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Norddeutscher Wissenschaftspreis geht nach Hamburg

HSU

26. November 2020

Kooperationsprojekt „DASHH Data Science in Hamburg“ mit 125.000 Euro ausgezeichnet

Die Graduiertenschule DASHH Data Science in Hamburg – Helmholtz Graduate School for the Structure of Matter erhält den norddeutschen Wissenschaftspreis 2020. Die Auszeichnung wird alle zwei Jahre von der Norddeutschen Wissenschaftsministerkonferenz (NWMK) vergeben. Ziel des Verbundprojekts der norddeutschen Bundesländer Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ist die Stärkung der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung im Bereich Data Science – durch Zusammenarbeit zwischen Informatik, Mathematik und naturwissenschaftlicher Grundlagenforschung. Neben der Helmut-Schmidt-Universität sind an dem Projekt sind  die Universität Hamburg, das Deutsche Elektronen-Synchroton (DESY), die Technische Universität (TU) Hamburg, die Helmut-Schmidt-Universität (HSU), das Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG), das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HZI), das Max-Planck-Institut für die Struktur und Dynamik der Materie (MPSD), die European XFEL GmbH sowie die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) beteiligt.

Das DASHH bietet Promovierenden zahlreiche Möglichkeiten zur wissenschaftlichen Weiterbildung und schafft eine Grundlage für Austausch und Wissenstransfer. Die Graduiertenschule ist wegweisend für die Entwicklung neuer kooperativer Ansätze, um komplexe, heterogene Daten der Strukturbiologie, der Teilchenphysik, der Materialwissenschaften und aus der Forschung mit ultrakurzen Röntgenlichtpulsen mithilfe intelligenter Algorithmen auszuwerten – um so Wissen über die Prozesse der Natur zu erlangen.

Mit der Auszeichnung würdigt die Norddeutsche Wissenschaftsministerkonferenz (NWMK) herausragende wissenschaftliche Projekte, an denen Wissenschaftler*innen aus mindestens zwei norddeutschen Bundesländern beteiligt sind. In diesem Jahr geht der mit insgesamt 250.000 Euro dotierte Norddeutsche Wissenschaftspreis an Verbundprojekte aus dem Bereich Naturwissenschaften – eingereicht wurden 14 Beiträge. Einen weiteren ersten Preis erhält ein Verbundprojekt der Länder Bremen und Niedersachsen zu „Geodäsie und Klimaforschung – Wechselwirkung zwischen Kohlenstoff- und Wasserkreislauf“.

Mit dem Norddeutschen Wissenschaftspreis werden seit seiner Einrichtung im Jahr 2012 länderübergreifende Kooperationen in der Wissenschaft prämiert, die sich durch wissenschaftliche Exzellenz auszeichnen und durch ihren Erfolg einen Beitrag zur Stärkung und Wettbewerbsfähigkeit norddeutscher wissenschaftlicher Netzwerke leisten. Die Wissenschaftsministerien der norddeutschen Länder Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen sind die Stifter des Preises. Das Land Schleswig-Holstein richtet den Norddeutschen Wissenschaftspreis im Jahr 2020 aus. Das Auswahlverfahren ist im Auftrag der Norddeutschen Länder von der Geschäftsstelle der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen koordiniert worden.

Weitere Infos zu DASHH

 

Stipendien neu ausgeschrieben

HSU

26. November 2020

Aktuelle Angebote für zivile Studierende: Studienplätze mit finanzieller Förderung

Die Kooperationspartner der Helmut-Schmidt-Universität haben die Ausschreibungen ihrer Stipendien an der HSU für den Studienstart der Bachelorstudiengänge im Oktober 2021 online gestellt.

Als „Universität des Bundes“ unterstützt die Helmut-Schmidt-Universität Ministerien, Behörden und Institutionen bei der gezielten Fachkräfteentwicklung. Hierzu gibt es verschiedene institutionelle Kooperationen, die zahlreiche Stipendien- oder andere Fördermöglichkeiten bieten, um einen Studienabschluss an der HSU zu erwerben und im Nachgang hervorragende Karrierechancen in der jeweiligen Institution zu erhalten.

So bieten beispielsweise die Autobahn GmbH des Bundes oder die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes voll finanzierte Studienplätze für den Bachelor- und den Master-Studiengang Bauingenieurwesen. Und das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr bietet Studienplätze für den Bachelor-Studiengang Rechtswissenschaft für die öffentliche Verwaltung. Neu ist ein Studienprogramm der Bundespolizei für den Bachelor-Studiengang Maschinenbau.

Alle aktuellen Ausschreibungen finden sich auf der Website des Hochschulmarketings.

 

Universitätspräsident Prof. Dr. Klaus Beckmann beantwortet Fragen der Studierenden

HSU

19. November 2020

Im Nachgang zur Vortrags- und Diskussionsveranstaltung mit der Bundesministerin der Verteidigung beantwortet Universitätspräsident Prof. Dr. Klaus Beckmann heute die Fragen der Studierenden, die sich auf den Universitätsbetrieb bezogen und die aus Zeitgründen im Zuge der Veranstaltung am 17.11.2020 nicht beantwortet werden konnten.


Die Videobotschaft des Präsidenten vom 19.11.2020 im Volltext

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
liebe Kameradinnen und Kameraden,

ich hatte gehofft, sie heute, gut zwei Wochen nach meinem letzten Video und nach knapp drei Wochen im „Shutdown light“, mit einer ausschließlich positiven Nachricht begrüßen zu können.

Denn am Wochenanfang hatten wir lediglich eine erkrankte Person unter den Universitätsmitgliedern und auch nur einen Studierenden und vier Mitglieder vom Stammpersonal in der häuslichen Isolation.

Leider ist es dabei nicht geblieben, so dass wir heute wieder zwei COVID-19-Erkrankungen verzeichnen, zwei Universitätsmitglieder warten auf das Ergebnis der differentialdiagnostischen Abklärung, siebzehn Universitätsmitglieder, zwölf davon sind Studierende, befinden sich in der Isolation.

Ich bitte Sie alle dringend, Ihre Sozialkontakte reduziert zu halten. Ich stelle fest, dass sich die überwiegende Zahl der Personen, die sich auf dem Campus befinden, strikt an die Regeln halten. Dafür danke ich Ihnen. Wenn allerdings Studierende, die zwar auf der Wohnebene die Regeln einhalten, Abstand wahren und Alltagsmaske tragen, sich dann zu dritt oder viert in ein Auto quetschen, um ohne Schutz gemeinsam zum nächsten Supermarkt zu fahren, dann halte ich das nicht für ein Zeichen überragender Klugheit, um es mal vorsichtig auszudrücken.

