Vorbereitung und Begleitung der Erstellung des Erfahrungsberichts 2014 gemäß § 65 EEG – Vorhaben IIe Windenergie

Das Leipziger Institut für Energie GmbH (IE Leipzig) wurde mit seinen Projektpartnern, der Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr Hamburg (HSU) sowie der BioConsult SH GmbH & Co KG in Husum (BioConsult), vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) mit der Vorbereitung und wissenschaftlichen Begleitung bei der Erstellung eines Erfahrungsberichtes 2014 gemäß § 65 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für die Sparte Windenergie beauftragt.

Ziel dieses Auftrages ist es, vor dem Hintergrund des EEG darzulegen, wie sich die Windenergie entwickelt hat und welche Handlungsfelder sich perspektivisch für den weiteren Ausbau der Windenergie an Land und auf See identifizieren lassen. Auf dieser Grundlage kann die bisherige Strategie der Bundesregierung zum Ausbau bewertet werden, sodass Handlungsempfehlungen inner- und außerhalb des EEG entworfen werden können. Insbesondere die Bereiche Wirtschaftlichkeit, Technologieentwicklung und Potenzialabschätzungen sind zu betrachten.

Die Aufgaben der HSU sind angesiedelt in den Bereichen der Systemdienstleistungen, der Abregelung von Windenergieanalagen und der Steuerung des Windenergieausbaus. Im Bereich der Systemdienstleistung werden die Regelungen nach §§ 6, 64 und 66 Abs. 1 Nr. 8 EEG in Verbindung mit der SDLWindV untersucht und bewertet. Dazu ist eine Erhebung anzufertigen, die den Anteil an modernisierten/neuen Anlagen und alten Anlagen aufzeigt, welche keine Systemdienstleistungen übernehmen können. Dabei ist der Beitrag von SDLWindV-Anlagen zu der Systemstabilität und Sicherheit zu untersuchen. Die Notwendigkeit einer Anpassung oder Neuformulierung der Anforderungen an Systemdienstleistungen mit dem Ziel einer besseren Integration von WEA ist ebenfalls zu bewerten.  Dies soll vor dem Hintergrund einer sinkenden Erzeugung in konventionellen Kraftwerken geschehen, die heute den überwiegenden Anteil an Systemdienstleistungen erbringen.

Im Bereich der Abregelung wird festgestellt, in welchem Umfang Windenergieanlagen nach § 11 Abs. 1 EEG und nach § 13 Abs. 2 EnWG abgeregelt wurden und in welchem Verhältnis sich die abgeregelte Strommenge zur insgesamt von der Windenergie erzeugten Strommenge verhält und in welcher Höhe dadurch Kosten beim Verbraucher angefallen sind. Die Ergebnisse sind zu bewerten und den Kosten für eine alternative Nutzung des Stroms z. B. für die Speicherung, genauer Ein- und Ausspeicherung des Stroms, gegenüberzustellen. Darüber hinaus sollen Handlungsstrategien entwickelt werden, wie vor dem Hintergrund des verzögerten Netzausbaus die Fälle der Abregelung von Windenergieanlagen aufgrund von Maßnahmen nach § 11 Abs. 1 EEG oder § 13 Abs. 2 EnWG möglichst gering gehalten werden können.

Bei der Steuerung des Windenergieausbaus werden zusammen mit dem IE Leipzig mögliche Instrumente zur besseren und zielgerichteteren Steuerung des weiteren Ausbaus der Windkraft untersucht.

Abregegelte Leistung im Vergleich zu PV- und Windeinspeisung
Abregegelte Leistung im Vergleich zu PV- und Windeinspeisung
Verteilung der abgeregelten Energie in Deutschland 2012
Verteilung der abgeregelten Energie in Deutschland 2012

 

 

 

 

 

 

 

 

Ansprechpartner:

Prof. Dr.-Ing. habil. Detlef Schulz (Teilprojektleiter)
Fakultät für Elektrotechnik
Elektrische Energiesysteme

HSU

Letzte Änderung: 12. Februar 2021