UAS Rechtsrahmen

Europakarte mit UAS

Das Recht bildet den Rahmen für neue technische Entwicklungen. Es entscheidet über die Chancen und Möglichkeiten der praktischen Einführung neuer Technologien in das gesellschaftliche Leben. Das Recht sichert die neuen Entwicklungen ab, gewährleistet Mindeststandards und ein angemessenes Sicherheitsniveau. Durch die Gewährleistung von Rechtssicherheit und -klarheit trägt das Recht darüber hinaus zur notwendigen gesellschaftlichen Akzeptanz bei. Technische Innovations- und Entwicklungsprozesse sind demnach, insb. auch unter dem Gesichtspunkt interdisziplinären Arbeitens, rechtlich eng zu begleiten und können durch das Recht bedeutende Steuerungsimpulse erfahren. 

Zeichnet sich rechtswissenschaftliches Arbeiten traditionell als Wissenschaft vom richtigen Verständnis und der richtigen Anwendung des Rechts aus, wird hinsichtlich AAM auf der Grundlage des durch die neue Verwaltungsrechtswissenschaft entwickelten handlungsorientierten Steuerungsansatzes geforscht. Neben das traditionelle rechtsdogmatische Arbeiten, etwa zur Analyse der öffentlich-rechtlichen Luftraumordnung, treten der enge Austausch mit den Nachbarwissenschaften, insb. den Ingenieurwissenschaften, und eine rechtssetzungsorientierte Betrachtungsweise. Auf diese Weise werden Regulierungsbedarfe aufgedeckt und zukunftsfeste Regulierungskonzepte für einen im Bereich der unbemannten Luftfahrt noch weitgehend offenen Rechtsfindungsprozess entwickelt. 

Das Forschungsgebiet des „unbemannten Luftrechts“ ist nicht nur durch ein zunehmendes gesetzgeberisches Tätigwerden, sondern auch durch eine enge Verknüpfung der Regulierungseben des Völker-, Europa- und deutschen Rechts gekennzeichnet. Da sich neue Rechtsbestimmungen vorwiegend auf Ebene des Sekundär- bzw. einfachen Rechts finden, gilt es für diese nicht nur ein Verständnis zu entwickeln, sondern sie vor allem in den übergreifenden Regulierungskontext höherrangigen Rechts einzupassen. Wechselseitige Implikationen sind aufzudecken und grundlegend zu verarbeiten. Darüber hinaus sind die sich wandelnden Anforderungen der Luftraumnutzung sowie die neuen technischen Möglichkeiten in einen den gesellschaftlichen Erwartungen entsprechenden Rechtsrahmen zu überführen. Untersucht werden insbesondere die rechtlichen Implikationen der technischen Entwicklung von einem zunehmend automatisierten hin zu einem autonomen Fliegen.  Weiterführende Erkenntnisse werden aus bereits in anderen Regulierungsbereichen entwickelten Konzepten gewonnen. Sichergestellt wird dabei die Anschlussfähigkeit der erzielten Ergebnisse für die allgemeine Verwaltungsrechtswissenschaft. 


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Letzte Änderung: 9. Juni 2022