39 Universitätsmitglieder gelten inzwischen als wieder genesen, und ich hoffe und wünsche allen, dass die keine Spätfolgen erleiden müssen. Allen Erkrankten wünsche ich gute Besserung und hoffentlich einen milden Verlauf.

Auf der anderen Seite sind acht Universitätsangehörige bereits im COVID-Hilfeeinsatz, unter anderem bei der praktischen Hilfe im Pflegeheim. Ihnen danke ich für Ihr freiwilliges Engagement.

Wir haben in den vergangenen Tagen zwei großartige Online-Veranstaltungen gehabt, die ich hier nicht unerwähnt lassen möchte.

Zum einen haben Studierende einer Gruppe des Studierendenfachbereichs Charlie einen Blocktag „Innere Führung“ zu verschiedenen Aspekten von Extremismus organisiert, in dessen Rahmen auch der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Zorn, gesprochen und anschließend mit den Studierenden diskutiert hat. Der Interessengemeinschaft Sicherheitspolitik, unterstützt von der Bundesakademie für Sicherheitspolitik, gebührt für die maßgebliche Beteiligung hier ein besonderer Dank.

Vor allem haben wir aber aus dem geplanten Besuch der Bundesministerin der Verteidigung eine Online-Veranstaltung gemacht, die auch im Fernsehen sowie auf mehreren Nachrichtenseiten im Internet live übertragen wurde.

Im Anschluss nahm sich die Ministerin die Zeit, die Fragen der Studierenden zu beantworten – und es war Ihr ausdrücklicher Wunsch, nur mit Studierenden sprechen zu wollen. Sie können sich die gesamte Veranstaltung im Twitter-Feed des BMVg ansehen.

Die Ministerin hat sich vorgenommen, einmal jährlich eine sicherheitspolitische Grundsatzrede zu halten. Und sie tut das nicht etwa wie einige Ihrer Vorgänger*innen an der Führungsakademie oder während der Berliner oder der Münchener Sicherheitskonferenz. Vor einem Jahr hat sie an unserer Schwesteruniversität in München gesprochen. Und in diesem Jahr bei uns.

Ich bewerte dies als deutliches Signal ihrer Wertschätzung für die Universitäten und ihre Mitglieder. Und dies schließt selbstverständlich die Studierenden ein.

Wie erwartet hat die Rede der Ministerin eine große nationale und internationale Medienresonanz erfahren. Alle Leitmedien in Deutschland und Europa haben berichtet und dabei auch unsere Universität erwähnt. Allein der Videostream bei Twitter hatte mehr als 6.000 Zuschauer*innen.

Ich danke an dieser Stelle allen, die an der Vorbereitung beteiligt waren, insbesondere auch den Kollegen im Medienzentrum, Herrn Reichart, Herrn Sommer und Herrn Bondesen, sowie den studentischen Moderatoren, Hanna Söhnholz und Nils Vosshage vom Studentischen Konvent, die sich die Nacht um die Ohren geschlagen haben, um Technik herzurichten bzw. die eingehenden Fragen zu sortieren und zu bündeln.

Es haben uns Stimmen erreicht, die Klage darüber führten, dass die Fragen gefiltert worden seien und die entscheidenden Fragen zu den Corona-bedingten Problemen der Studierenden nicht vorgekommen seien.

Dem möchte ich entschieden entgegentreten.

Wenn es mehr Fragen gibt, als die Zeit der Ministerin zu beantworten zulässt, können halt nicht alle Fragen gestellt werden. Und es versteht sich wohl auch, dass man bei einer Veranstaltung, die landesweit im Fernsehen übertragen wird und europaweit Beachtung findet, den Schwerpunkt nicht auf die internen Fragen der eigenen Einrichtung legt. Die Moderator*innen haben also nach meiner Bewertung alles richtig gemacht.

Zu Ihrer Orientierung:

35 Personen haben per E-Mail 79 Fragen eingereicht, die letzte davon um 12:16 Uhr, also kurz vor Ende der Veranstaltung.

Im Chat haben 22 Personen 24 Fragen gestellt.

Das heißt, ohne die Dopplungen gefiltert zu haben, wurden 103 Fragen eingereicht, zu deren Beantwortung die Ministerin aber von vornherein nur 40 Minuten eingeräumt hatte.

Damit Sie, die Studierenden, nun nicht den Eindruck haben, „die da oben“ wollten sich vor der Beantwortung drücken, werde ich jetzt jede einzelne Ihrer Fragen mit Universitätsbezug beantworten – sofern die Ministerin das nicht schon getan hat. Soweit der Fragesteller bekannt ist, nenne ich den Vornamen und den Studiengang, damit die Frage besser einzuordnen ist.

Thomas,  Elektrotechnik-Student aus dem Jahrgang 2019, fragt:

Die momentane Corona Situation und die damit einhergehende Fernlehre, sind eine enorme Belastung für viele Studierende. Wieso ist es nicht möglich, auch um die psychische Belastung zu minimieren, den Studierenden mehr Zeit zu geben?

Nun, wir hatten das im Grunde schon kurz nach dem ersten Shutdown erläutert: Würden wir beispielsweise ein Trimester zugeben, d. h. alle Studierenden würden erst drei Monate später ihren Abschluss erwerben, dann müsste sich auch die nachfolgende militärische Ausbildung um den gleichen Zeitraum verschieben. Das wiederum hätte zur Folge, dass nachfolgende Jahrgänge nicht zeitgerecht ausgebildet werden könnten, weil die Kapazitäten aller Ausbildungseinrichtungen noch durch die „Nachzügler“ aus den Universitäten belegt werden. Und weil sich unter deren Dächern vier Jahrgänge versammeln, wächst sich das Problem auch nicht nach einem Jahr erst aus, sondern erst nach fünf. Und es hätte möglicherweise zur Folge, dass auch der Studienbeginn für alle Folgejahrgänge sich um drei Monate verschieben müsste. Damit müsste sich entweder der Einstellungstermin für Offizieranwärter auf den 1. Oktober verschieben, was dann allerdings zur Folge hätte, dass der Einstellungstermin für diejenigen, die an öffentlichen Hochschulen studieren, zu spät wäre. Sie sehen also, dass dies eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung für die gesamte Streitkräfteplanung der Bundeswehr ist. Bis also dieser Schritt gegangen wird, sich alle Bedarfsträger – das sind die Teilstreitkräfte und Organisationsbereiche – sich einig sind, dass es unabdingbar ist, diese Umstrukturierung vorzunehmen, sind vermutlich größere Verwerfungen erforderlich. Zumal es – das muss ich an dieser Stelle wieder erwähnen – bislang keine Anzeichen dafür gibt, dass sich die Prüfungsleistungen durch den Corona-Shutdown und die Online-Lehre signifikant verschlechtert haben.

