All posts by presse

Jahresrückblick des Präsidenten

HSU

23. Dezember 2020

Liebe Universitätsmitglieder,

was für ein fürchterliches Jahr!

Der bundesweite Lockdown am 15. März, dem wenige Tage zuvor bereits der Shutdown der Universität durch die Überwachungsstelle für öffentlich-rechtliche Aufgaben des Sanitätsdienstes der Bundeswehr Nord voranging, hat die Prüfungsdurchgänge des Wintertrimesters und des Frühjahrstrimesters durcheinandergewürfelt. Die Lehrenden waren gezwungen, abrupt auf digitale Lehre umzustellen – mit durchaus heterogenen Ergebnissen.

Die Gelegenheiten zum Netzwerken für Studierende innerhalb und Forschergruppen innerhalb und außerhalb der Universität brachen nahezu vollständig weg; eine Kompensation über elektronische Wege war, wenn überhaupt, zunächst nur sehr schwer möglich. Das galt auch für meine eigenen Möglichkeiten, die Interessen unseres Hauses durch persönliches Networking zu vertreten.

Ein Ende der Krise war und bleibt nicht absehbar, das Jahr war geprägt durch das Weiterhangeln von einer Maßnahmenverlängerung zur nächsten. Erst die Aussicht auf die Zulassung von Impfstoffen versprach Aussicht auf Normalisierung, die allerdings mit dem vorläufigen Höhepunkt der Pandemie und dem zweiten Shutdown kurz vor Weihnachten erneut getrübt wurde. Die Aussicht auf eine Zweiklassengesellschaft von Geimpften und Ungeimpften stimmt mich auch nicht gerade zuversichtlich.

Die Trennung von Familie und Freunden, das Gefühl der Einsamkeit, eine immense Belastung von Familien mit Kindern, eine höhere arbeitsbedingte Stressbelastung, immer verbunden mit der angenommenen Gefahr, selber schwer zu erkranken oder sogar das Leben zu verlieren – das sind Faktoren, die Soldatinnen und Soldaten im Einsatz belasten. Und nun durch Corona uns alle.

Die Alleinstellungsmerkmale – Studium in Trimestern, Höchststudiendauer ist gleich Regelstudienzeit, Campusuniversität – machen uns für eine Pandemie besonders verletzlich. Anders als öffentliche Hochschulen können wir Prüfungen nicht einfach ein paar Wochen verschieben, bis die nächste vorlesungsfreie Zeit beginnt. Das funktioniert nur einmal, und das auch nicht reibungslos.

Trotzdem konnten wir unseren Auftrag in der Lehre, „Zum Master. Für so viele wie möglich. In 47 Monaten“, in diesem Jahr erfüllen. Wenn auch nicht unbedingt mit dem ursprünglichen Plan. Ich danke dem Team Lehre, den Studiendekan*innen und allen Lehrenden für ihre besonderen Anstrengungen und den Studierenden für ihre Anstrengungsbereitschaft und ihren Durchhaltewillen.

Auch die Forschung wurde durch die Pandemie maßgeblich eingeschränkt. Ressourcen wurden durch die Shutdowns abgeschnitten, die Möglichkeit zum Networking beschränkt, die Teilnahme an Tagungen und Kongressen unterbunden. Gleichwohl halte ich an der Vision, die Universität zu einem Wissenschaftscampus des Bundes von internationaler Sichtbarkeit zu machen, weiter fest.

Denn wir hatten trotz allem im Laufe des Jahres auch große Erfolge zu verzeichnen. Allen voran die Gründung des Zentrums für Digitalisierungs- und Technologieforschung der Bundeswehr (DTEC.Bw) gemeinsam mit unserer Schwesteruniversität in München. Eine halbe Milliarde Euro an Forschungsgeldern will das Bundesministerium der Verteidigung zur Förderung der digitalen Wirtschaft in den kommenden vier Jahren in dieses Zentrum fließen lassen. Ich danke dem Team Forschung und allen Forscherinnen und Forschern, die hier den Sommer über viel Engagement investiert haben, um unseren Anteil am DTEC auf einen guten Weg zu bringen. Die Ministerin hat sehr hohe Erwartungen in uns gesetzt, und ich bin zuversichtlich, dass es uns gelingt, sie zu erfüllen.

Auch unsere anderen großen Zukunftsthemen haben sich gut entwickelt, darunter millionenschwere Projekte zu Drohnenforschung, Energieversorgung und Wasserstofftechnologie. Mehrere neue Kooperationen wurden geschlossen, gleich zwei Heisenberg-Professuren konnte besetzt werden und unsere neue Partnerschaft mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung befasst sich nun mit den psychologischen und volkswirtschaftlichen Dimensionen effizienter Krisenkommunikation. Unsere Zusammenarbeit mit dem ISL ermöglicht zahlreichen Studierenden eine praxisrelevante Master-Arbeit.

Zudem können wir positiv nach vorne blicken: Mit unserer Anmeldung für den ITS Congress 2020 in Hamburg haben wir den Grundstein für die Teilnahme unserer Universität an der weltweit bedeutendsten Fachmesse für intelligente Transportsysteme im Oktober 2021 gelegt. Demnächst dürfen wir eine Kollegin von der University of California at Berkeley als neues Helmholtz-Professorin begrüßen. Und DTEC.Bw wird uns über die nächsten vier Jahre zu einem ungeahnten Boost in der Forschung verhelfen. Nur zur Einordnung: Eine Exzellenz-Universität erhält über fünf Jahre so um und bei 130 Millionen Euro. Unsere Aktivitäten werden über vier Jahre mit 250 Millionen Euro gefördert. Die UHH als Exzellenzuniversität hat rund 600 Professuren, wir ein Fünftel davon.

Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen, den Mitarbeiter*innen im Präsidialstab, dem COVID-19-Lagezentrum und der Verwaltung, den Soldatinnen und Soldaten im Studierendenbereich, den Fakultäten, den Zentralen Einrichtungen, allen, die sich in dem so wichtigen Hilfe-Netz und den Gremien engagieren, den Menschen in den Werkstätten und Laboren und den mit der Universität verbundenen Einrichtungen. Insbesondere möchte ich hier das Sanitätsversorgungszentrum Hamburg-Mitte nennen, dessen Leiter mir im letzten Jahr ein wichtiger medizinischer Ratgeber war und unsere Soldat*innen aufopferungsvoll medizinisch begleitet hat.

Ich wünsche Ihnen allen, dass Sie über die Weihnachtstage den Schrecken der Pandemie einmal vergessen können. Kommen Sie gut und vor allem gesund ins neue Jahr. Und bleiben Sie weiterhin tapfer.

Ihr
Klaus Beckmann

Universitätspräsident Prof. Dr. Klaus Beckmann über die Auswirkungen des zweiten bundesweiten Lockdowns an der HSU

HSU

16. Dezember 2020

In seiner heutigen Videobotschaft spricht Universitätspräsident Prof. Dr. Klaus Beckmann über die Fortführung der aktuellen Prüfungsphase unter den Bedingungen des zweiten bundesweiten Lockdowns, Schutzmaßnahmen an der Helmut-Schmidt-Universität, Kameradschaft in Zeiten der COVID-19-Pandemie und die rein digitale Fortsetzung der Lehre bis 18. Januar 2021.

