Sie folgt auf Prof. Dr. Eckart Kottkamp, der sein Amt nach langjähriger Vorstandstätigkeit aus persönlichen Gründen zur Verfügung stellte. Özoğuz gehört seit vier Jahren dem Vorstand der Freunde und Förderer an und ist die erste Frau an der Spitze des Vereins seit seiner Gründung in 1978. „Ich danke allen, die mich unterstützt haben, ganz besonders natürlich auch dem Präsidenten der Universität, Professor Klaus Beckmann, mit dem ich mich auf eine gute Zusammenarbeit freue“, schrieb Özoğuz bei Facebook.
Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, die wissenschaftliche Arbeit der Hochschule zu unterstützen. Insbesondere der wissenschaftliche Nachwuchs der Universität ist dabei im Fokus. Unter anderem verleiht der Verein jährlich den Wissenschaftspreis an Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler für ihre besonderen Leistungen oder gibt finanzielle Unterstützung für Publikationen und wissenschaftliche Arbeiten. Auch Projekte von Studierenden werden gefördert, darunter der jährliche Solidaritätslauf, mit dem Studierende Spenden für versehrte Soldatinnen und Soldaten sowie das Einsatzpersonal aller Ebenen der Polizei sammelt, oder der Sozialpreis der Freunde und Förderer der Helmut-Schmidt-Universität, der unter den Studierenden für herausragendes soziales Engagement verliehen wird. In den nächsten Jahren will Özoğuz als Vorsitzende weitere Projekte auf den Weg bringen und die Universität als wichtigen Standort in ihrem Wahlkreis Hamburg-Wandsbek stärker in den Fokus der Gesellschaft, Wissenschaft und der Politik rücken.
Am 1. März 2022 beginnt eine Veranstaltungsreihe, die sich mit den juristischen, politischen und sozialwissenschaftlichen Aspekten der Volkszählung befasst. Es geht um informationelle Selbstbestimmung, Datenschutz, Statistik, Diversität, Grundrechte und Sozialpolitik.
Die Veranstaltungsreihe bündelt Perspektiven namhafter Expertinnen und Experten auf Phänomen und Methoden sowie Gefahren und Potentiale der Volkszählung. Der Abschluss der Reihe ist für den 24. Mai 2022 vorgesehen.
Die Veranstaltungen finden jeweils dienstags um 18:00 Uhr statt. Die Teilnahme ist nach Anmeldung per Videokonferenz möglich.
Professur für Öffentliches Recht, insb. Öffentliches Wirtschafts- und Umweltrecht , Dr. Katharina Goldberg, [email protected]; Dr. Dana-Sophia Valentiner, [email protected]
Mit einer Podiumsdiskussion startet am 1. März eine Veranstaltungsreihe, die sich mit den juristischen, politischen und sozialwissenschaftlichen Aspekten der Volkszählung befasst. Es geht um informationelle Selbstbestimmung, Datenschutz, Statistik, Diversität, Grundrechte und Sozialpolitik. Initiatorinnen der hybriden Veranstaltungsreihe sind Dr. Katharina Goldbergund Dr. Dana-Sophia Valentiner, Mitarbeiterinnen an der Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Öffentliches Wirtschafts- und Umweltrecht. Abschluss der Reihe ist für den 24. Mai 2022 vorgesehen.
Mittlerweile alle 10 Jahre findet in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union der Zensus statt. Bei der Volkszählung werden Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungsdaten erhoben. Sie dienen als Grundlage für das politische und verwaltungsmäßige Handeln des Staates in allen Bereichen. Wegen der Pandemie ist der nächste registergestützte Zensus in Deutschland für Mai 2022 geplant. Historisch hat die Durchführung des Zensus oder von Volkszählungen in Deutschland politisch und rechtlich wichtige Entwicklungen befördert: So war das Volkszählungsgesetz von 1983 der Anlass für die verfassungsgerichtliche Herleitung und Formulierung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Ein Paukenschlag, der bis heute nachhallt: Immer wieder steht der Zensus mit Blick auf den Datenschutz auf dem Prüfstand, so auch der für 2022 geplante. Die Veranstaltungsreihe „ZENSUS 2022 – Volkszählungen zwischen Recht, Politik und Sozialwissenschaften“ bündelt Perspektiven namhafter Expertinnen und Experten auf Phänomen und Methoden sowie Gefahren und Potentiale der Volkszählung.