Thomas fragt weiter:

Viele Beziehungen oder sogar Ehen stehen hier im Studium auf der Kippe, weil das Studium zu einer sehr großen Belastung wird und soziale Kontakte stark einschränkt. Jedoch ist die Familie für uns Soldaten eine große Stütze, ohne welche man hier im Studium menschlich verroht und kaum in die Gesellschaft integriert ist. Das widerspricht jedoch dem Leitsatz der Bundeswehr: „Bürger in Uniform“. Ist es nicht sinnvoller die Soldaten hierbei zu entlasten?

Die durch die Pandemie erforderlich gewordene Isolierung betrifft nicht nur Studierende, sondern jedermann in diesem Land. Ich kenne niemanden, dem die Beschränkungen auf Dauer nicht zu schaffen machen.

Allerdings ist die individuell empfundene Belastung sehr unterschiedlich. Für den einen ist es überhaupt kein Problem, neben seinem Lernpensum für das Studium die Zeit mit Netflix, Computerspielen, Musikhören oder Lesen auf dem Sofa zu verbringen, während der andere ein Gefühl der Vereinsamung, des Eingesperrtseins, der Verlorenheit entwickelt. Wenn Sie eher zu der zweiten Gruppe gehören, holen Sie sich bitte Hilfe! Die finden Sie hier auf dem Campus beim Hilfenetz. Alle Ihre Ansprechpartner*innen versuchen Ihnen schnell, unbürokratisch und vor allem vertraulich zu helfen. Haben Sie also bitte keine Angst, dass ein Anruf bei der Psychologischen Beratungsstelle gleich als Notiz in Ihrer Personalakte landet. Scheuen Sie nicht, die Hilfsangebote auch in Anspruch zu nehmen.

Eine weitere Frage von Thomas:

Ein großes Problem an der Uni ist das Thema Urlaub. So haben wir 30 Tage Urlaub im Jahr, welche ebenfalls abgebaut werden müssen. Nun müssen wir Alphas im ersten Jahr ein technisches Praktikum absolvieren, welches acht Wochen dauert, was es nicht möglich macht diese 30 Tage sinnvoll zu nehmen. Ist es möglich uns diese Tage zumindest auszubezahlen, damit wir auch wirklich was davon haben?

Ein Anspruch auf finanzielle Abgeltung ist vom Soldatengesetz und der Soldatenurlaubsverordnung nicht vorgesehen. Da Sie aber nicht allein betroffen sind, sondern die gesamte Bundeswehr, gibt es vielleicht noch Hoffnung auf eine gesetzliche Neuregelung. Allerdings hat sich der Dienstherr in der jüngsten Zeit in diesem Punkt eher unbeweglich gezeigt, was nur zu verständlich ist: Sehr viele Soldatinnen und Soldaten und zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter häufen derzeit – aus unterschiedlichen Gründen – Urlaubsansprüche an.

Sascha, Maschinenbau-Student aus dem Jahrgang 2018, hat die nahezu identische Frage gestellt und schließt an:

Liegen  im Ministerium Pläne vor, das Ingenieurstudium an der Universität der Bundeswehr so zu entzerren, dass allen Studierenden die Möglichkeit gegeben wird, den Erholungsurlaub außerhalb der Prüfungs- bzw. Vorlesungszeit zu nehmen?

Die Inhalte des Studiums werden vom Fakultätentag – das ist der Zusammenschluss aller Fakultäten einer bestimmten Fachrichtung in Deutschland – festgelegt. Über die Struktur des Studiums entscheidet dann die Fakultät. Die wiederum legt ihre Planung einer Akkreditierungsagentur vor – einem unabhängigen Expertengremium, das die Vergleichbarkeit der Inhalte mit den anderen Fakultäten in Deutschland nach den Maßgaben des Fakultätentages prüft –, damit Maschinenbau an der HSU eben mit Maschinenbau an jeder anderen deutschen Universität vergleichbar ist. Und diese Akkreditierungsagentur fällt auch ein Urteil über die Studierbarkeit. Diese Überprüfung muss regelmäßig wiederholt werden, und auf Basis der Akkreditierung genehmigen die Hamburger Wissenschaftsbehörde und das Bundesministerium der Verteidigung, die gemeinsam die Fach- und Rechtsaufsicht über unsere Universität führen, den Studiengang. So lange eine Akkreditierung erteilt wurde, gibt es für die Wissenschaftsbehörde oder das Verteidigungsministerium keinen Anlass, an der Studienstruktur etwas zu ändern. Und andersrum ist eine einseitige Veränderung durch die Fakultät auch nicht möglich.

Marco, Geschichtswissenschaft 2017, fragt

Die Universitäten der Bundeswehr bewegen sich in den „Bereichen Forschung und Lehre auf europäischem Top-Niveau“ (zitiert nach www.bundeswehr-karriere.de). Nach Ausbruch der Corona-Pandemie zeigten sich deutliche Mängel beim Übergang zu einem Telearbeitsplatz. Das wirkte sich beispielsweise auf die Kamerad*innen, die sich für ein Auslandsjahr beworben und dafür deutliche Vorarbeit geleistet haben sehr negativ aus. Dieses fiel gänzlich weg und auch Kompensationen wurden nicht geleistet.

Das Ziel sich „durch die vielfältigen neuen Eindrücke den eigenen Horizont zu erweitern und die Persönlichkeitsentwicklung voranzubringen“ (zit. nach der Website HSU) wurde somit verfehlt. Meines Erachtens gibt es für diese verpasste Möglichkeit keinen aktuell hinreichenden Ersatz bzw. scheint mir, dass darauf kein Wert gelegt wird und die betroffenen Kamerad*innen mit den Worten „Ist halt so“ abgespeist werden. Dies kann nicht Ziel und Zweck eines hochdotierten Studiums mit einer solchen Angebotsauswahl sein. Speziell in Hinblick auf die Tatsache, dass hier der Fokus auf den akademischen Leistungen liegen soll. Die betroffenen Kamerad*innen haben im akademischen Bereich die Anforderungen im besonderen Maße übertroffen, um die einmalige Gelegenheit eines Auslandsstudiums wahrzunehmen.

Könnten Sie dazu Stellung beziehen?

Dort, wo wir konnten, haben wir für Ausgleich gesorgt. Dies betraf vor allem die Reisekosten, das heißt bereits erworbene Tickets oder Kosten, die im Zusammenhang mit einem verfrühten Rückflug bei der Rückholung ins Heimatland entstanden, konnten erstattet werden.

