Informationen für Lehrbeauftragte

Sie übernehmen demnächst eine Lehrauftrag an der Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften? Hier finden Sie Informationen zur Planung und Durchführung von Lehraufträgen und zur administrativen Vorbereitung für die Übernahme eines Lehrauftrags

Allgemeines

Lehraufträge können nur erteilt werden,
– soweit ein Lehrbedarf besteht, der nicht auf andere Weise, insbesondere nicht durch eine im Rahmen des Hauptamtes auszuübende Lehrtätigkeit der für im betreffenden Fachgebiet arbeitenden Lehrkräfte gedeckt werden kann.
– soweit die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Die Erteilung eines Lehrauftrags setzt voraus, dass Sie über eine entsprechende wissenschaftliche Qualifikation verfügen. Mindestvoraussetzung sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium in anderen als Fachhochschulstudiengängen und die pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrungen in der Lehre nachgewiesen wird. Eine erfolgreiche Promotion sollte vorliegen. Aus Gründen der Kostenersparnis werden die Lehraufträge nach Möglichkeit an ortsansässige Bewerber vergeben.

Lehraufträge werden in der Regel für ein Trimester vergeben.

Annahme des Lehrauftrags

In der Regel werden Sie von einer/einem hauptamtlich Lehrenden der HSU gebeten, einen Lehrauftrag im Rahmen eines Moduls für ein bestimmtes Lehrgebiet zu übernehmen. Diese/r beantragt den Lehrauftrag bei der Dekanin/dem Dekan der Fakultät, die/der sie dem Fakultätsrat zur Entscheidung vorlegt. Der Antrag muss eine Begründung für den Lehrauftrag, das Thema, die Art der Veranstaltung (Seminar, Übung, Vorlesung) und die Anzahl der Trimesterwochenstunden beinhalten.

Wenn Sie zum ersten Mal einen Lehrauftrag übernehmen, müssen Sie in der Fakultätsverwaltung folgende Unterlagen einreichen:
Lebenslauf
Zeugniskopien (beglaubigt)
Schriftenverzeichnis
Nachweis pädagogischer Eignung
Adresse und Bankverbindung

Grundsätzlich ist es sinnvoll, sich vor Übernahme eines Lehrauftrags mit den jeweiligen Anforderungen der Fächer auseinander zu setzen, da Lehrbeauftragte bei der Durchführung von Lehrveranstaltungen automatisch Prüfungsaufgaben im Rahmen der Modulprüfungen übernehmen.

Planung der Lehrveranstaltungen

Normalerweise werden Sie von der/dem jeweiligen Modulbeauftragten der Fakultät gebeten, einen Lehrauftrag innerhalb eines bestimmten Moduls eines Studienganges zu übernehmen. Es ist sinnvoll, sich mit der/dem jeweiligen Modulbeauftragten abzusprechen und die inhaltlichen Erwartungen/Vorgaben zu klären, die an die Lehrveranstaltung geknüpft werden. Sie beziehen sich auf die in dem jeweiligen Modul angegebenen Schwerpunkte.

Die Modulbeschreibungen geben zudem die Punktzahlen und damit die erwartbare Arbeitsleistung der Studierenden im Rahmen der Veranstaltungen vor. Im Hinblick auf die zeitliche Belastung der Studierenden im Gesamtrahmen des Studiums bitten wir Sie dringend, diese zeitlichen Obergrenzen im Rahmen ihrer inhaltlichen Planung – auch in Bezug auf zu vergebenden Arbeitsaufträge – zu berücksichtigen.

Durchführung der Lehrveranstaltungen

Für die Durchführung der Lehrveranstaltung ist es sinnvoll, den Studierenden nicht nur einen Zeitplan zu geben, sondern auch Hinweise zu den erwarteten Arbeitsaufträgen und ihrer Gewichtung. In vielen Veranstaltungen muss den Studierenden die erfolgreiche Teilnahme bestätigt werden. Diese muss im Campus Management System verbucht werden.

Es bestehen mehrere Möglichkeiten, aus denen sich die Note für das Modul ergeben kann. Die Art der Abschlussprüfung wird im Einzelfall in der jeweiligen fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung und in den jeweiligen Modulbeschreibungen geregelt.

