ORR’in Ass. iur. Rebecca Stehling – Zivile Gleichstellungsbeauftragte
Holstenhofweg 85
22043 Hamburg
Douaumont-Bereich
Gebäude H1, Raum 1506
Tel.: 040 6541-3822
E-Mail: [email protected]
E-Mail OBK: [email protected]
Ref.iur. Valerie Rhein, B.A. – Stellvertretende zivile Gleichstellungsbeauftragte
Holstenhofweg 85
22043 Hamburg
Douaumont-Bereich
Gebäude H1, Raum 1141
Tel.: 040 6541- 2707
E-Mail: [email protected]
E-Mail OBK: [email protected]
Bettina Solzbacher, M.Eng. – Stellvertretende zivile Gleichstellungsbeauftragte
Holstenhofweg 85
22043 Hamburg
Douaumont-Bereich
Gebäude H5, Raum 0126
Tel.: 040 6541-3832
E-Mail: [email protected]
Hanna Burfeind, B.A. – Soldatische Hilfskraft (SHK)
Holstenhofweg 85
22043 Hamburg
Douaumont-Bereich
Gebäude H1, Raum 1141
E-Mail: [email protected]
E-Mail OBK: [email protected]
Kirsten Finn – Geschäftszimmer
Holstenhofweg 85
22043 Hamburg
Douaumont-Bereich
Gebäude H1, Raum 1141
Tel.: 040 6541-2325
E-Mail: [email protected]
E-Mail OBK: [email protected]
RHS’in Katja Ebert (in Elternzeit) – Geschäftszimmer
Holstenhofweg 85
22043 Hamburg
Douaumont-Bereich
Gebäude H1, Raum 1141
Tel.:
E-Mail:
E-Mail OBK:
Rechtliche Grundlagen und Aufgaben der GleiBziv
Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, den Vollzug des Bundesgleichstellungsgesetzes sowie des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Hinblick auf den Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligungen wegen ihres Geschlechts, insbesondere bei Benachteiligungen von Frauen, zu fördern und zu überwachen. Dies umfasst auch den Schutz von Frauen, die behindert oder von einer Behinderung bedroht sind, sowie den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
Zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten zählen insbesondere:
1. die Dienststelle dabei zu unterstützen, die Ziele des Bundesgleichstellungsgesetzes zu erreichen …,
2. bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen der Dienststelle mitzuwirken, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Beseitigung von Unterrepräsentanzen, die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit sowie den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betreffen,
3. einzelne Beschäftigte bei Bedarf zu beraten und zu unterstützen, insbesondere in den Bereichen der beruflichen Entwicklung und Förderung sowie der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit sowie in Bezug auf den Schutz vor Benachteiligungen, …
§ 25 Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen und Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz – BGleiG)
Letzte Änderung: 8. Juli 2024