Dort, wo beispielsweise Kapital eingesetzt wurde, um privaten Wohnraum zu mieten und so dem Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft zu entgehen, konnte kein Ausgleich geleistet werden. Die Entscheidungen der Verwaltung richteten sich hier nach dem Bundesreisekostengesetz, und es wurde bereits der maximal mögliche Spielraum berücksichtigt.

Dass man während einer weltweiten Pandemie nicht ins Ausland reisen kann, lässt sich wohl kaum der Universität vorwerfen.

Eine weitere Frage betraf die Verpflegung für ausländische Studierende. Die werde ich per E-Mail beantworten, weil es hier im Zweifelsfall um eine Rechtsangelegenheit geht.

Kommen wir nun zu den Fragen aus dem DFN-Chat:

ja (Chatname) fragt:

Was ist der Hauptauftrag der HSU? Zukünftige gebildete Offiziere mit einem Universitätsabschluss auszubilden oder die Forschung? Oder ist beides gleich wichtig?

Das ist sehr einfach zu beantworten, denn das ist tatsächlich in einem Bundesgesetz, dem Hochschulrahmengesetz, geregelt. Dort heißt es in Paragraph 2, Satz 1:

Die Hochschulen dienen entsprechend ihrer Aufgabenstellung der Pflege und der Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat. Sie bereiten auf berufliche Tätigkeiten vor, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Methoden oder die Fähigkeit zu künstlerischer Gestaltung erfordern.

Forschung, Studium, Lehre und Weiterbildung stehen also nach dem Gesetz gleichberechtigt nebeneinander. Eine gleichlautende Formulierung findet sich übrigens auch im Hamburgischen Hochschulgesetz.

Aus Sicht einer Universität bilden Forschung und Lehre eine untrennbare Einheit. Denn der Hochschullehrer ist der einzige Lehrer (die Kolleg*innen anderen Geschlechts natürlich einbezogen), der das Wissen, das er in der Lehre vermittelt, zunächst durch Forschung selber generieren muss.

Anders als beispielsweise ein Gymnasiallehrer, der Wissen aus Büchern vermittelt, die er nicht selber geschrieben hat, die aber bestenfalls auf Erkenntnissen beruhen, die ein Hochschullehrer zuvor an einer Universität gewonnen hat. Also: Die Universität kann ihren Auftrag, auf berufliche Tätigkeiten vorzubereiten, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Methoden erfordern – und solches gilt für den Offizierberuf – nur dann gut nachkommen, wenn auch gute Forschung stattfindet.

Philipp, Elektrotechnik 2019, fragt:

Wieso ist es trotz der Situation nicht möglich, sich ein Jahr zurückstufen zu lassen, wenn man seinen Studienerfolg gefährdet sieht?

Nun, das hat etwas mit der Sicherheit der Bedarfsplanung seitens der zuständigen Behörde zu tun. Und das betrifft wieder alle Teilstreitkräfte und Organisationsbereiche, analog zu meiner Antwort auf die Frage nach der Verlängerung des Studiums.

Maurice fragt:

Wäre es unter Berücksichtigung der Einschränkungen und der deutlich höheren Belastung durch Home-Office und zusammengelegte Prüfungsphasen durch die Corona-Pandemie denkbar, eine Anhebung der Studienzeit auf über 47 Monate durchzuführen? Beispielsweise durch ein zusätzliches Trimester?

Diese Frage wurde ja bereits beantwortet. Die Verlängerung wäre gleichbedeutend mit einer völligen Umstrukturierung der Offizierausbildung.

Paul-Benedict, Engineering Science 2018

Die Durchfallquoten an den Bundeswehruniversitäten sind zum Teil verhältnismäßig hoch. Gibt es Überlegungen, den Seiteneinstieg für Absolventen ziviler Universitäten attraktiver zu machen? Ist es denkbar, in Zukunft mehr Offiziere an zivilen Universitäten auszubilden?

Der Seiteneinstieg ist an vielen Stellen bereits erleichtert worden, unter anderem auch durch Anhebung der Altersgrenzen (zum Beispiel für Wiedereinsteller ist es das 50. Lebensjahr).

Die zivilen Universitäten, die ja unter die Kulturhoheit der Länder fallen, haben in der Regel keine oder kaum freie Kapazitäten, und fast alle Fächer sind mit einem Numerus Clausus versehen, um den Zugang zu beschränken.

Die zivilen Studienmöglichkeiten, die die Bundeswehr bietet, finden entweder in Nischenfächern an Fachhochschulen statt (z. B. „Nautik und Seeverkehr“ in Elsfleth) oder sie würden den Betrieb von Universitätskliniken mit eigener medizinischer Forschung bedingen, weshalb es wirtschaftlicher ist, die Kapazitäten für die medizinischen Fächer an Landesuniversitäten vorzuhalten.

Es ist also eher wahrscheinlich, dass an den Universitäten der Bundeswehr neue, bedarfsgerechte Studienangebote geschaffen werden. Denn die Vorgabe „47 Monate“ ist keine Erfindung der Universitäten, sondern eine Auflage des Ministeriums. Und das ist an öffentlichen Universitäten schon gar nicht zu machen.

Soweit die noch offenen Fragen mit Universitätsbezug aus der Ministerinnenrunde.

Eine Frage wurde mir in einem anderen Kontext angetragen: Es geht um die Postzustellung auf dem Campus.

Wir erlauben es zum Schutz der Studierenden nach wie vor nicht, dass die Zusteller von Paketdiensten in die Wohnheime gehen, um dort individuell Päckchen zuzustellen. Das ist nach meiner Überzeugung deutlich zu viel Traffic auf dem Campus, zumal wir nicht jedem Zusteller einzeln erklären können, wie unsere Regeln gerade sind.

Paketpost wird daher generell an die Zentrale Warenannahme zugestellt (Gebäude V4). Ich empfehle Ihnen, dass Sie alternativ eine Packstation oder einen Paketshop als Empfangsadresse nutzen.

Wir arbeiten hier an einer langfristigen Lösung. Es finden derzeit Abstimmungsgespräche mit einem Logistikdienstleister und kommunalen Vertretern zur Aufstellung jeweils einer Paketstation im direkten Außenbereich des Campus DB und HB statt.

Briefpost an die Studierenden wird an den Stab des jeweiligen Studierendenfachbereichs zugestellt und von dort verteilt. Sofern Sie mobil arbeiten – also im sogenannten Homeoffice sind – bietet sich eventuell ein Nachsendeantrag an?

Das war nun sehr speziell, und ich bin mir nicht sicher, ob diese Fragen wirklich jedermann interessiert haben – schließlich sind knapp ein Drittel der Universitätsmitglieder keine Studierenden. Da diese Fragen in unterschiedlichen Kontexten aber immer wieder an mich herangetragen wurden, wollte ich dies einmal eindeutig geklärt wissen. Und vor allem den Eindruck vermeiden, ich würde vermeintlich unangenehmen Fragen aus dem Weg gehen.