Continue reading “Universitätspräsident Prof. Dr. Klaus Beckmann über die Auswirkungen des zweiten bundesweiten Lockdowns an der HSU”

Wehrbeauftragte besuchte Universität

HSU

23. Dezember 2020

Die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Dr. Eva Högl, war am 11. Dezember 2020 zu ihrem ersten Besuch an der Helmut-Schmidt-Universität. Die meisten Gespräche mussten allerdings online stattfinden: Die Mehrzahl der Universitätsmitglieder arbeitet derzeit mobil zu Hause.

Studium, Forschung und Lehre unter den Randbedingungen der Corona-Pandemie waren die vorherrschenden Themen, mit denen sich die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Dr. Eva Högl, in ihren Gesprächsrunden mit verschiedenen Gruppen der Universität austauschte und informieren ließ. Nach einem persönlichen Gespräch mit Universitätspräsident Prof. Dr. Klaus Beckmann tauschte sich Högl mit den Vizepräsident*innen und den Dekanen der Fakultäten, mit Vertreter*innen der Gremien, des Hilfenetzes und den Gleichstellungsbeauftragten aus. Den größten Umfang im Programm nahm die Gesprächsrunde mit den Studierenden ein, die von drei Kommiliton*innen moderiert wurde. Per Livestream konnte die gesamte Studierendenschaft teilnehmen, die Fragen an die Wehrbeauftragte wurden zuvor gesammelt.

Bei einem Rundgang über den Campus verschaffte sich die Wehrbeauftragte einen abschließenden Eindruck über die Infrastruktur und den Zustand der Universitätsbauten. Sie besichtigte dabei auch zwei Studierendenwohnheime.

Dr. Högl zeigte sich sehr aufgeschlossen für die Themen, die die Universitätsmitglieder bewegen. Sie kündigte an, möglichst bald wiederkommen zu wollen, um dann persönlich mit den Menschen auf dem Campus zu sprechen.

Universitätspräsident Prof. Dr. Klaus Beckmann über den bevorstehenden Prüfungsdurchgang

HSU

3. Dezember 2020

In seiner heutigen Videobotschaft erläutert der Universitätspräsident das Verfahren und die Hintergründe der Prüfungsphase des ausgehenden Herbstrimesters, die uns betreffenden Änderungen im Infektionsschutzgesetz und den Verlauf der Weihnachtsfeiertage.


Die Videobotschaft des Präsidenten vom 03.12.2020 im Volltext

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,

first things first: Wir haben derzeit vier Fälle von COVID-19-Erkrankungen unter den Universitätsmitgliedern.

Tragisch ist, dass es sich bei einer der erkrankten Personen um einen Helfer im Rahmen der Unterstützungsleistung der Bundeswehr handelt.
Von dem Freiwilligen-Kontingent der Universität – militärisches und ziviles Stammpersonal – war ein knappes Drittel in den letzten Wochen bereits im Einsatz. Allen freiwilligen Helferinnen und Helfern gilt an dieser Stelle mein besonderer Dank. Bitte passen Sie gut auf sich auf!
Den Erkrankten wünsche ich eine schnelle Genesung und hoffe auf einen milden Verlauf.

17 Universitätsmitglieder befinden sich derzeit in der häuslichen Separation, fünf von ihnen auf dem Campus.

46 Universitätsmitglieder haben die Krankheit offiziell hinter sich.

Sie alle kennen die Ergebnisse und Beschlüsse der Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder und der Bundeskanzlerin vom 25. November 2020, und ich bin gefragt worden, was dies für unsere Universität bedeutet.

Wir hatten die Weisung Nr. 6 zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie an der HSU verfügten Maßnahmen zunächst bis Ende des Monats November geplant. Indessen war diese Weisung ohne Befristung formuliert und besitzt somit weiterhin Gültigkeit, bis sie irgendwann von einer Folgeregelung abgelöst werden kann. Im Augenblick erscheint mir der Status quo den Rahmenbedingungen und den Vorgaben „von oben“ als durchaus angemessen. Für uns alle gilt also weiterhin der Grundsatz: „Stay at home, flatten the curve.“


Sicherlich haben Sie in den Medien die Diskussion um die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes verfolgt.
Eine Änderung betrifft auch den Paragraphen 54a, der die Eigenvollzugskompetenz der Bundeswehr regelt. Die Neufassung betrifft insbesondere die Erweiterung der Zuständigkeit der Bundeswehr für Soldatinnen und Soldaten auch außerhalb ihrer Dienstausübung. Der für die Dienststelle zuständigen Überwachungsstelle für öffentlich-rechtliche Aufgaben des Sanitätsdienstes der Bundeswehr – in unserem Fall ist das die ÖRA NORD – ist nunmehr die endgültige Entscheidung über Maßnahmen, die Bekämpfung übertragbarer Krankheit betreffen, vorbehalten.

Angehörige ausländischer Streitkräfte, die sich zu Übung oder Ausbildung in Deutschland aufhalten, werden den Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr gleichgestellt. Konkret bedeutet das, dass die ÖRA und die Gesundheitsämter zusammen arbeiten sollen, die ÖRA eine Entscheidung des Gesundheitsamts bei Differenzen aber übersteuern kann, wenn es um Soldatinnen und Soldaten geht.

Und auch für zivile Angehörige der Bundeswehr gilt ein Mitwirkungsanspruch der ÖRA gegenüber den Gesundheitsämtern.
Was folgt daraus für Sie als Angehörige der Universität? Unmittelbar ändert sich am Verfahren nichts: Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Meldeschema für COVID-19-Erkrankungen, welches Sie in unserer COVID-Informationsportal bei ILIAS (Login erforderlich) finden. Bitte wenden Sie sich immer an unser Lagezentrum.

Was die von Bund und Ländern empfohlene Arbeitszeitregelung – Stichwort „mobiles Arbeiten“, das sogenannte „Homeoffice“ – angeht, so waren wir mit unserer Regelung der Empfehlung der Ministerpräsidenten voraus, und wir behalten diese Regelung bei.

Im Laufe dieses Monats kehren die Studierenden zu Prüfungen auf den Campus zurück. Leider gibt es für Präsenzprüfungen derzeit noch keine rechtssichere Alternative, die es erlauben würde, dass Sie eine Klausur auch zu Hause schreiben könnten. Daher haben sich die Fakultäten zunächst bemüht, so viele Prüfungen wie möglich auf kontaktlose Formate umzustellen.

Andererseits ist der Universität wichtig, dass Prüfungszeiträume entzerrt werden und insbesondere sich Erst- und Wiederholungsversuche nicht überschneiden. Im Einklang damit waren wir bestrebt, die Klausurtermine so zu verteilen, dass die Kohorten möglichst klein sind. Unser Lagezentrum hat hier den Überblick. Es werden sich nie alle Studierenden gleichzeitig an der Universität aufhalten.