Die Veranstaltungen finden jeweils dienstags um 18 Uhr s.t. statt. Eine Teilnahme in Präsenz ist im Offizierkasino (Rodigallee 98, 22043 Hamburg) nur für HSU-Mitglieder sowie online via Microsoft Teams nach vorheriger Anmeldung möglich.
Mit einer herausragenden Arbeit schloss Yasmin Kopp im Dezember 2021 ihr Masterstudium in Physik an der Universität Hamburg mit dem Schwerpunkt Laserphysik und Photonik ab. Seit Januar 2022 ist sie Doktorandin an der Professur für Lasertechnologie und Spektroskopie. Die Physikerin arbeitet dort an ihrer Dissertation zum Thema “Table-top source of extreme ultraviolet frequency combs for precision metrology applications” (Tischquelle für extrem ultraviolette Frequenzkämme für Anwendungen in der Präzisionsmetrologie). Sie wird für drei Jahre vom Hamburger Karriere-Kompetenzzentrum für Frauen, Pro Exzellenzia, gefördert.
Die gebürtige Hamburgerin studierte nach dem Abitur zunächst in Münster Physik und schloss das Bachelor-Studium im schottischen Glasgow ab. Zum Master-Studium kam sie 2019 an die Universität Hamburg. Und wurde zeitgleich auch Studentische Hilfskraft an der Professur für Lasertechnologie und Spektroskopie der Helmut-Schmidt-Universität.
Nun beschäftigt sich die Physikerin täglich mit Grundlagenforschung für die Entwicklung neuer Lasertechnologien. „Es geht dabei, einfach ausgedrückt, um spektroskopische und metrologische Anwendungen, wie zum Beispiel die Spektroskopie von Thorium für die künftige Generation von Ultrapräzisionsuhren. Ich stehe den ganzen Tag im Labor und baue selbst optische Geräte“.
Den Großteil ihrer Schulzeit habe sie sich nicht für Mathematik und Physik interessiert, sagt Yasmin Kopp. „Erst in der Oberstufe wuchs mein Interesse“, resümiert die 26-Jährige. „Bis zum Bachelor konnte ich mir nicht vorstellen, in einem Labor zu stehen und mit den von mir selbst gebauten optischen Aufbauten zu experimentieren. Erst durch die Tätigkeit als Studentische Hilfskraft bei Professor Pronin, der mich maßgeblich motiviert, unterstützt und gefördert hat, ist mein Interesse für die wissenschaftliche Forschung so richtig zustande gekommen.“ Im Team der Professur ist sie bisher die einzige Frau.
„Ich finde es wichtig, die Gleichstellung von Frauen in den Naturwissenschaften voranzubringen. Das war für mich einer der Gründe für die Bewerbung um das Stipendium. Man sieht an meinem Beispiel, wohin es gehen kann, wenn man sich als Frau in ein von Männern dominiertes Forschungsfeld traut.“
Pro Exzellenzia ermöglicht Nachwuchswissenschaftlerinnen neben einem Stipendium eine Kompetenzförderung unter anderem in Form von Karriere-Coaching, Führungs- und Bewerbungstraining, Körpersprache, Empathie oder Selbstbehauptung. „Ich freue mich auf die Workshops, auf Input von erfahrenen Forscherinnen. Darauf habe ich total Lust. Vor allem das Programm, das Pro Exzellenzia hier bietet, war für mich Anlass zur Bewerbung.“
In einer gemeinsamen Videobotschaft erläutern Universitätspräsident Prof. Dr. Klaus Beckmann und die Dekaninnen und Dekane der Fakultäten Hintergründe für die Wiederaufnahme des Präsenzbetriebes ab dem 14. Februar 2022. An diesem Tag tritt auch die Weisung Nr. 10 zur Bekämpfung der Corona-Pandemie an der Universität in Kraft.
Das Video vom 10.02.2022 im Volltext
Universitätspräsident Prof. Dr. Klaus Beckmann
Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen, Universitätsbürgerinnen und Universitätsbürger,
Heute erhalten Sie eine Videobotschaft in ungewohnter Form. Den Kern zuerst: Wir halten an unserem am 20 Januar besprochenen und am 21. Januar verkündeten Plan fest. Das heißt, am kommenden Montag, den 14.02., wechselt unsere Universität von der digitalen in die Präsenzlehre. Denn wir wissen, dass es im Krisenmanagement auf Klarheit und Verlässlichkeit ankommt – und dass ein ständiges Verschieben Vertrauen verspielt.
