Diskussionsveranstaltung zu „tatsächlich erforderlichen“ Kosten und „angemessenen“ Zuschlägen

Am Donnerstag, den 23.01.2025, veranstaltet der Arbeitskreis Baurecht und Baubetrieb der Deutschen Gesellschaft für Baurecht (DGfB) in Berlin eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Tatsächlich erforderliche Kosten – ein Zwischenstand Juristische und baubetriebliche Ansätze in Theorie und Praxis„. Unter der Leitung von Dr.-Ing. Michael Mechnig (FairCM² GmbH) und Dr. jur. Daniel Junk (LUTZ | ABEL Rechtsanwalts PartG mbB) werden dabei sowohl juristische als auch baubetriebliche Problemstellungen aufgegriffen und diskutiert.

Inhaltlich eingeleitet wird die Veranstaltung durch zwei Impulsvorträge. Der erste wird von Herrn VorsRiKG Björn Retzlaff gehalten und greift das Thema „Tatsächlich erforderliche Kosten: Ein geeignetes Instrument zur Ermittlung der Nachtragsvergütung bei BGB- und VOB/B-Verträgen“ auf. Aus juristischer/richterlicher Sicht sollen dabei die gesetzlichen und rechtsprechungsgemäßen Vorgaben dargestellt werden.

Im Rahmen des zweiten Impulsvortrags wird dann Herr Prof. Kumlehn unter dem Titel „Baubetrieblicher Nachweis tatsächlich erforderlicher Kosten – In der Zwickmühle zwischen Kalkulationsfreiheit, Urkalkulation und Rechnungsbeleg“ unter anderem der Frage nachgehen, inwieweit die aus der Rechtsprechung abzuleitenden Darlegungs- und Nachweisanforderungen überhaupt praktikabel sind und ob für eine sachgerechte Ableitung des berechtigten Vergütungsanspruchs nicht auch auf “Fiktionen” zurückgegriffen werden muss.

Die Grenze zwischen einem prüffähigen und einem nicht prüffähigen Nachweis sowie damit die konkret vorzulegenden Belege sollen im Anschluss an die Impulsvorträge mit den Teilnehmenden kritisch diskutiert werden.

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Flyer Diskussionsveranstaltung DGfB
HSU

Letzte Änderung: 18. Dezember 2024