Leider lässt die Entzerrung der Prüfungstermine nicht zu, dass wir vor dem 23.12. mit dem Prüfen aufhören.
Um zu viele Bewegungen vom und zum Campus ebenso wie Kontakte zu vermeiden und Ihnen vielleicht auch ein wenig Entspannung nach dem überaus harten Jahr 2020 zu ermöglichen, setzen wir die Lehre am 04.01. zwar wie geplant fort, aber zunächst in rein digitaler Form. Lehrveranstaltungen in Präsenz wird es nicht vor dem 18. Januar geben.

Daher bitte ich alle Studierenden, unseren Campus nach der jeweils letzten Präsenzprüfung zu verlassen und nicht vor dem 18. Januar 2020 zurückzukehren. Unsere ausländischen Studierenden bitte ich, sich an ihr Betreuungspersonal zu wenden. Sie erhalten noch in dieser Woche eine Information der Lagezelle über die Studierendenfachbereichsgruppenleiter.

For the foreign students and personnel: Please contact the International Office and the military representatives for more Information on how to proceed during the holidays.

Auch alle zivilen und militärischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bitte ich, entsprechend zu verfahren, sofern Ihre dienstlichen Aufgaben dies zulassen. Die Entscheidung über Urlaub, Anwesenheit am Arbeitsplatz oder mobiles Arbeiten ist mit Ihren Vorgesetzten abzustimmen.

Ich erwarte, dass unsere Universität über die Feiertage erreichbar und handlungsfähig bleibt. Wir haben aber mittlerweile gelernt, dass hierfür nicht unbedingt das gesamte Personal vor Ort sein muss.

Nochmal zur Klarheit: Wir werden die Universität also nicht schließen, aber den Rumpfbetrieb über die Feiertage so weit herunterfahren, wie es möglich ist.
Mit dieser langen Frist zwischen den Feiertagen und der Rückkehr auf den Campus wollen wir sicherstellen, dass Sie, sofern Sie sich – was Gott verhüten möge – bei Familienangehörigen angesteckt haben, das Virus dann unbemerkt in sich tragen und die Krankheit auf den Campus tragen.

Ich wünsche den Studierenden für die bevorstehende Prüfungsphase viel Erfolg. Kommen Sie gesund nach Hamburg und auch wieder zurück. Sofern Sie irgendwelche Symptome der oberen Atemwege verspüren, melden Sie sich bitte bei unserem Lagezentrum, und zwar bitte bevor Sie die Reise antreten.

Allen Universitätsmitgliedern wünsche ich eine schöne Adventszeit. Und bitte bleiben Sie gesund.

Vielen Dank.

Neue Lehrkooperationen mit Erasmus-Universität Rotterdam und Universität Leiden

HSU

1. Dezember 2020

Die neuen Partnerschaften mit den beiden Universitäten ermöglichen fortan Lehrtätigkeiten renommierter Fachexpert*innen der Rotterdamer ESSB Academy (Erasmus School of Social and Behavioural Sciences) und der Universität Leiden am Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung (ZWW) der Helmut-Schmidt-Universität. Künftig werden die drei Hochschulen eng zusammenarbeiten, um das internationale Profil der wissenschaftlichen Weiterbildung an der HSU weiter zu schärfen.

Im Kern zielen die Vereinbarungen mit der ESSB Academy und der Uni Leiden auf die gemeinsame Durchführung von Modulen für den weiterbildenden Masterstudiengang „Civil-Military Interaction“ (MCMI) der HSU ab. Der Studiengang wurde bereits bisher in Kooperation mit dem Civil Military Cooperation Centre of Excellence (CCOE) der NATO in Den Haag organsiert und ist nun um zwei europäische Partner facettenreicher. 

Die Rahmenbedingungen für die Durchführung der neuen Module werden in den jeweiligen Lehraufträgen geregelt, die jährlich zwischen den Dozent*innen der beiden niederländischen Universitäten und der HSU neu verhandelt werden. Diese Vereinbarungen enthalten Informationen über die Titel der Module, finanzielle Regelungen, den Umfang der Präsenz- und Fernunterrichtsstunden sowie über die inhaltlichen Anforderungen der HSU.

Die akademische Verantwortung für das neue Lehrangebot des MCMI obliegt auch weiterhin der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der HSU und Beurteilungen erfolgen nach der Speziellen Prüfungsordnung (SPO) des Studiengangs. Damit stellt die Helmut-Schmidt-Universität die Anwendung ihrer eigenen prüfungsrechtlichen Rahmenbedingungen auch bei Fremdveranstaltungen ihrer Hochschulpartner sicher. 

HSU-Präsident Prof. Dr. Klaus Beckmann unterzeichnet die beiden „Cooperation Agreements“ mit der Erasmus Universität Rotterdam und der Universität Leiden.
HSU-Präsident Prof. Dr. Klaus Beckmann unterzeichnet die „Cooperation Agreements“ mit der Erasmus-Universität Rotterdam und der Universität Leiden.

BfR und Helmut-Schmidt-Universität schließen Kooperationsvereinbarung für interdisziplinäres Pilotprojekt

HSU

26. November 2020

 

Gemeinsame Pressemitteilung von BfR und Helmut-Schmidt-Universität

Auf den Namen „Erika (Effektive Risikokommunikation)“ tauften das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr Hamburg (HSU / UniBwH) ihre wissenschaftliche Forschungsgruppe mit dem inhaltlichen Schwerpunktthema „Kosten einer Krise – Analyse der Bedeutung von Non-Events im gesundheitlichen Verbraucherschutz“. Das Pilotprojekt soll die Kosten und Nutzen vermiedener Krisen – sogenannter „Non-Events“ – im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes aus ökonomischer und psychologischer Sicht untersuchen und wird im Januar 2021 starten. Im Rahmen des Projekts wird ebenfalls analysiert, ob und wie Kosten-Nutzen-Abwägungen in der Kommunikation mit verschiedenen Akteuren der Risikokommunikation und zum Reputationsmanagement eingesetzt werden können. Aus diesem Anlass unterzeichneten BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel und HSU-Präsident Professor Dr. Klaus Beckmann gestern eine Kooperationsvereinbarung.

