Für für ein Studium an der Helmut-Schmidt-Universität zugelassen zu werden ist es zwingend erforderlich, dass Sie durch ein Kooperationsunternehmen an die HSU entsendet oder als ausscheidender Soldat durch den Berufsförderungsdienst gefördert werden.
Eine Einschreibung von sogenannten „Selbstzahlern“, wie an Landesuniversitäten / Privatuniversitäten üblich, ist an der HSU leider nicht möglich.
Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
Gem. § 5 der Allgemeinen Prüfungsordnung für die Bachelor-Studiengänge und für die Master-Studiengänge an der HSU/UniBW Hamburg (APO) kann zum Bachelor-Studium grundsätzlich zugelassen werden, wer die in § 37 oder § 38 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) geforderten Bildungsvorraussetzungen nachweist.
Zum Master-Studium kann grundsätzlich zugelassen werden, wer ein fachlich einschlägiges Bachelor-Studium an einer Hochschule mit mindestens der Gesamtnote „gut“ (2,5 oder besser) abgeschlossen hat. Detaillierte Angaben und Besonderheiten finden Sie in der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO).
Die jeweiligen fachspezifischen Prüfungsordnungen (FSPO) können darüber hinaus weitere Zulassungsvoraussetzungen (z. B. Vor-Praktika) vorsehen. Sie regeln zudem, welche Studiengänge fachlich einschlägig sind.
Spezifische Zulassungsvoraussetzungen
Freie Kapazitäten
Voraussetzung ist weiterhin, dass in dem gewünschten Studiengang freie Plätze vorhanden sind. Denn um das vorherrschende Kleingruppenprinzip und die akademische Betreuung – und damit den Studienerfolg – nicht zu gefährden, bestehen Kapazitätsobergrenzen in unseren Studiengängen. Freie Kapazitäten können sich durch Unterbelegung bestimmter Studiengänge ergeben, aber auch im laufenden Studienjahr entstehen – durch Studierende, die den Studiengang wechseln, das Studium abbrechen oder nicht bestehen.
Aufgrund der dadurch entstehenden Schwankungen können wir keine längerfristig verbindlichen Zahlen veröffentlichen. Wir bitten Sie daher, sich bei Interesse an einem Studiengang im Vorwege mit uns in Verbindung zu setzen, um die aktuell bestehenden freien Kapazitäten im gewünschten Studiengang zu erfragen.
Übernahme der anteiligen Studiengebühren für Studierende von Kooperationsunternehmen
Gute Qualität hat ihren Preis: Für zivile Studierende werden anteilig Studiengebühren erhoben, welche im Rahmen einer gezielten Fachkräfteentwicklung von dem entsendenden Kooperationsunternehmen/Behörde (Industriestipendium) übernommen werden.
Eine eigenständige Übernahme der Gebühren (als Selbstzahler) ist nicht möglich.
Je nach Studiengang betragen die Studiengebühren wie folgt:
Ingenieurwissenschaften
Bachelor: 23.962,50 €
Master: 18.637,50 €
Geisteswissenschaften
Bachelor: 20.587,50 €
Master: 16.012,50 €
Rechts-/Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Bachelor: 30.825,00 €
Master: 23.975,00 €
Ermäßigte Studiengebühren für BFD-Studierende
Das Studium für ausscheidende Soldaten wird im Rahmen der Eingliederungsmaßnahmen durch den Berufsförderungsdienst finanziert. Hier gelten ermäßgte Studiengebühren, welche der BFD im Umfang des jeweiligen Anspruchs auf Förderung schulischer und beruflicher Bildung nach der Wehrdienstzeit, trägt.
Diese betragen für alle Studiengänge einheitlich 1.250 € / Studientrimester.
Die gesamten Studiengebührenfür einen Bachelor-Studiengang betragen somit 8.750 €, für einen Master-Studiengang 6.250,- €.
Letzte Änderung: 27. Mai 2021