Eine allerletzte Frage, die nun wieder alle betrifft, wurde kürzlich bei Jodel gestellt: Weiß jemand, wie lange das mit dem Homeoffice noch dauert?

Offen gestanden: Nein. Ich habe diese Maßnahme zunächst bis zum Monatsende verfügt. Wie lange darüber hinaus unsere Einschränkungen aufrechterhalten bleiben müssen, ist natürlich von der weiteren Entwicklung der Pandemie und den Regelungen des Bundes und der Länder abhängig. Ich kann mich nur wiederholen: Wir müssen einen langen Atem haben.

Bitte bleiben Sie weiterhin, wo Sie gerade sind. Vermeiden Sie unnötige Pendelbewegungen zum Campus. Halten Sie sich an die AHA-Regeln. Und bitte bleiben Sie gesund.

Vielen Dank.

2. Grundsatzrede der Ministerin

HSU

23. November 2020

Die Bundesministerin der Verteidigung, Annegret Kramp-Karrenbauer, hielt am 17. November die zweite sicherheitspoloitische Grundsatzrede ihrer bisherigen Amtszeit. Zuletzt hatte sie im November 2019 ihre erste Rede an der Universität der Bundeswehr München gehalten.

Eine Frau in einem grünen Blazer hinter einem Rednerpult
Die Bundesministerin der Verteidigung, Annegret Kramp-Karrenbauer, bei ihrer Rede am 17. November 2020

Ursprünglich war dazu ein Besuch an der Universität geplant, der aber aus Gründen des Infektionsschutzes nicht stattfinden konnte. Stattdessen wurden unser Studio im Medienzentrum und das Studio im BMVg zusammengeschaltet. Im Anschluss an ihre Rede beantwortete die Ministerin ausführlich die Fragen der Studierenden.

Universitätspräsident Prof. Dr. Klaus Beckmann wertete den virtuellen Besuch der Ministerin als großen Erfolg. Dass die Ministerin ihre Grundsatzreden an den Universitäten der Bundeswehr halte, wertete Beckmann als deutliches Zeichen der Wertschätzung für die Universitäten.

Der Volltext der Rede, die in der nationalen und internationalen Presse große Resonanz erfuhr, findet sich auf der Website des Bundesministeriums der Verteidigung.

Sechs Millionen Euro für Wasserstofftechnologien in der Sektorkopplung

HSU

24. November 2020

Die Professuren für Elektrische Energiesysteme (Prof. Dr.-Ing. Detlef Schulz) und Werkstofftechnik (Prof. Dr.-Ing. Thomas Klassen) der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg haben gemeinsam mit der Altran Deutschland S.A.S. & Co. KG rund sechs Millionen Euro Forschungsmittel für die Wasserstoff-Forschung am Standort Hamburg eingeworben. „HyReflexS“ beschäftigt sich mit wasserstoffbasierter Notstromversorgung mit integriertem Regelkraftwerk mittels flexibler Sektorkopplung und Metallhydridspeichern.

In dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderten, fachgebietsübergreifenden Forschungsprojekt „HyReflexS“ wird an der HSU der Einsatz von modernen Wasserstofftechnologien in der Sektorkopplung erforscht. Als Industriepartner beteiligen sich die Unternehmen Altran Deutschland S.A.S. & Co. KG als direkter sowie die Stromnetz Hamburg GmbH, Gasnetz Hamburg GmbH und Hamburger Hochbahn AG als assoziierte Partner. Im Rahmen des Projektes, welches eine Laufzeit von 3 Jahren hat, werden neuartige umschaltbare Systeme auf Basis von PEM-Brennstoffzellen und –Elektrolyseuren entwickelt und zur Kopplung der Sektoren Strom und Gas eingesetzt. Dazu soll erstmals eine virtuelle Einbindung in die Leit- und Steuerungssysteme der Forschungspartner erfolgen. Dies wird ergänzt um die Forschung an innovativen Metallhydrid-Speichersysteme und –Kompressoren, welche eine zusätzliche Effizienzsteigerung durch Wärmekopplung ermöglichen. Ziel des Projektes ist ein Demonstrator für eine Neugestaltung von Notstromanlagen großer Elektroverbraucher, wie beispielsweise Betriebshöfe von Elektrobussen. Durch den neuartigen Ansatz ergeben sich vielfältige Potenziale zur Lastkurvenglättung, Lastspitzenreduzierung und zur effizienteren Nutzung regenerativer Erzeuger. Zudem ermöglicht die Kopplung der Sektoren Strom und Gas eine Erhöhung der Versorgungssicherheit und der –kapazität, wodurch sich ebenfalls neue wirtschaftliche Potenziale erschließen lassen.

Hinweis: Im Rahmen des Projektes HyReflexS suchen die Professuren Schulz [hier] und Klassen [hier] noch personelle Verstärkung.

Für den Zeitraum 2021 bis 2024 wurde „HyReflexS“ an der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg ein Fördervolumen von rund 4.883.000 € zugesprochen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bewilligte im Projektzeitraum 2021 bis 2024 für „HyReflexS“ alleine an der Helmut-Schmidt-Universität ein Fördervolumen von rund 4.883.000 Euro. 

Böttcher-Preise für die Jahrgangsbesten

HSU

12. November 2020

Die jeweils besten Absolventinnen und Absolventen aller Fachrichtungen des Studienjahrganges 2015 erhielten den vom verstorbenen Hamburger Kaufmann und Ehrensenator der Universität, Johann Max Böttcher, gestifteten Böttcher-Preis. Die Preise, die traditionell bei der jährlichen Immatrikulationsfeier im Oktober übergeben werden, konnten in diesem Jahr nur postalisch zugestellt werden. Die Auszeichnung ist mit einer zweckgebundenen finanziellen Unterstützung von 1.000 Euro für Bildungsreisen, Literatur oder EDV-Zubehör verbunden und wird von der gemeinnützigen Böttcher-Stiftung ausgelobt. Ihr Ziel ist es, besondere engagierte und talentierte junge Menschen zu fördern.

Die Preisträger 2020

Markus Altenburg, M. A.

Studienfach Geschichtswissenschaft

Thema der Masterarbeit: Die Verhandlung des INF-Vertrags: Differenzen und deren Auflösung


Jochen Anders, M. A.

Studienfach Politikwissenschaft

Thema der Masterarbeit: Identitätspolitik und Populismus im Spannungsfeld gesellschaftlicher Emanzipation und sozialer Pathologie – Eine demokratische Einordnung nach Axel Honneth


Johannes Aulov, M. Sc.