Risikokommunikation ist als kontinuierlicher und interaktiver Prozess definiert und durch einen partizipativen Dialog mit verschiedenen Zielgruppen charakterisiert“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Sie kann jeden Menschen und jede Interessengruppe dahingehend unterstützen, informierte und eigenständige Entscheidungen zu treffen. Unsere interdisziplinäre Forschungsgruppe soll Beiträge zur wissenschaftlichen Fundierung dieses Entscheidungsproblems leisten und damit auch die ökonomische Effizienz und die Transparenz erhöhen“, erklärt Hensel die Idee hinter dem gemeinsamen Projekt. Das Forschungsvorhaben beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Zusammenspiel von Risikobewertung und Risikokommunikation im gesundheitlichen Verbraucherschutz. Eine besondere Herausforderung stellen dabei sogenannte „Non-Events“ dar: Das sind vermiedene Krisenereignisse, die sich aufgrund erfolgreicher Präventions- und Behandlungsmaßnahmen für den Einzelnen gar nicht als solche darstellen. Die Verhinderung einer Krise führt dann gesellschaftlich mitunter zu einer Infragestellung des Risikos und der getroffenen Maßnahmen – man spricht auch von einem „Präventionsparadoxon“. Die neue Forschungsgruppe analysiert nun die gesellschaftliche Bedeutung dieser Non-Events im gesundheitlichen Verbraucherschutz aus ökonomischer und psychologischer Sicht und erkundet den Gebrauch von Kosten-Nutzen-Abwägungen zur Verbesserung der Risikokommunikation. 

HSU-Präsident Professor Dr. Klaus Beckmann begrüßt die Kooperation der beiden Häuser: „Unsere erstmalige Zusammenarbeit im Bereich der sozialwissenschaftlichen Forschung bringt unseren beiden Ressorts eine massive Verstärkung des Bereichs der Risikoforschung und verdeutlicht einmal mehr den unmittelbaren Anwendungsnutzen, den interdisziplinäre Erklärungsmodelle für unsere Gesellschaft, in dem Fall den gesundheitsinteressierten Verbraucher, haben können.“

Um die vielschichtige Frage nach der Bewertung von vermiedenen Krisen zu beantworten, setzen BfR und HSU auf eine breit gefächerte Expertise:

Die HSU trägt insbesondere mit ihrer wirtschaftswissenschaftlichen und psychologischen Kompetenz, sowie der Nutzung ihres psychologischen Experimentallabors, bei. Das interdisziplinäre Team am BfR mit Expertise in den Bereichen Psychologie und Kommunikationswissenschaft verfügt über langjährige Forschungserfahrung auf den Gebieten der Risikokommunikation und Krisenprävention.

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

Über die Helmut-Schmidt-Universität

Die Helmut-Schmidt-Universität ist eine Universität der Bundeswehr und Wissenschaftspartnerin des Bundes. Wie ihr Gründer und Namensgeber versteht sie Wissenschaft als „eine der sozialen Verantwortung verpflichtete Erkenntnissuche“. Die Universität verortet sich in einer internationalen Forschungslandschaft durch wettbewerbsfähige Grundlagen- und Anwendungsforschung. Sie ist in Struktur und Rechten nach den Maßgaben des hamburgischen Landesrechts organisiert. Forschung und Lehre sind frei, ihre akademischen Angelegenheiten verwaltet die Universität selbst.

Ansprechpartner für die Medien

Pressestelle Helmut-Schmidt-Universität, Florian Köfler
Holstenhofweg 85, 22043 Hamburg
Tel. 040 6541-3301
E-Mail: [email protected]

Pressestelle Bundesinstitut für Risikobewertung, Dr. Suzan Fiack
Abteilung Risikokommunikation
Max-Dohrn-Str. 8-10, 10589 Berlin
Tel.: +49-(0)30-18412-88000, -88001, -88002, -88003
E-Mail: [email protected]

Was kostet eine Krise?

HSU

26. November 2020

 

Auf den Namen „Erika (Effektive Risikokommunikation)“ tauften das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg ihre wissenschaftliche Forschungsgruppe mit dem inhaltlichen Schwerpunktthema „Kosten einer Krise – Analyse der Bedeutung von Non-Events im gesundheitlichen Verbraucherschutz“. Das Pilotprojekt soll die Kosten und Nutzen vermiedener Krisen – sogenannter „Non-Events“ – im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes aus ökonomischer und psychologischer Sicht untersuchen und wird im Januar 2021 starten. Im Rahmen des Projekts wird ebenfalls analysiert, ob und wie Kosten-Nutzen-Abwägungen in der Kommunikation mit verschiedenen Akteuren der Risikokommunikation und zum Reputationsmanagement eingesetzt werden können. Aus diesem Anlass unterzeichneten BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel und HSU-Präsident Professor Dr. Klaus Beckmann gestern eine Kooperationsvereinbarung.

Drei Herren in dunklen Anzügen stehen hinter Tischen auf einem mit rotem teppich ausgelegten Platz.
BfR-Präsident Prof. Dr. Dr. Andreas Hensel, HSU-Kanzler Axel Puckhaber und Universitätspräsident Prof. Dr. Klaus Beckmann bei der Vertragsunterzeichnung

Risikokommunikation ist als kontinuierlicher und interaktiver Prozess definiert und durch einen partizipativen Dialog mit verschiedenen Zielgruppen charakterisiert“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Sie kann jeden Menschen und jede Interessengruppe dahingehend unterstützen, informierte und eigenständige Entscheidungen zu treffen. Unsere interdisziplinäre Forschungsgruppe soll Beiträge zur wissenschaftlichen Fundierung dieses Entscheidungsproblems leisten und damit auch die ökonomische Effizienz und die Transparenz erhöhen“, erklärt Hensel die Idee hinter dem gemeinsamen Projekt. Das Forschungsvorhaben beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Zusammenspiel von Risikobewertung und Risikokommunikation im gesundheitlichen Verbraucherschutz. Eine besondere Herausforderung stellen dabei sogenannte „Non-Events“ dar: Das sind vermiedene Krisenereignisse, die sich aufgrund erfolgreicher Präventions- und Behandlungsmaßnahmen für den Einzelnen gar nicht als solche darstellen. Die Verhinderung einer Krise führt dann gesellschaftlich mitunter zu einer Infragestellung des Risikos und der getroffenen Maßnahmen – man spricht auch von einem „Präventionsparadoxon“. Die neue Forschungsgruppe analysiert nun die gesellschaftliche Bedeutung dieser Non-Events im gesundheitlichen Verbraucherschutz aus ökonomischer und psychologischer Sicht und erkundet den Gebrauch von Kosten-Nutzen-Abwägungen zur Verbesserung der Risikokommunikation. 

HSU-Präsident Professor Dr. Klaus Beckmann begrüßt die Kooperation der beiden Häuser: „Unsere erstmalige Zusammenarbeit im Bereich der sozialwissenschaftlichen Forschung bringt unseren beiden Ressorts eine massive Verstärkung des Bereichs der Risikoforschung und verdeutlicht einmal mehr den unmittelbaren Anwendungsnutzen, den interdisziplinäre Erklärungsmodelle für unsere Gesellschaft, in dem Fall den gesundheitsinteressierten Verbraucher, haben können.“

Um die vielschichtige Frage nach der Bewertung von vermiedenen Krisen zu beantworten, setzen BfR und HSU auf eine breit gefächerte Expertise:

Die HSU trägt insbesondere mit ihrer wirtschaftswissenschaftlichen und psychologischen Kompetenz, sowie der Nutzung ihres psychologischen Experimentallabors, bei. Das interdisziplinäre Team am BfR mit Expertise in den Bereichen Psychologie und Kommunikationswissenschaft verfügt über langjährige Forschungserfahrung auf den Gebieten der Risikokommunikation und Krisenprävention.

