU

Letzte Änderung: 12. Juli 2024