Promotion und Habilitation

Die Fakultät verleiht den akademischen Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Philosophie. Über die Feststellung der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion, die Annahme von Doktorand*innen etc. entscheidet der Fakultätsrat.

Promotionsordnung der Fakultät für GeiSo

Ansprechpartner:
Fakultätsverwaltung GeiSo

Die Habilitation ist die Anerkennung einer besonderen wissenschaftlichen Befähigung für Forschung und Lehre durch die Fakultät in einem oder mehreren Fächern oder Fachgebieten der Fakultät.

Habilitationsordnung der Fakultät für GeiSo.

Kontakt:
Fakultätsverwaltung GeiSo

HSU

Letzte Änderung: 14. März 2023