Norddeutscher Wissenschaftspreis geht nach Hamburg

HSU

26. November 2020

Kooperationsprojekt „DASHH Data Science in Hamburg“ mit 125.000 Euro ausgezeichnet

Die Graduiertenschule DASHH Data Science in Hamburg – Helmholtz Graduate School for the Structure of Matter erhält den norddeutschen Wissenschaftspreis 2020. Die Auszeichnung wird alle zwei Jahre von der Norddeutschen Wissenschaftsministerkonferenz (NWMK) vergeben. Ziel des Verbundprojekts der norddeutschen Bundesländer Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ist die Stärkung der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung im Bereich Data Science – durch Zusammenarbeit zwischen Informatik, Mathematik und naturwissenschaftlicher Grundlagenforschung. Neben der Helmut-Schmidt-Universität sind an dem Projekt sind  die Universität Hamburg, das Deutsche Elektronen-Synchroton (DESY), die Technische Universität (TU) Hamburg, die Helmut-Schmidt-Universität (HSU), das Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG), das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HZI), das Max-Planck-Institut für die Struktur und Dynamik der Materie (MPSD), die European XFEL GmbH sowie die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) beteiligt.

Das DASHH bietet Promovierenden zahlreiche Möglichkeiten zur wissenschaftlichen Weiterbildung und schafft eine Grundlage für Austausch und Wissenstransfer. Die Graduiertenschule ist wegweisend für die Entwicklung neuer kooperativer Ansätze, um komplexe, heterogene Daten der Strukturbiologie, der Teilchenphysik, der Materialwissenschaften und aus der Forschung mit ultrakurzen Röntgenlichtpulsen mithilfe intelligenter Algorithmen auszuwerten – um so Wissen über die Prozesse der Natur zu erlangen.

Mit der Auszeichnung würdigt die Norddeutsche Wissenschaftsministerkonferenz (NWMK) herausragende wissenschaftliche Projekte, an denen Wissenschaftler*innen aus mindestens zwei norddeutschen Bundesländern beteiligt sind. In diesem Jahr geht der mit insgesamt 250.000 Euro dotierte Norddeutsche Wissenschaftspreis an Verbundprojekte aus dem Bereich Naturwissenschaften – eingereicht wurden 14 Beiträge. Einen weiteren ersten Preis erhält ein Verbundprojekt der Länder Bremen und Niedersachsen zu „Geodäsie und Klimaforschung – Wechselwirkung zwischen Kohlenstoff- und Wasserkreislauf“.

Mit dem Norddeutschen Wissenschaftspreis werden seit seiner Einrichtung im Jahr 2012 länderübergreifende Kooperationen in der Wissenschaft prämiert, die sich durch wissenschaftliche Exzellenz auszeichnen und durch ihren Erfolg einen Beitrag zur Stärkung und Wettbewerbsfähigkeit norddeutscher wissenschaftlicher Netzwerke leisten. Die Wissenschaftsministerien der norddeutschen Länder Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen sind die Stifter des Preises. Das Land Schleswig-Holstein richtet den Norddeutschen Wissenschaftspreis im Jahr 2020 aus. Das Auswahlverfahren ist im Auftrag der Norddeutschen Länder von der Geschäftsstelle der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen koordiniert worden.

Weitere Infos zu DASHH

 

Stipendien neu ausgeschrieben

HSU

26. November 2020

Aktuelle Angebote für zivile Studierende: Studienplätze mit finanzieller Förderung

Die Kooperationspartner der Helmut-Schmidt-Universität haben die Ausschreibungen ihrer Stipendien an der HSU für den Studienstart der Bachelorstudiengänge im Oktober 2021 online gestellt.

Als „Universität des Bundes“ unterstützt die Helmut-Schmidt-Universität Ministerien, Behörden und Institutionen bei der gezielten Fachkräfteentwicklung. Hierzu gibt es verschiedene institutionelle Kooperationen, die zahlreiche Stipendien- oder andere Fördermöglichkeiten bieten, um einen Studienabschluss an der HSU zu erwerben und im Nachgang hervorragende Karrierechancen in der jeweiligen Institution zu erhalten.

So bieten beispielsweise die Autobahn GmbH des Bundes oder die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes voll finanzierte Studienplätze für den Bachelor- und den Master-Studiengang Bauingenieurwesen. Und das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr bietet Studienplätze für den Bachelor-Studiengang Rechtswissenschaft für die öffentliche Verwaltung. Neu ist ein Studienprogramm der Bundespolizei für den Bachelor-Studiengang Maschinenbau.

Alle aktuellen Ausschreibungen finden sich auf der Website des Hochschulmarketings.

 

Universitätspräsident Prof. Dr. Klaus Beckmann beantwortet Fragen der Studierenden

HSU

19. November 2020

Im Nachgang zur Vortrags- und Diskussionsveranstaltung mit der Bundesministerin der Verteidigung beantwortet Universitätspräsident Prof. Dr. Klaus Beckmann heute die Fragen der Studierenden, die sich auf den Universitätsbetrieb bezogen und die aus Zeitgründen im Zuge der Veranstaltung am 17.11.2020 nicht beantwortet werden konnten.


Die Videobotschaft des Präsidenten vom 19.11.2020 im Volltext

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
liebe Kameradinnen und Kameraden,

ich hatte gehofft, sie heute, gut zwei Wochen nach meinem letzten Video und nach knapp drei Wochen im „Shutdown light“, mit einer ausschließlich positiven Nachricht begrüßen zu können.

Denn am Wochenanfang hatten wir lediglich eine erkrankte Person unter den Universitätsmitgliedern und auch nur einen Studierenden und vier Mitglieder vom Stammpersonal in der häuslichen Isolation.

Leider ist es dabei nicht geblieben, so dass wir heute wieder zwei COVID-19-Erkrankungen verzeichnen, zwei Universitätsmitglieder warten auf das Ergebnis der differentialdiagnostischen Abklärung, siebzehn Universitätsmitglieder, zwölf davon sind Studierende, befinden sich in der Isolation.

Ich bitte Sie alle dringend, Ihre Sozialkontakte reduziert zu halten. Ich stelle fest, dass sich die überwiegende Zahl der Personen, die sich auf dem Campus befinden, strikt an die Regeln halten. Dafür danke ich Ihnen. Wenn allerdings Studierende, die zwar auf der Wohnebene die Regeln einhalten, Abstand wahren und Alltagsmaske tragen, sich dann zu dritt oder viert in ein Auto quetschen, um ohne Schutz gemeinsam zum nächsten Supermarkt zu fahren, dann halte ich das nicht für ein Zeichen überragender Klugheit, um es mal vorsichtig auszudrücken.

