Zivile Gleichstellungsbeauftragte

Der Arbeitsbereich einer zivilen Gleichstellungsbeauftragten an der Uni gestaltet sich sehr unterschiedlich, da sie für das ganze zivile Personal in Sachen Chancengleichheit, Frauenförderung und Vereinbarkeit von Beruf und Familie zuständig ist. Die gesetzlichen Grundlagen für ihre Tätigkeit und Beteiligung bei allen personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen in diesem Bereich bilden das Bundesgleichstellungsgesetz sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Es sind aber häufig die ganz individuellen Fragen zu sexueller Belästigung, zur Beseitigung von beruflicher Benachteiligung oder auch zu Familienpflichten – selbstverständlich auch für Männer. Kommen Sie gern vorbei!

RR’in Ass. iur. Rebecca Stehling
GleiBziv
Douaumont-Bereich
Gebäude H1, Raum 1506
T: 040 6541-3822
M OBK: [email protected]
M: [email protected]

Valerie Rhein
Stellvertretende zivile Gleichstellungsbeauftragte
Douaumont-Bereich
Gebäude H1, Raum 1141
T: 040 6541-2707
M OBK: [email protected]                             
M: [email protected]

Bettina Solzbacher
Stellvertretende zivile Gleichstellungsbeauftragte
Douaumont-Bereich
Gebäude H5, Raum 0126
T: 040 6541-3832
M OBK: [email protected]
M: [email protected]

Katja Ebert
Geschäftszimmer
Douaumont-Bereich
Gebäude H1, Raum 1141
T: 040 6541-2325
M OBK: [email protected]
M: [email protected]                          

Weiterführende Informationen erhalten Universitätsangehörige unter folgendem Link: https://www.hsu-hh.de/gleibziv/

HSU

Letzte Änderung: 29. Februar 2024