Studienfach Wirtschaftsingenieurwesen

Thema der Masterarbeit: Funktionale Forderungen an 3D-Druck-Fertigungstechnik und Peripherie bei der Integration in schwimmende Plattformen


Judith Balzukath, M. Sc.

Studienfach Psychologie

Thema der Masterarbeit: Ein integratives Modell zur Erklärung des rätselhaften Ankereffekts


Jannis Carstens, M. Sc.

Studienfach Elektrotechnik

Thema der Masterarbeit: Entwurf, Implementierung und Verifikation eines Analog- und Mischsignalschaltkreises für ein Digitales Hochfrequenzmikrofon


Luisa Eckert, M. Sc.

Studienfach Geschichtswissenschaft

Thema der Masterarbeit: Keine Kameradinnen? Rotarmisten im Kontext von deutscher Kriegsgefangenschaft und sowjetischer Repratriierung


Lennart Hildebrandt, M. Sc.

Studienfach Maschinenbau

Thema der Masterarbeit: Globale Wertschöpfung – Lokale Produktion


Jonas Nawarath, M. A.

Studienfach Politikwissenschaft

Thema der Masterarbeit: Herausforderung Ausstiegsarbeit: Geschlechterstereotype über weibliche IS-Anhängerinnen und Rückkehrende?


Maik Nibbeling, M. Sc.

Studienfach Wirtschaftsingenieurwesen

Thema der Masterarbeit: Methodische Entwicklung und Beurteilung des Nutzen additiver Fertigung für die Erstellung neurochirurgischer 3D Modelle für die Operationsvorbereitung und Facharztausbildung in der Medizin am Beispiel 3D-gedruckter Schädel


Tobias Path, M. Sc.

Studienfach Elektrotechnik

Thema der Masterarbeit: Entwurf einer Software-Achitektur für die parallele Bedrohungsbewertung im maritimen Umfeld


Yannik Roloff, M. Sc.

Studienfach Volkswirtschaftslehre

Thema der Masterarbeit: Auswirkungen der Inflationsrate auf das reale Wirtschaftswachstum.


Guido Schierle, M. Sc.

Studienfach Wirtschaftsingenieurwesen

Thema der Masterarbeit: Evaluation eines virtuellen Gleichspannungswandlers in einem Hardware-in-the-Loop System und Vergleich mit der modellgestützten Regelung des realen Systems


Tobias Schneider, M. A.

Studienfach Studienfach Bildungs- und Erziehungswissenschaft

Thema der Masterarbeit: Strategien und Richtlinien von Unternehmen in Gehaltsverhandlungen


Lucas Steinacker, M. Sc.

Studienfach Elektrotechnik

Thema der Masterarbeit: Entwurf und Implementierung einer feldorientierten Regelung für Hochdrehzahl-Synchronmaschinen in MATLAB® Simulink für ein dSpace® HIL-Testsystem


Max Tute, M. Sc.

Studienfach Betriebswirtschaftslehre

Thema der Masterarbeit: Potenziale zur Minimierung organisationaler Trägheit durch den Cyber Innovation Hub der Bundeswehr


Ann-Kathrin Vetter, M. A.

Studienfach Studienfach Bildungs- und Erziehungswissenschaft

Thema der Masterarbeit: Kompetenzorientierte Umstrukturierung des Führungslehrgangs an der Marineschule Mürwik.


Dustin Weegels, M. Sc

Studienfach Volkswirtschaftslehre

Thema der Masterarbeit: Eine wirtschaftstheoretische Analyse des Bimetallismus


Laura Wröbel, M. A.

Studienfach Studienfach Bildungs- und Erziehungswissenschaft

Thema der Masterarbeit: Betriebliche Inklusion. Welche Chancen und Herausforderungen ergeben sich für Unternehmen aus einer inklusiven Personalpolitik?

 

Anna Geis wird stellvertretende Vorsitzende im Stiftungsrat der DSF

HSU

10. November 2020

Univ.-Prof. Dr. Anna Geis ist neue stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsrats der Deutschen Stiftung Friedensforschung (DSF). Das teilte die Stiftung kürzlich in einer Pressemitteilung mit.

Die Mitglieder des Stiftungsrats der Deutschen Stiftung Friedensforschung wählten die Friedens- und Konfliktforscherin zur stellvertretenden Vorsitzenden. Bevor Anna Geis im Oktober 2019 in das oberste Entscheidungsgremium berufen wurde, gehörte sie bereits mehrere Jahre dem Wissenschaftlichen Beirat der DSF an. Sie verfügt über vielfältige Einblicke in die Organisations- und Programmentwicklung der Stiftung. „Die DSF befindet sich in einem dynamischen Wandlungsprozess“, so Anna Geis. Dies auf leitender Ebene mit zu gestalten, sei eine ausgesprochen spannende Aufgabe.

Anna Geis ist Inhaberin der Professur für Politikwissenschaft, insbesondere Internationale Sicherheitspolitik und Konfliktforschung. In ihrer Forschung befasst sie sich insbesondere mit Themenstellungen zur Sicherheitsgovernance und Übergangsjustiz sowie mit Fragen der Anerkennung und Legitimität in der internationalen Politik.

Homeoffice: Zukunft der Arbeit?

HSU

9. November 2020

Die Corona-Pandemie hat das Arbeiten verändert: Während des Lockdowns wurde die Arbeit – wenn möglich – nach Hause verlagert. Homeoffice ist in aller Munde und hat sich aus der Nische der Telearbeit zur gelebten Realität für viele entwickelt. Es ist schon jetzt absehbar, dass auch langfristig Unternehmen und Institutionen dem mobilen Arbeiten einen größeren Stellenwert einräumen werden.

Univ.-Prof. Dr. Hans Hanau, Professur für Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht, erläutert in einem Gespräch mit der Konrad-Adenauer-Stiftung die rechtlichen Probleme rund um das Arbeiten von zu Hause.

Das Interview ist Teil des einer Serie, die von der Konrad-Adenauer-Stiftung auf einer Sonderseite unter dem Titel „Homeoffice: Zukunft der Arbeit?“ zusammengefasst wurden.

Wissenschaftsbehörde fördert Hamburger Verbundprojekt „Innovative Luftgestützte Urbane Mobilität“ mit zwei Millionen Euro 

HSU

6. November 2020

Wie kann urbaner Luftverkehr in den Metropolen in Zukunft konkret aussehen? Haben neue Transportmittel eine echte Chance? Mit welchen Herausforderungen ist die künftige Mobilität konfrontiert?