39 Universitätsmitglieder gelten inzwischen als wieder genesen, und ich hoffe und wünsche allen, dass die keine Spätfolgen erleiden müssen. Allen Erkrankten wünsche ich gute Besserung und hoffentlich einen milden Verlauf.

Auf der anderen Seite sind acht Universitätsangehörige bereits im COVID-Hilfeeinsatz, unter anderem bei der praktischen Hilfe im Pflegeheim. Ihnen danke ich für Ihr freiwilliges Engagement.

Wir haben in den vergangenen Tagen zwei großartige Online-Veranstaltungen gehabt, die ich hier nicht unerwähnt lassen möchte.

Zum einen haben Studierende einer Gruppe des Studierendenfachbereichs Charlie einen Blocktag „Innere Führung“ zu verschiedenen Aspekten von Extremismus organisiert, in dessen Rahmen auch der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Zorn, gesprochen und anschließend mit den Studierenden diskutiert hat. Der Interessengemeinschaft Sicherheitspolitik, unterstützt von der Bundesakademie für Sicherheitspolitik, gebührt für die maßgebliche Beteiligung hier ein besonderer Dank.

Vor allem haben wir aber aus dem geplanten Besuch der Bundesministerin der Verteidigung eine Online-Veranstaltung gemacht, die auch im Fernsehen sowie auf mehreren Nachrichtenseiten im Internet live übertragen wurde.

Im Anschluss nahm sich die Ministerin die Zeit, die Fragen der Studierenden zu beantworten – und es war Ihr ausdrücklicher Wunsch, nur mit Studierenden sprechen zu wollen. Sie können sich die gesamte Veranstaltung im Twitter-Feed des BMVg ansehen.

Die Ministerin hat sich vorgenommen, einmal jährlich eine sicherheitspolitische Grundsatzrede zu halten. Und sie tut das nicht etwa wie einige Ihrer Vorgänger*innen an der Führungsakademie oder während der Berliner oder der Münchener Sicherheitskonferenz. Vor einem Jahr hat sie an unserer Schwesteruniversität in München gesprochen. Und in diesem Jahr bei uns.

Ich bewerte dies als deutliches Signal ihrer Wertschätzung für die Universitäten und ihre Mitglieder. Und dies schließt selbstverständlich die Studierenden ein.

Wie erwartet hat die Rede der Ministerin eine große nationale und internationale Medienresonanz erfahren. Alle Leitmedien in Deutschland und Europa haben berichtet und dabei auch unsere Universität erwähnt. Allein der Videostream bei Twitter hatte mehr als 6.000 Zuschauer*innen.

Ich danke an dieser Stelle allen, die an der Vorbereitung beteiligt waren, insbesondere auch den Kollegen im Medienzentrum, Herrn Reichart, Herrn Sommer und Herrn Bondesen, sowie den studentischen Moderatoren, Hanna Söhnholz und Nils Vosshage vom Studentischen Konvent, die sich die Nacht um die Ohren geschlagen haben, um Technik herzurichten bzw. die eingehenden Fragen zu sortieren und zu bündeln.

Es haben uns Stimmen erreicht, die Klage darüber führten, dass die Fragen gefiltert worden seien und die entscheidenden Fragen zu den Corona-bedingten Problemen der Studierenden nicht vorgekommen seien.

Dem möchte ich entschieden entgegentreten.

Wenn es mehr Fragen gibt, als die Zeit der Ministerin zu beantworten zulässt, können halt nicht alle Fragen gestellt werden. Und es versteht sich wohl auch, dass man bei einer Veranstaltung, die landesweit im Fernsehen übertragen wird und europaweit Beachtung findet, den Schwerpunkt nicht auf die internen Fragen der eigenen Einrichtung legt. Die Moderator*innen haben also nach meiner Bewertung alles richtig gemacht.

Zu Ihrer Orientierung:

35 Personen haben per E-Mail 79 Fragen eingereicht, die letzte davon um 12:16 Uhr, also kurz vor Ende der Veranstaltung.

Im Chat haben 22 Personen 24 Fragen gestellt.

Das heißt, ohne die Dopplungen gefiltert zu haben, wurden 103 Fragen eingereicht, zu deren Beantwortung die Ministerin aber von vornherein nur 40 Minuten eingeräumt hatte.

Damit Sie, die Studierenden, nun nicht den Eindruck haben, „die da oben“ wollten sich vor der Beantwortung drücken, werde ich jetzt jede einzelne Ihrer Fragen mit Universitätsbezug beantworten – sofern die Ministerin das nicht schon getan hat. Soweit der Fragesteller bekannt ist, nenne ich den Vornamen und den Studiengang, damit die Frage besser einzuordnen ist.

Thomas,  Elektrotechnik-Student aus dem Jahrgang 2019, fragt:

Die momentane Corona Situation und die damit einhergehende Fernlehre, sind eine enorme Belastung für viele Studierende. Wieso ist es nicht möglich, auch um die psychische Belastung zu minimieren, den Studierenden mehr Zeit zu geben?

Nun, wir hatten das im Grunde schon kurz nach dem ersten Shutdown erläutert: Würden wir beispielsweise ein Trimester zugeben, d. h. alle Studierenden würden erst drei Monate später ihren Abschluss erwerben, dann müsste sich auch die nachfolgende militärische Ausbildung um den gleichen Zeitraum verschieben. Das wiederum hätte zur Folge, dass nachfolgende Jahrgänge nicht zeitgerecht ausgebildet werden könnten, weil die Kapazitäten aller Ausbildungseinrichtungen noch durch die „Nachzügler“ aus den Universitäten belegt werden. Und weil sich unter deren Dächern vier Jahrgänge versammeln, wächst sich das Problem auch nicht nach einem Jahr erst aus, sondern erst nach fünf. Und es hätte möglicherweise zur Folge, dass auch der Studienbeginn für alle Folgejahrgänge sich um drei Monate verschieben müsste. Damit müsste sich entweder der Einstellungstermin für Offizieranwärter auf den 1. Oktober verschieben, was dann allerdings zur Folge hätte, dass der Einstellungstermin für diejenigen, die an öffentlichen Hochschulen studieren, zu spät wäre. Sie sehen also, dass dies eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung für die gesamte Streitkräfteplanung der Bundeswehr ist. Bis also dieser Schritt gegangen wird, sich alle Bedarfsträger – das sind die Teilstreitkräfte und Organisationsbereiche – sich einig sind, dass es unabdingbar ist, diese Umstrukturierung vorzunehmen, sind vermutlich größere Verwerfungen erforderlich. Zumal es – das muss ich an dieser Stelle wieder erwähnen – bislang keine Anzeichen dafür gibt, dass sich die Prüfungsleistungen durch den Corona-Shutdown und die Online-Lehre signifikant verschlechtert haben.

Thomas fragt weiter:

Viele Beziehungen oder sogar Ehen stehen hier im Studium auf der Kippe, weil das Studium zu einer sehr großen Belastung wird und soziale Kontakte stark einschränkt. Jedoch ist die Familie für uns Soldaten eine große Stütze, ohne welche man hier im Studium menschlich verroht und kaum in die Gesellschaft integriert ist. Das widerspricht jedoch dem Leitsatz der Bundeswehr: „Bürger in Uniform“. Ist es nicht sinnvoller die Soldaten hierbei zu entlasten?

