Team

ORR’in Ass. iur. Rebecca Stehling – Zivile Gleichstellungsbeauftragte

Holstenhofweg 85

22043 Hamburg

Douaumont-Bereich

Gebäude H1, Raum 1506

Tel.: 040 6541-3822

E-Mail: [email protected]

E-Mail OBK: [email protected]

Kooperation und Mitgliedschaften

Rebecca Stehling
Rebecca Stehling

Ref.iur. Valerie Rhein, B.A. – Stellvertretende zivile Gleichstellungsbeauftragte

Holstenhofweg 85

22043 Hamburg

Douaumont-Bereich

Gebäude H1, Raum 1141

Tel.: 040 6541- 2707

E-Mail: [email protected]

E-Mail OBK: [email protected]

Valerie Rhein
Valerie Rhein

Bettina Solzbacher, M.Eng. – Stellvertretende zivile Gleichstellungsbeauftragte

Holstenhofweg 85

22043 Hamburg

Douaumont-Bereich

Gebäude H5, Raum 0126

Tel.: 040 6541-3832

E-Mail: [email protected]

Bettina Solzbacher
Bettina Solzbacher

Hanna Burfeind, B.A. – Soldatische Hilfskraft (SHK)

Holstenhofweg 85

22043 Hamburg

Douaumont-Bereich

Gebäude H1, Raum 1141

E-Mail: [email protected]

E-Mail OBK: [email protected]

Hanna Burfeind
Hanna Burfeind

Kirsten Finn – Geschäftszimmer

Holstenhofweg 85

22043 Hamburg

Douaumont-Bereich

Gebäude H1, Raum 1141

Tel.: 040 6541-2325

E-Mail: [email protected]

E-Mail OBK: [email protected]

Unterstützungspersonal Frau Finn
Kirsten Finn

RHS’in Katja Ebert (in Elternzeit) – Geschäftszimmer

Holstenhofweg 85

22043 Hamburg

Douaumont-Bereich

Gebäude H1, Raum 1141

Tel.:

E-Mail:

E-Mail OBK:

Katja Ebert
Katja Ebert

Service


Rechtliche Grundlagen und Aufgaben der GleiBziv

Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, den Vollzug des Bundesgleichstellungsgesetzes sowie des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Hinblick auf den Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligungen wegen ihres Geschlechts, insbesondere bei Benachteiligungen von Frauen, zu fördern und zu überwachen. Dies umfasst auch den Schutz von Frauen, die behindert oder von einer Behinderung bedroht sind, sowie den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
Zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten zählen insbesondere:

1. die Dienststelle dabei zu unterstützen, die Ziele des Bundesgleichstellungsgesetzes zu erreichen …,
2. bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen der Dienststelle mitzuwirken, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Beseitigung von Unterrepräsentanzen, die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit sowie den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betreffen,
3. einzelne Beschäftigte bei Bedarf zu beraten und zu unterstützen, insbesondere in den Bereichen der beruflichen Entwicklung und Förderung sowie der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit sowie in Bezug auf den Schutz vor Benachteiligungen, …

§ 25 Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen und Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz – BGleiG)

HSU

Letzte Änderung: 8. Juli 2024