Ich habe unsere vier Dekan:innen und den Vizepräsidenten für Lehre gebeten, den Plan mit mir gemeinsam noch einmal zu begründen. Wir machen das, indem wir Ihnen Antworten auf fünf Fragen geben.
Wieso haben sich der Akademische Senat und die Dekanekonferenz so klar für die Präsenzlehre ausgesprochen?
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Klaus Hoffmann, Dekan Fakultät für Elektrotechnik
Die Präsenz in der Lehre, die damit verbundene Interaktion im Hörsaal bzw. Seminarraum und der Austausch auf unserem Gelände sind die tragenden Pfeiler einer Campus-Universität mit Intensivstudiengängen. Ferner fördert diese Präsenz auch maßgeblich die akademische Sozialisation unserer Studierenden.
Mir persönlich sind die reale Begegnung und der direkte Austausch, das heißt Face-to-Face-Kommunikation, mit Ihnen sehr wichtig.
Wieso ist Präsenzlehre für die Fakultät für GeiSo von so großer Bedeutung?
Univ.-Prof. Dr. Carola Groppe, Dekanin Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften
Die Co-Präsenz von Lehrenden und Lernenden in einem materiellen Raum ist generell eine unverzichtbare Grundlage der akademischen Lehre. Geistes- und sozialwissenschaftliche Studiengänge sind zudem stark durch Seminare und Übungen bestimmt. Sie erfordern problembasierte wissenschaftliche Diskussionen und intensive Lehrgespräche, die ihre optimale Basis vor allem in der Präsenzlehre finden. Alle Institutionen, auch Universitäten, besitzen Leitideen und spezifische Aufgaben. Sie bilden dazu institutionsspezifische Sozialisationsarrangements aus und verwirklichen diese durch Räume und Orte. Die HSU ist ein Ort der Wissenschaft wie der Bildung und Persönlichkeitsentwicklung für alle ihre Mitglieder. An unserer Nachbaruniversität, der Universität Hamburg, steht an ihrem ältesten Vorlesungsgebäude eine Inschrift. Sie lautet: „Der Forschung, der Lehre, der Bildung“. Diese besitzen eine innere Verbindung und gehören räumlich zusammen, an jeder Universität.
Welche Präsenzveranstaltungen sind in einer technischen Fakultät unverzichtbar?
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Oliver Niggemann, Dekan Fakultät für Maschinenbau und Bauingenieurwesen
Der Arbeitsalltag in den Ingenieurwissenschaften besteht aus Teamarbeit. Technische Lösungen entstehen im Team und sind in einen komplexen Kontext in Wirtschaft und Militär eingebettet. Dies wird aktuell noch wichtiger, da sich die Ingenieurwissenschaften in einem starken Wandel befinden. Teamfähigkeit ist Schlüsselkompetenz. Und Teamfähigkeit kann man nur in einem Team, vor Ort und in Präsenz, erlernen.
Welche Erfahrungen konnte die HSU/UniBw H im Herbsttrimester 2021 mit Mischformen – Stichwort: Campus Office – gewinnen?
Univ.-Prof. Dr. Andreas Fink, Dekan Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Vieles hat funktioniert. Bestimmte Lehrveranstaltungsformate, etwa Vorlesungen, können für sich betrachtet gut auch digital-gestützt stattfinden. Hierzu gibt es zahlreiche positive Rückmeldungen.
Allerdings ergaben sich Konstellationen, wo Studierende ohne jedes Präsenzangebot auf dem Campus ausharren mussten. Dies führte zu Beschwerden über Ungleichbehandlung und Ungerechtigkeiten.
Die Entscheidung zur digitalen Durchführung von Veranstaltungen lag zwar im Einzelfall auch bei den Lehrenden, maßgeblich waren insgesamt aber vor allem die stark reduzierten Raumkapazitäten aufgrund der auferlegten Abstandsvorgaben. Deshalb ist es erfreulich, dass wir nun wieder frei sind, die Hörsäle und Seminarräume mit den normalen Kapazitäten für Lehrveranstaltungen in Präsenz zu nutzen.
Wo können Lehrende Hilfestellung für das weitere Vorgehen erhalten?