Die durch die Pandemie erforderlich gewordene Isolierung betrifft nicht nur Studierende, sondern jedermann in diesem Land. Ich kenne niemanden, dem die Beschränkungen auf Dauer nicht zu schaffen machen.

Allerdings ist die individuell empfundene Belastung sehr unterschiedlich. Für den einen ist es überhaupt kein Problem, neben seinem Lernpensum für das Studium die Zeit mit Netflix, Computerspielen, Musikhören oder Lesen auf dem Sofa zu verbringen, während der andere ein Gefühl der Vereinsamung, des Eingesperrtseins, der Verlorenheit entwickelt. Wenn Sie eher zu der zweiten Gruppe gehören, holen Sie sich bitte Hilfe! Die finden Sie hier auf dem Campus beim Hilfenetz. Alle Ihre Ansprechpartner*innen versuchen Ihnen schnell, unbürokratisch und vor allem vertraulich zu helfen. Haben Sie also bitte keine Angst, dass ein Anruf bei der Psychologischen Beratungsstelle gleich als Notiz in Ihrer Personalakte landet. Scheuen Sie nicht, die Hilfsangebote auch in Anspruch zu nehmen.

Eine weitere Frage von Thomas:

Ein großes Problem an der Uni ist das Thema Urlaub. So haben wir 30 Tage Urlaub im Jahr, welche ebenfalls abgebaut werden müssen. Nun müssen wir Alphas im ersten Jahr ein technisches Praktikum absolvieren, welches acht Wochen dauert, was es nicht möglich macht diese 30 Tage sinnvoll zu nehmen. Ist es möglich uns diese Tage zumindest auszubezahlen, damit wir auch wirklich was davon haben?

Ein Anspruch auf finanzielle Abgeltung ist vom Soldatengesetz und der Soldatenurlaubsverordnung nicht vorgesehen. Da Sie aber nicht allein betroffen sind, sondern die gesamte Bundeswehr, gibt es vielleicht noch Hoffnung auf eine gesetzliche Neuregelung. Allerdings hat sich der Dienstherr in der jüngsten Zeit in diesem Punkt eher unbeweglich gezeigt, was nur zu verständlich ist: Sehr viele Soldatinnen und Soldaten und zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter häufen derzeit – aus unterschiedlichen Gründen – Urlaubsansprüche an.

Sascha, Maschinenbau-Student aus dem Jahrgang 2018, hat die nahezu identische Frage gestellt und schließt an:

Liegen  im Ministerium Pläne vor, das Ingenieurstudium an der Universität der Bundeswehr so zu entzerren, dass allen Studierenden die Möglichkeit gegeben wird, den Erholungsurlaub außerhalb der Prüfungs- bzw. Vorlesungszeit zu nehmen?

Die Inhalte des Studiums werden vom Fakultätentag – das ist der Zusammenschluss aller Fakultäten einer bestimmten Fachrichtung in Deutschland – festgelegt. Über die Struktur des Studiums entscheidet dann die Fakultät. Die wiederum legt ihre Planung einer Akkreditierungsagentur vor – einem unabhängigen Expertengremium, das die Vergleichbarkeit der Inhalte mit den anderen Fakultäten in Deutschland nach den Maßgaben des Fakultätentages prüft –, damit Maschinenbau an der HSU eben mit Maschinenbau an jeder anderen deutschen Universität vergleichbar ist. Und diese Akkreditierungsagentur fällt auch ein Urteil über die Studierbarkeit. Diese Überprüfung muss regelmäßig wiederholt werden, und auf Basis der Akkreditierung genehmigen die Hamburger Wissenschaftsbehörde und das Bundesministerium der Verteidigung, die gemeinsam die Fach- und Rechtsaufsicht über unsere Universität führen, den Studiengang. So lange eine Akkreditierung erteilt wurde, gibt es für die Wissenschaftsbehörde oder das Verteidigungsministerium keinen Anlass, an der Studienstruktur etwas zu ändern. Und andersrum ist eine einseitige Veränderung durch die Fakultät auch nicht möglich.

Marco, Geschichtswissenschaft 2017, fragt

Die Universitäten der Bundeswehr bewegen sich in den „Bereichen Forschung und Lehre auf europäischem Top-Niveau“ (zitiert nach www.bundeswehr-karriere.de). Nach Ausbruch der Corona-Pandemie zeigten sich deutliche Mängel beim Übergang zu einem Telearbeitsplatz. Das wirkte sich beispielsweise auf die Kamerad*innen, die sich für ein Auslandsjahr beworben und dafür deutliche Vorarbeit geleistet haben sehr negativ aus. Dieses fiel gänzlich weg und auch Kompensationen wurden nicht geleistet.

Das Ziel sich „durch die vielfältigen neuen Eindrücke den eigenen Horizont zu erweitern und die Persönlichkeitsentwicklung voranzubringen“ (zit. nach der Website HSU) wurde somit verfehlt. Meines Erachtens gibt es für diese verpasste Möglichkeit keinen aktuell hinreichenden Ersatz bzw. scheint mir, dass darauf kein Wert gelegt wird und die betroffenen Kamerad*innen mit den Worten „Ist halt so“ abgespeist werden. Dies kann nicht Ziel und Zweck eines hochdotierten Studiums mit einer solchen Angebotsauswahl sein. Speziell in Hinblick auf die Tatsache, dass hier der Fokus auf den akademischen Leistungen liegen soll. Die betroffenen Kamerad*innen haben im akademischen Bereich die Anforderungen im besonderen Maße übertroffen, um die einmalige Gelegenheit eines Auslandsstudiums wahrzunehmen.

Könnten Sie dazu Stellung beziehen?

Dort, wo wir konnten, haben wir für Ausgleich gesorgt. Dies betraf vor allem die Reisekosten, das heißt bereits erworbene Tickets oder Kosten, die im Zusammenhang mit einem verfrühten Rückflug bei der Rückholung ins Heimatland entstanden, konnten erstattet werden.

Dort, wo beispielsweise Kapital eingesetzt wurde, um privaten Wohnraum zu mieten und so dem Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft zu entgehen, konnte kein Ausgleich geleistet werden. Die Entscheidungen der Verwaltung richteten sich hier nach dem Bundesreisekostengesetz, und es wurde bereits der maximal mögliche Spielraum berücksichtigt.

Dass man während einer weltweiten Pandemie nicht ins Ausland reisen kann, lässt sich wohl kaum der Universität vorwerfen.

Eine weitere Frage betraf die Verpflegung für ausländische Studierende. Die werde ich per E-Mail beantworten, weil es hier im Zweifelsfall um eine Rechtsangelegenheit geht.

