Lehrziel:
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls sind die Studierenden in der Lage, für den Fall gestörter Projektabläufe die entsprechenden gesetzlichen und üblichen vertraglichen Regelungen auszulegen. Sie können Störungen bewerten und resultierende terminlichen und kostenmäßige Ansprüche von Auftragnehmern beurteilen. Nachtragsforderungen von AN können Sie im Detail prüfen und sind dabei für das Erfordernis einer Differenzierung von Anspruchsgrundlagen sensibilisiert.
Regressansprüche des Auftraggebers können die Studierenden beziffern und erforderliche Darlegungen und Nachweise dafür erarbeiten.
Die Studierenden kennen unterschiedliche Verfahren zur Streitbeilegung und können die jeweils zu beteiligenden Fachleute hinzuziehen.
Inhalte:
- Vereinbarungen von Ausführungsfristen und -terminen sowie Vertragsterminplänen
- Behinderungen und Unterbrechungen gemäß § 6 Abs. 1 VOB/B
- Bedenken des AN gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 VOB/B
- Vergütungsansprüche aus Mengenänderungen (§ 2 Abs. 3 VOB/B) sowie geänderten und zusätzlichen Leistungen (§ 650c BGB ; § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B)
- Entschädigungsansprüche gemäß § 642 BGB und Schadenersatzansprüche gemäß § 6 Abs. 6 VOB/B
- Wegfall der Geschäftsgrundlage § 313 BGB bei Verträgen mit freiberuflich Tätigen und bei Bauverträgen
- Formblätter 221, 222 und 223 VHB, „vereinbarungsgemäß hinterlegte Urkalkulationen“ gemäß § 650c BGB und Aufklärung der Preisermittlungsgrundlage bei Vertragsschluss
- Nachweis von terminlichen Ansprüchen mittels bauablaufbezogener Darstellungen
- Baustopp, Produktivitätsminderungen und Beschleunigungen
- Verzug des AN und Regressansprüche des AG, Vertragsstraferegelungen
- Beratung durch Gutachter, öbuv SV, Juristen, Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht
- Gerichtliche Verfahren (ordentliche Gerichte, Schiedsgerichte)
- Alternative Streitbeilegungsverfahren (§ 18.2/3 VOB/B)
- Kündigungsarten und -folgen, Ersatzvornahmen
Lehrveranstaltungen:
2,0 TWS Vorlesung, 2,0 TWS Übung jeweils im Bachelorsemester (Herbsttrimester)
Letzte Änderung: 4. Juli 2024