Universitätspräsident Prof. Dr. Klaus Beckmann
In präcoronaren Zeiten haben wir stets darauf verwiesen, dass krankheitsbedingte Abwesenheiten durch Nacharbeit auszugleichen sind. Bei einem absehbar hohen Krankheitsstand oder Abwesenheiten aufgrund von Hygienemaßnahmen bitte ich alle Lehrenden sehr herzlich um alternative Lehr- und Lernangebote, um unsere Studierenden in Abwesenheit zu unterstützen. Hilfe bieten Ihnen das heutige Bulletin des Vizepräsidenten Lehre und die Anlage C zur Weisung Nr. 10.
Die Weisung Nr. 10 ist abgestimmt, gezeichnet und wird in der laufenden Woche veröffentlicht. Freilich setzen wir unseren Plan unter schwierigen Rahmenbedingungen um. Aber das sind genau die Rahmenbedingungen, welche wir seinerzeit erwartet und der Planung zugrunde gelegt haben. Klar ist: Den Schwerpunkt bildet die Lehre, und den Schwerpunkt im Schwerpunkt bildet die Sicherstellung der geplanten Prüfungen.
Ich möchte mich bei den Gremien, dem Senat, den Mitgliedern der Dekanekonferenz und dem Corona-Board für die zahlreichen Beiträge, die Unterstützung und unsere Schwarmintelligenz bedanken. Das war ein Teamspiel. Lassen Sie es uns fortsetzen.
Die Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg und das Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) unterzeichnen einen Kooperationsvertrag um die Digitalisierung an Hamburger Berufsschulen zu stärken.
Die Digitalisierung hat auch in unserem beruflichen Alltag einen immer größeren Stellenwert. Um gemeinsam den Kompetenzerwerb für eine digitale Arbeits- und Lebenswelt zu fördern, unterzeichneten Universitätspräsident Prof. Dr. Klaus Beckmann und Dr. Sandra Garbade, Geschäftsführerin des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung, eine Kooperationsvereinbarung. Innerhalb des Forschungsprojektes „Kompetenzen für die digitale Arbeitswelt (KoDiA) – Ertüchtigung zur Digitalisierung“ sollen an den Berufsschulen des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung digitale Bildungskonzepte erforscht und erprobt sowie die didaktische Weiterbildung der Lehrkräfte gefördert werden.
Universitätspräsident Prof. Dr. Klaus Beckmann erklärt, dass die Universität damit einen wertvollen Beitrag leiste, Hamburgs Berufsschulen so zu unterstützen, dass eine didaktisch sinnvolle Nutzung digitaler Systeme für das Lernen, Lehren und Arbeiten gefördert und sichergestellt werde.
Der DigitalPakt Schule hat umfangreiche Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur an Schulen der Länder und Gemeinden ermöglicht. Dieser wichtige Baustein für die Bildung in der digitalen Welt soll nun durch kompetenzorientierte, technologiegestützte Bildungsangebote ergänzt werden. Dr. Sandra Garbade sieht in der Kooperation eine Chance, die technische Ausstattung langfristig durch weitere digitale Handlungskompetenzen optimal zu nutzen. „So können die Schülerinnen und Schüler sich zielgerichtet auf das Berufsleben in einer digitalen Arbeitswelt vorbereiten und später als Berufstätige ihre Chancen durch die Digitalisierung nutzen“, so Garbade.
Das Projekt „KoDiA – Ertüchtigung zur Digitalisierung“ ist Teil des von beiden Universitäten der Bundeswehr Hamburg und München getragenen dtec.bw und wird durch das Konjunkturprogramm der Bundesregierung zur Überwindung der COVID-19-Krise gefördert. Prof. Dr. Eva-Maria Kern, wissenschaftliche Direktorin und Sprecherin des dtec.bw, unterstreicht: „Diese Vereinigung der technischen und didaktischen Expertisen ist für das dtec.bw ein großer Gewinn, da seine Projekte sich nicht nur um technische Innovationen drehen, sondern für die digitale Souveränität unserer Gesellschaft auch den Kompetenzerwerb unterstützen sollen. Dem Lehrpersonal an Berufsschulen soll es ermöglicht werden, sich eben diese Kompetenzen anzueignen, um so proaktiv eine Gleichberechtigung im Umgang mit digitalen Anwendungen zu fördern“.
Damit die Erkenntnisse, die in dieser Forschungskooperation entstehen werden, einen nachhaltigen Nutzen für die Gesellschaft haben, verschreibt sie sich der Öffentlichen Wissenschaft: Durch die dialogische kontinuierliche Einbindung von Lehrenden und Lernenden in das Projekt werden ihre Erfahrungen und Bedarfe in der Projektentwicklung aufgegriffen. Diese Verzahnung von Erfahrungsexpertise aus der Praxis mit wissenschaftlicher Expertise ermöglicht die gemeinsame Gestaltung der fortschreitenden Digitalisierung, so dass alle von den Forschungsergebnissen profitieren mögen.