Kommen wir nun zu den Fragen aus dem DFN-Chat:

ja (Chatname) fragt:

Was ist der Hauptauftrag der HSU? Zukünftige gebildete Offiziere mit einem Universitätsabschluss auszubilden oder die Forschung? Oder ist beides gleich wichtig?

Das ist sehr einfach zu beantworten, denn das ist tatsächlich in einem Bundesgesetz, dem Hochschulrahmengesetz, geregelt. Dort heißt es in Paragraph 2, Satz 1:

Die Hochschulen dienen entsprechend ihrer Aufgabenstellung der Pflege und der Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat. Sie bereiten auf berufliche Tätigkeiten vor, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Methoden oder die Fähigkeit zu künstlerischer Gestaltung erfordern.

Forschung, Studium, Lehre und Weiterbildung stehen also nach dem Gesetz gleichberechtigt nebeneinander. Eine gleichlautende Formulierung findet sich übrigens auch im Hamburgischen Hochschulgesetz.

Aus Sicht einer Universität bilden Forschung und Lehre eine untrennbare Einheit. Denn der Hochschullehrer ist der einzige Lehrer (die Kolleg*innen anderen Geschlechts natürlich einbezogen), der das Wissen, das er in der Lehre vermittelt, zunächst durch Forschung selber generieren muss.

Anders als beispielsweise ein Gymnasiallehrer, der Wissen aus Büchern vermittelt, die er nicht selber geschrieben hat, die aber bestenfalls auf Erkenntnissen beruhen, die ein Hochschullehrer zuvor an einer Universität gewonnen hat. Also: Die Universität kann ihren Auftrag, auf berufliche Tätigkeiten vorzubereiten, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Methoden erfordern – und solches gilt für den Offizierberuf – nur dann gut nachkommen, wenn auch gute Forschung stattfindet.

Philipp, Elektrotechnik 2019, fragt:

Wieso ist es trotz der Situation nicht möglich, sich ein Jahr zurückstufen zu lassen, wenn man seinen Studienerfolg gefährdet sieht?

Nun, das hat etwas mit der Sicherheit der Bedarfsplanung seitens der zuständigen Behörde zu tun. Und das betrifft wieder alle Teilstreitkräfte und Organisationsbereiche, analog zu meiner Antwort auf die Frage nach der Verlängerung des Studiums.

Maurice fragt:

Wäre es unter Berücksichtigung der Einschränkungen und der deutlich höheren Belastung durch Home-Office und zusammengelegte Prüfungsphasen durch die Corona-Pandemie denkbar, eine Anhebung der Studienzeit auf über 47 Monate durchzuführen? Beispielsweise durch ein zusätzliches Trimester?

Diese Frage wurde ja bereits beantwortet. Die Verlängerung wäre gleichbedeutend mit einer völligen Umstrukturierung der Offizierausbildung.

Paul-Benedict, Engineering Science 2018

Die Durchfallquoten an den Bundeswehruniversitäten sind zum Teil verhältnismäßig hoch. Gibt es Überlegungen, den Seiteneinstieg für Absolventen ziviler Universitäten attraktiver zu machen? Ist es denkbar, in Zukunft mehr Offiziere an zivilen Universitäten auszubilden?

Der Seiteneinstieg ist an vielen Stellen bereits erleichtert worden, unter anderem auch durch Anhebung der Altersgrenzen (zum Beispiel für Wiedereinsteller ist es das 50. Lebensjahr).

Die zivilen Universitäten, die ja unter die Kulturhoheit der Länder fallen, haben in der Regel keine oder kaum freie Kapazitäten, und fast alle Fächer sind mit einem Numerus Clausus versehen, um den Zugang zu beschränken.

Die zivilen Studienmöglichkeiten, die die Bundeswehr bietet, finden entweder in Nischenfächern an Fachhochschulen statt (z. B. „Nautik und Seeverkehr“ in Elsfleth) oder sie würden den Betrieb von Universitätskliniken mit eigener medizinischer Forschung bedingen, weshalb es wirtschaftlicher ist, die Kapazitäten für die medizinischen Fächer an Landesuniversitäten vorzuhalten.

Es ist also eher wahrscheinlich, dass an den Universitäten der Bundeswehr neue, bedarfsgerechte Studienangebote geschaffen werden. Denn die Vorgabe „47 Monate“ ist keine Erfindung der Universitäten, sondern eine Auflage des Ministeriums. Und das ist an öffentlichen Universitäten schon gar nicht zu machen.

Soweit die noch offenen Fragen mit Universitätsbezug aus der Ministerinnenrunde.

Eine Frage wurde mir in einem anderen Kontext angetragen: Es geht um die Postzustellung auf dem Campus.

Wir erlauben es zum Schutz der Studierenden nach wie vor nicht, dass die Zusteller von Paketdiensten in die Wohnheime gehen, um dort individuell Päckchen zuzustellen. Das ist nach meiner Überzeugung deutlich zu viel Traffic auf dem Campus, zumal wir nicht jedem Zusteller einzeln erklären können, wie unsere Regeln gerade sind.

Paketpost wird daher generell an die Zentrale Warenannahme zugestellt (Gebäude V4). Ich empfehle Ihnen, dass Sie alternativ eine Packstation oder einen Paketshop als Empfangsadresse nutzen.

Wir arbeiten hier an einer langfristigen Lösung. Es finden derzeit Abstimmungsgespräche mit einem Logistikdienstleister und kommunalen Vertretern zur Aufstellung jeweils einer Paketstation im direkten Außenbereich des Campus DB und HB statt.

Briefpost an die Studierenden wird an den Stab des jeweiligen Studierendenfachbereichs zugestellt und von dort verteilt. Sofern Sie mobil arbeiten – also im sogenannten Homeoffice sind – bietet sich eventuell ein Nachsendeantrag an?

Das war nun sehr speziell, und ich bin mir nicht sicher, ob diese Fragen wirklich jedermann interessiert haben – schließlich sind knapp ein Drittel der Universitätsmitglieder keine Studierenden. Da diese Fragen in unterschiedlichen Kontexten aber immer wieder an mich herangetragen wurden, wollte ich dies einmal eindeutig geklärt wissen. Und vor allem den Eindruck vermeiden, ich würde vermeintlich unangenehmen Fragen aus dem Weg gehen.

Eine allerletzte Frage, die nun wieder alle betrifft, wurde kürzlich bei Jodel gestellt: Weiß jemand, wie lange das mit dem Homeoffice noch dauert?

Offen gestanden: Nein. Ich habe diese Maßnahme zunächst bis zum Monatsende verfügt. Wie lange darüber hinaus unsere Einschränkungen aufrechterhalten bleiben müssen, ist natürlich von der weiteren Entwicklung der Pandemie und den Regelungen des Bundes und der Länder abhängig. Ich kann mich nur wiederholen: Wir müssen einen langen Atem haben.

Bitte bleiben Sie weiterhin, wo Sie gerade sind. Vermeiden Sie unnötige Pendelbewegungen zum Campus. Halten Sie sich an die AHA-Regeln. Und bitte bleiben Sie gesund.

Vielen Dank.