Unter der Leitung des Instituts für Lufttransportsysteme der Technischen Universität Hamburg erforschen und bewerten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Helmut-Schmidt-Universität (HSU), der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg), der Hafen-City Universität Hamburg (HCU), dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) sowie dem Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG) Lösungen für „Innovative, luftgestützte, urbane Mobilität“ (iLUM). Gefördert wird das Verbundprojekt von der Hamburger Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) mit zwei Millionen Euro als eines von insgesamt vier Zukunftsclustern, sogenannten „HamburgX-Projekten“, im Rahmen der Landesforschungsförderung.

Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank: „Das iLUM-Projekt kann einen wertvollen Beitrag leisten, um Hamburgs Vorreiterrolle für intelligente, zukunftsweisende Mobilitätslösungen auszubauen. Die Forscherinnen und Forscher entwickeln fächerübergreifend neue Konzepte und Technologien zur luftgestützten urbanen Mobilität und prüfen diese unter anderem auf gesellschaftliche Akzeptanz, juristische Aspekte der Umsetzbarkeit sowie verkehrs- und stadtplanerische Fragestellungen. Durch diesen ganzheitlichen Ansatz kann das vielversprechende Projekt als Blaupause für Metropolregionen dienen. Hamburg ist auf die Innovationskraft der Wissenschaft und das Zusammenspiel mit Gesellschaft und Wirtschaft angewiesen, denn der Mobilitätswandel bringt erhebliche gesellschaftliche und technische Herausforderungen mit sich. Daher sind der Austausch und die Akzeptanz der Bevölkerung im Hinblick auf neue Ideen und Technologien so wichtig. Nur gemeinsam kann die Mobilitätswende gelingen.“

Die Zukunft beginnt heute: In dem Verbundprojekt iLUM forscht ein interdisziplinäres Team an einem gesellschafts- und stadtkonformen, passagierfreundlichen, ökologischen und ökonomischen Gesamtkonzept für luftgestützte Mobilitätslösungen. Dabei sollen frühzeitig Voraussetzungen und Randbedingungen für zukunftsfähige Konzepte entwickelt werden, um sinnvolle und neue Einsatzformen von Luftfahrzeugen, Schadstoffemissionen zu reduzieren und Nutzerinnen und Nutzern eine optimale Verkehrsverbindung zu ermöglichen. Forschungsgrundlage sind die Metropolregion Hamburg und darauf maßgeschneiderte Zukunftsszenarien für das Jahr 2050. Neben Überlegungen zu neuen und innovativen Transportmitteln wie Flugtaxis werden auch Betriebskonzepte, bestehende Mobilitätsstrukturen, Infrastrukturlösungen und verschiedene Geschäftsmodelle berücksichtigt. Die Verbundpartner streben die Schaffung eines DFG-Graduiertenkollegs an.

Verbundsprecher TU-Professor Volker Gollnick zur Bedeutung der hochschulübergreifenden Zusammenarbeit im Projekt iLUM: „Es ist klasse, spannend und nahezu einzigartig, dass wir hier technische, verkehrliche, städtebauliche, juristische und gesellschaftswissenschaftliche Fähigkeiten zusammengeführt haben, um die Komplexität der noch weitgehend unerforschten städtischen Luftmobilität und einer Vielzahl von Abhängigkeiten zwischen den Fachdisziplinen zu erforschen und gemeinsam mögliche Lösungen und Perspektiven aufzeigen können.“

Bei den im Rahmen der Landesforschungsförderung geförderten HamburgX-Projekten handelt es sich um kooperativ angelegte Großforschungsprojekte, die ein breites Spektrum von Einrichtungen und Partnerinnen und Partnern involvieren. Ziel ist es, die Zusammenarbeit von Forschungseinrichtungen im Raum Hamburg zu unterstützen sowie Bereiche mit ausgewiesenem Potenzial gezielt zu fördern und weiterzuentwickeln. So sind an dem Verbundprojekt iLUM neben den Professoren Volker Gollnick, Carsten Gertz und Thorsten Schüppstuhl der TU Hamburg unter anderem Professor Alexander Fay und Professorin Schuler-Harms der HSU, Professor Tim Tiedemann und Professor Dragan Kozulovic der HAW Hamburg, Professor Jörg Rainer Noennig der HCU sowie zahlreiche weitere Professuren und Institute der Projektpartner beteiligt.

Ansprechpartner für die Medien:

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Jon Mendrala, Pressesprecher
Hamburger Straße 37, 22083 Hamburg
Telefon: 040/428 63-2322
Email: [email protected]
E-Mail: [email protected]

Helmut-Schmidt-Universität
Pressestelle, Florian Köfler
Holstenhofweg 85, 22043 Hamburg
Tel. 040 6541-3301
E-Mail: [email protected]

HAW Hamburg – Presse und Kommunikation
Berliner Tor 5, 20099 Hamburg
Tel. +49 40 428 75-9132
E-Mail: [email protected]

HCU – Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Henning-Voscherau-Platz 1, 20457 Hamburg
Tel. +49 40 42827-2733
[email protected]

Pressekontakt

Franziska Trede
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Technische Universität Hamburg (TUHH)    
Am Schwarzenberg-Campus 1
21073 Hamburg
Tel + 49 40 428 78 3458
E-Mail: [email protected]
www.tuhh.de

Universitätspräsident Prof. Dr. Klaus Beckmann über die erneuten Einschränkungen auf dem Campus

HSU

2. November 2020

Über das aktuelle Infektionsgeschehen auf dem Campus und den „Shutdown light“ als Sofortmaßnahme


Die Videobotschaft des Präsidenten vom 02.11.2020 im Volltext

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
liebe Kameradinnen und Kameraden,

lange konnte sich unser Wissenschaftscampus des Bundes als „grüner Fleck“ auf der inzwischen tiefroten COVID-19-Landkarte des RKI halten. Darauf waren wir alle mit Recht auch ein wenig stolz. Nun aber hat die Pandemie auch uns mit voller Wucht erreicht.

Am vergangenen Donnerstag wurden auf gleich zwei Wohnebenen Studierende positiv getestet, und zudem brach auch bei Mitarbeitenden zweier Professuren die Krankheit aus. Am Freitag verzeichneten wir 13 Neuinfektionen. 50 Universitätsmitglieder waren oder mussten in die Isolation.

Mit Stand heute, 10:00 Uhr, haben wir 21 Infizierte erkannt, 25 warten auf das Ergebnis der differenzialdiagnostischen Abklärung, 51 Hochschulmitglieder befinden sich in der Isolation auf dem Campus. 16 Personen haben die Erkrankung hinter sich. Ich wünsche allen Betroffenen von Herzen einen milden Verlauf und gute Besserung.

Was passiert jetzt?