Univ.-Prof. Dr. jur. Margarete Schuler-Harms trat am 1. Januar 2022 ihre dreijährige Amtszeit als Vizepräsidentin für den Bereich der Forschung der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg an. Sie folgt Univ.-Prof. Dr.-Ing. Rolf Lammering, der dieses Amt seit 2017 innehatte.
Margarete Schuler-Harms studierte Rechtswissenschaft in Freiburg im Breisgau und legte auch das Zweite juristische Staatsexamen in Baden-Württemberg ab. Von 1986 bis 1989 war sie als Rechtsreferentin und Justitiarin der Anstalt für Kabelkommunikation (einer Vorgängerin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg) tätig. An der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg wurde sie 1995 promoviert und 2004 habilitiert. Nach Lehrstuhlvertretungen an der Universität Hamburg, der Goethe-Universität Frankfurt/Main und der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr wurde sie 2006 auf die Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Öffentliches Wirtschafts- und Umweltrecht berufen.
Ihre Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Medienrecht (Medienverfassungsrecht, Medienregulierungsrecht, Medienaufsicht), Öffentliches Familienrecht, insbes. Verfassungsrecht, Sozial- und Steuerrecht, Aufenthaltsrecht der Familie, Sozialversicherungsrecht und Gesundheitsrecht. Ein Forschungsschwerpunkt der Professur betrifft Rechtsfragen autonomer Mobilität.
Sie ist unter anderem Stellvertretendes Mitgliedschaft des Hamburgischen Verfassungsgerichts, Mitglied und stellvertretende Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Sprecherin des Sozialrechtsverbundes Norddeutschland und Mitglied im Ethikkomitee des Bundeswehrkrankenhauses Hamburg.
In seiner heutigen Videobotschaft spricht Universitätspräsident Prof. Dr. Klaus Beckmann über die Notwendigkeit, den Beginn der Präsenzlehre auf den 14. Februar 2022 zu verschieben.
Die Videobotschaft vom 21.01.2022 im Volltext
Liebe Universitätsmitglieder, liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,
das Wichtigste zuerst: 51 Universitätsmitglieder sind derzeit an COVID-19 erkrankt. Bei 17 warten wir auf das Ergebnis der differentialdiagnostischen Abklärung.
16 Universitätsmitglieder befinden sich in Isolation auf dem Campus, alle weiteren in häuslicher Isolation. 170 haben die Krankheit offiziell überstanden. Allen, die betroffen sind oder waren, wünsche ich schnelle und vollständige Genesung.
Diese Zahlen mögen ein wenig erschrecken, doch sie waren angesichts der Omikron-Variante des SARS-CoV-2-Virus zu erwarten. Um es gleich vorweg zu nehmen: Sofern sich die Verläufe der europäischen Nachbarländer, in denen sich Omikron bereits früher als bei uns durchgesetzt hat, auf Deutschland übertragen lassen, werden wir Mitte Februar Inzidenzwerte von 2.500 und mehr haben, und die Zahl der Infizierten an der Universität wird dreistellig sein. Dabei wird es nach meiner Überzeugung nur eine geringe Rolle spielen, ob Sie sich zu Hause aufhalten oder auf dem Campus.
Das ist die schlechte Nachricht.
Die gute Nachricht ist: Wir haben eine nahezu 100-prozentige Grundimmunisierung bei den Universitätsmitgliedern, und der Anteil der Universitätsbürgerinnen und -bürger, die die dritte Impfung, den Booster, erhalten haben, wird mit dem nächsten Impftermin am 3. Februar 90 Prozent überschreiten.
Der Akademische Senat hatsich in einem einstimmigen Beschluss zur Präsenzlehre bekannt. Er fordert von Dozierenden und Universitätsleitung das größtmögliche Maß an Präsenz, das zulässig und vertretbar ist. An diesem Beschluss halten wir nach wie vor fest.
Die für die Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben des Sanitätsdienstes der Bundeswehr zuständige Stelle – unser „Gesundheitsamt“ – trägt den Übergang in die Präsenzlehre grundsätzlich mit. Unter der Bedingung, dass nahezu 100 % grundimmunisiert und mehr als 90 % geboostert sind. Diesen Zustand haben wir, wie gesagt, erreicht oder werden ihn in Kürze erreichen.
