Am 23.01.2025 hat der Arbeitskreis Baurecht und Baubetrieb der Deutschen Gesellschaft für Baurecht (DGfB) in Berlin eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Tatsächlich erforderliche Kosten – ein Zwischenstand Juristische und baubetriebliche Ansätze in Theorie und Praxis“ veranstaltet. Unter der Leitung von Dr.-Ing. Michael Mechnig (FairCM² GmbH) und Dr. jur. Daniel Junk (LUTZ | ABEL Rechtsanwalts PartG mbB) wurden dabei sowohl juristische als auch baubetriebliche Problemstellungen aufgegriffen und diskutiert.
Inhaltlich eingeleitet wurde die Veranstaltung durch zwei Impulsvorträge. Der erste wurde von Herrn VorsRiKG Björn Retzlaff gehalten und griff das Thema „Tatsächlich erforderliche Kosten: Ein geeignetes Instrument zur Ermittlung der Nachtragsvergütung bei BGB- und VOB/B-Verträgen“ auf. Aus juristischer/richterlicher Sicht wurden dabei die gesetzlichen und rechtsprechungsgemäßen Vorgaben dargestellt.
Im Rahmen des zweiten Impulsvortrags wurde dann Herr Prof. Kumlehn unter dem Titel „Baubetrieblicher Nachweis tatsächlich erforderlicher Kosten – In der Zwickmühle zwischen Kalkulationsfreiheit, Urkalkulation und Rechnungsbeleg“ unter anderem der Frage nachgehen, inwieweit die aus der Rechtsprechung abzuleitenden Darlegungs- und Nachweisanforderungen überhaupt praktikabel sind und ob für eine sachgerechte Ableitung des berechtigten Vergütungsanspruchs nicht auch auf “Fiktionen” zurückgegriffen werden muss.
Die Grenze zwischen einem prüffähigen und einem nicht prüffähigen Nachweis sowie damit die konkret vorzulegenden Belege wurden im Anschluss an die Impulsvorträge mit den Teilnehmenden kritisch und konstruktiv diskutiert.
Letzte Änderung: 4. Februar 2025