Überblick über die Lehrveranstaltung und Notenverbuchung

Mit der Übernahme des Lehrauftrags müssen Sie eine Rechenzentrumsnutzerkennung (Benutzername und Kennwort) beantragen, die Ihnen den Zugang zum Campus-Portal und damit einen Überblick über Ihre Lehrveranstaltung eröffnet. Als Lehrbeauftragter (Rolle Lehrende im Campus Management System (CMS)) erhalten Sie hiermit Informationen über Zeit, Raum und Modulzugehörigkeit Ihrer Lehrveranstaltung, können eine Anwesenheitsliste ausdrucken und die Studierenden Ihrer Veranstaltung per E-Mail kontaktieren. Als Prüfer haben Sie die Möglichkeit Noten in das Campus Portal einzutragen. Den Zugang zum Campus Portal und zum Email System bleibt Ihnen bis zu 100 Tage nach Ende Ihres Lehrauftrags erhalten. Danach wird Ihr Account gesperrt.

Um diesen Zugang zu bekommen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der IT-B Informationstechnik in der Verwaltung auf (Gebäude H 1, Raum 702, E-Mail: [email protected], Telefon -2958). Lassen Sie sich gegebenenfalls einen Mitarbeiterausweis ausstellen und eine Rechenzentrumsnutzerkennung im Rechenzentrum (E-Mail: [email protected]) aushändigen bzw. per Email zuschicken. Die Professur zu der Sie gehören, muss Sie dann noch im CMS in deren Gruppe eintragen.

Am Ende der Lehrveranstaltung müssen in der Regel die Noten verbucht beziehungsweise die Teilnahme in den Seminaren bestätigt werden (Rolle Prüfende). Wenn für die Lehrveranstaltungen durch das Prüfungsamt eine Prüfungsnummer festgelegt wurde, werden die Studierenden entweder durch das Prüfungsamt für die Prüfung angemeldet oder die Studierenden werden aufgefordert, sich zur Prüfung für Ihr Seminar anzumelden. – Dieses ist „Bringschuld“ der Studierenden, Sie selbst können sie nicht eintragen.

Die Noten der Modulabschlussprüfungen dürfen erst, nachdem alle zu dem Modul gehörenden Veranstaltungen erfolgreich besucht worden sind, von den Prüferinnen und Prüfern ins Campus Portal eingetragen werden. Über wie viele Trimester das Modul, im Rahmen dessen Sie eine Veranstaltung anbieten, stattfindet, können Sie den Modulbeschreibungen entnehmen.

In der Regel gilt für die Vergabe von Noten Folgendes: Wenn Studierenden nur die erfolgreiche Teilnahme bestätigt wird, wird für sie anstelle einer Zensur ++ eingetragen. Wenn Sie eine Zensur für eine Modularbeit erhalten, tragen Sie bspw. für eine 2,3 die Zahl 230 ein.

Evaluation der Lehrveranstaltungen

Laut Beschluss des Akademischen Senats sind alle Lehrenden, auch die Lehrbeauftragten, an der HSU verpflichtet, einmal im akademischen Jahr eine Lehrveranstaltung evaluieren zu lassen, und zwar mit Hilfe eines von der Universität zur Verfügung gestellten Evaluationsinstruments

Unter der Email Adresse [email protected] können Sie die Fragebögen bestellen. Bitte führen Sie die Lehrevaluation rechtzeitig durch (2-3 Wochen vor Trimesterende), damit die Möglichkeit besteht die Ergebnisse mit den Studierenden zu besprechen. Die Hochschulplanung und Hochschulsteuerung bemüht sich Ihnen den Evaluationsbericht zeitnah per E-Mail zukommen zu lassen. Auf der Homepage der Hochschulplanung und Hochschulsteuerung erhalten Sie Informationen, welche Angaben von Ihnen für die Anforderung der Fragebögen benötigt werden.

Gästeunterkünfte
Es besteht die Möglichkeit für die Dauer des Lehrauftrags eine Unterkunft auf dem Campus zu bekommen (Tel.: 040/6541- 2380).

HSU

Letzte Änderung: 2. Dezember 2024