Im Einvernehmen mit der gesamten erweiterten Universitätsleitung, also auch der Dekane, habe ich mich am Freitag entschieden, den Zugang zum Campus stark einzuschränken und einen „Shutdown Light“ einzuleiten. Ich bedanke mich ausdrücklich bei meinen Vizepräsident*innen, dem Kanzler, dem Leiter des Studierendenbereichs, den Dekanen und der Vorsitzenden des Studentischen Konvents für den Rückhalt in dieser schweren Stunde. Ganz ehrlich, liebes Team: Ein solcher Zusammenhalt wie bei der entscheidenden Besprechung am letzten Freitag tut gut.

Ein besonderer Dank geht an die Vizepräsidentin für Lehre dafür, dass sie das Benehmen mit den Dekanen organisiert hat. Ein weiterer Dank geht an Frau Söhnholz und Herrn Vosshage vom Studentischen Konvent für die Bereitschaft, kurzfristig für den konstruktiven Diskurs zur Verfügung zu stehen.

Mein Entschluss beruht auf zwei Gründen:

Erstens und zuvorderst kommt es darauf an, alle Universitätsbürgerinnen und -bürger bestmöglich zu schützen. Grundlagen unseres Krisenmanagements bleiben die konsequente Durchsetzung von Regeln des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, eine fortdauernde Zurückhaltung bei Funktionen, die nicht essentiell zum Hauptauftrag „Studium“ beitragen, sowie die Einsicht aller Universitätsmitglieder. Rücksichtnahme auf die Angehörigen von Risikogruppen ist für uns selbstverständlich.

Zweitens will ich erreichen, dass uns das gegenwärtige Pandemiegeschehen nicht wieder in den Zustand von Mitte März zurückversetzt, damit wir die Prüfungsphase des Herbsttrimesters 2020 nach Möglichkeit planmäßig durchführen können. Denn wenn wir noch einmal in den Zwang geraten, zwei Prüfungsdurchgänge mit nur extrem kurzem Abstand hintereinander durchführen zu müssen, dann haben wir verloren. Das gilt es, insbesondere auch im Hinblick auf die nicht ganz so leistungsstarken Studierenden, die vielleicht Zweit- und Drittversuche vor sich haben, zu vermeiden.

Summa summarum: Wir haben uns in der Hochschulleitung zu diesem schnellen und massiven Schritt entschlossen, weil wir durch diesen vierwöchigen „Shutdown light“ die Chance haben, dass Sie, die Studierenden, im Dezember auf den Campus zurückkehren können, Ihre Prüfungen ablegen und Weihnachten wieder bei ihren Familien sein können. Diejenigen unter uns, die infiziert sind, werden bis dahin mit Gottes Hilfe wieder gesundet sein. Diejenigen von uns, die noch nicht infiziert sind, werden sich bis dahin nicht anstecken, weil sie die Regeln der Bundesregierung und der Länder einhalten.

An die Studierenden: Bitte entscheiden Sie sich jetzt, wo Sie die nächsten vier Wochen verbringen wollen, und halten Sie dann daran fest. Diejenigen, die können, bitte ich, den Campus umgehend zu verlassen. Und ihm fern zu bleiben. Studierende, die sich aus triftigen Gründen hier aufhalten müssen, zum Beispiel, weil sie keine andere Möglichkeit der Unterkunft besitzen oder weil sie im Laufe des Novembers an Prüfungen teilnehmen müssen, verbleiben bitte auf dem Campus. Und bitte bleiben Sie dann auch hier und pendeln nicht zwischendurch zum Freund, zur Freundin oder zur Familie. Schützen Sie sich und andere, indem Sie soziale Kontakte vermeiden. Gerade die Berufspendelei ist eine mögliche Quelle von Infektionen.

Präsenzveranstaltungen können ab sofort nur noch unter sehr restriktiven Voraussetzungen (beispielsweise in Laboren) stattfinden. Das heißt, die Lehre muss ab sofort weitgehend digital fortgesetzt werden. Ich bitte die zuständigen Kolleginnen und Kollegen dringend darum, bei der Festlegung von Ausnahmen einen sehr engen Maßstab anzulegen.

Die Fakultäten bitte ich, soweit wie möglich weitere kontaktlose Prüfungsformate vorzubereiten.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter machen in Abstimmung mit ihren Vorgesetzten unter Berücksichtigung der dienstlichen Erfordernisse von der Möglichkeit des mobilen Arbeitens Gebrauch. Eine Arbeitszeitregelung wird aktuell vom Personaldezernat erarbeitet, mit den Beteiligungsgremien abgestimmt und zeitnah in Kraft gesetzt.

Die bisherige Regel, dass man sich bei Rückkehr auf den Campus aus einem Risikogebiet in 14-tägige Isolation zu begeben hat, gilt ab heute nicht mehr. Als es noch kleine Zahlen von Urlaubsrückkehrern aus solchen Gebieten gab, war diese Regel angemessen, und sie hat wohl auch zu unserem Erfolg im Sommer beigetragen. Mittlerweile können wir sie schon aus Mangel an Isolationsplätzen nicht aufrechterhalten.

Ersetzt wird dies durch folgende Vorgaben, um deren Einhaltung ich Sie nachdrücklich bitte:

  1. Morgens messen wir alle unsere Körpertemperatur, prüfen die Abwesenheit von Erkältungssymptomen (insb. Husten) und die Funktionsfähigkeit unseres Geruchs- und Geschmacksinns. Bei Einschränkungen informieren wir die Hotline des Lagezentrums, das uns weitere Informationen gibt. Sollten wir Symptome aufweisen, verlassen wir unsere Unterkunft ohne Anweisung nicht.
  2. Auf dem Campus tragen wir überall (auch draußen!) eine Mund-Nasen-Bedeckung. Wir nehmen diese nur ab, wenn wir uns dauerhaft allein in einem Raum befinden.
  3. Wir reduzieren unsere Kontakte auf dem Campus dadurch, dass wir nach Möglichkeit einen Schichtbetrieb mit unseren Kolleginnen und Kollegen einrichten.

 

Ich halte langfristig an der schrittweisen Öffnung des Campus und seiner Einrichtungen für Angehörige der Universität sowie für Angehörige der Bundeswehr fest, einstweilen wird jedoch der Zugang auf das notwendige Maß reduziert, um diejenigen zu schützen, die den Grundbetrieb auf dem Campus aufrechterhalten oder deren Anwesenheit aus den oben genannten Gründen unbedingt erforderlich ist.

Ich wünsche Ihnen für die kommenden vier Wochen alles Gute. Flatten the curve!

Gottes Hilfe und Segen für Sie alle.

Vielen Dank.