Univ.-Prof. Dr. jur. Margarete Schuler-Harms trat am 1. Januar 2022 ihre dreijährige Amtszeit als Vizepräsidentin für den Bereich der Forschung der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg an. Sie folgt Univ.-Prof. Dr.-Ing. Rolf Lammering, der dieses Amt seit 2017 innehatte.
Margarete Schuler-Harms studierte Rechtswissenschaft in Freiburg im Breisgau und legte auch das Zweite juristische Staatsexamen in Baden-Württemberg ab. Von 1986 bis 1989 war sie als Rechtsreferentin und Justitiarin der Anstalt für Kabelkommunikation (einer Vorgängerin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg) tätig. An der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg wurde sie 1995 promoviert und 2004 habilitiert. Nach Lehrstuhlvertretungen an der Universität Hamburg, der Goethe-Universität Frankfurt/Main und der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr wurde sie 2006 auf die Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Öffentliches Wirtschafts- und Umweltrecht berufen.
Ihre Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Medienrecht (Medienverfassungsrecht, Medienregulierungsrecht, Medienaufsicht), Öffentliches Familienrecht, insbes. Verfassungsrecht, Sozial- und Steuerrecht, Aufenthaltsrecht der Familie, Sozialversicherungsrecht und Gesundheitsrecht. Ein Forschungsschwerpunkt der Professur betrifft Rechtsfragen autonomer Mobilität.
Sie ist unter anderem Stellvertretendes Mitgliedschaft des Hamburgischen Verfassungsgerichts, Mitglied und stellvertretende Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Sprecherin des Sozialrechtsverbundes Norddeutschland und Mitglied im Ethikkomitee des Bundeswehrkrankenhauses Hamburg.