Ich habe in den letzten Tagen mit den Dekaninnen und Dekanen, dem Leiter Studierendenbereich, den Professorinnen und Professoren, den Vertreterinnen und Vertretern des Akademischen Mittelbaus und der Studierenden und den sanitätsdienstlichen Experten die Frage nach der Präsenz intensiv beraten.
Das Meinungsbild geht, wie Sie sich vorstellen können, auseinander. Bei Lehrenden wie Lernenden gibt es Menschen, die – aus unterschiedlichen Gründen – die Online-Lehre bevorzugen. Und es gibt wiederum Dozentinnen und Dozenten, die mir nachvollziehbar geschildert haben, dass sich ihre Inhalte in Präsenz besser, wenn nicht sogar ausschließlich in Präsenz verständlich vermitteln lassen. Wie es auch Studierende gibt, die auf die direkte Interaktion mit Hochschullehrern und -lehrerinnen und mit Kommilitoninnen und Kommilitonen angewiesen sind.
Übereinstimmend verlangt man eindeutige, verlässliche Regeln und Planbarkeit. Keine Salamitaktik soll es sein, keine Kaskade von Bekanntmachungen mit sich ständig verschiebenden Horizonten. Damit rennt man bei mir offene Türen ein. Und: Das Hybridmodell zur Sicherstellung der Präsenz, bei dem viele Studierende auch ohne Präsenzlehre auf dem Campus verweilen müssen, wurde kritisiert.
Was folgt daraus?
Wir hatten im Dezember angekündigt, ab dem 24. Januar wieder in den Präsenzbetrieb zu wechseln. Vor dem oben beschriebenen Hintergrund ist das noch nicht angezeigt.
Wir verschieben den Start in die Präsenzlehre auf den 14. Februar 2022. Bis dahin bleibt die Weisung Nr. 9 für die Bekämpfung der Corona-Pandemie mit den durch Bulletin bekannt gegebenen Änderungen in Kraft. Darauf habe ich mich mit dem COVID-Krisenstab, der Universitätsleitung, den Dekaninnen und Dekane und den Gremien gestern verständigt.
Schlicht: grundsätzlich ändert sich nix außer dem Datum: streiche 24.01., setze 14.02.
„Und so kam man überein, // Am Valentinstag soll es sein.“ Dieses Datum ist in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung.
Erstens beginnen nach diesem Datum unsere Wiederholungsprüfungen zum Herbsttrimester, so dass Studierende ohnehin auf den Campus zurückkehren, wenn sie daran teilnehmen müssen.
Zweitens ist dieses Datum im Grunde genommen der letzte Termin, um die Präsenzlehre zu starten und den Senatsbeschluss umzusetzen. Würden wir noch länger warten, wäre das Trimester nahezu beendet. Denn drei oder weniger Wochen vor der Klausurenphase die Lehrform zu wechseln, erachte ich nicht als sinnvoll.
Drittens ist am 14.02. „Halbzeit“ im Wintertrimester.
Und viertens gibt es Stimmen, die für Mitte Februar den Scheitelpunkt der Omikron-Welle erwarten.
Bis zum Valentinstag bitte ich die Dozentinnen und Dozenten, ihre Lehre digital anzubieten. Ab dem diesem Datum bitte ich Sie, ihre Veranstaltungen in Präsenz anzubieten – mit dem nämlichen Zeitraster, also so, wie es die Fakultäten geplant haben.
Daneben werden wir parallel auch hybride Formen vorhalten müssen. Zwar müssen Personen, die bereits geboostert sind, nicht in Quarantäne, nachdem sie Kontakt zu infizierten Personen hatten. Für sie gilt aber das Abstandsgebot. Das heißt, als Erstkontakt können Sie bis zu zehn Tage lang nicht an Präsenzveranstaltungen teilnehmen. Und für diese Fälle, deren Zahl steigen wird, müssen wir Lehre anbieten.
Die Lehrenden werden dazu eine Handreichung als Anlage zur Weisung Nr. 10 vorfinden. Eine weitere Anlage wird die Verhaltensempfehlungen für unsere Universitätsangehörigen auf den neuesten Stand bringen, die sich auf dem Campus infizieren. Und wir werden zahlreiche organisatorische Details bis zum 14.02. regeln müssen.
Am 3. Februar, das hatte ich eingangs bereits erwähnt, setzen wir unsere Impfkampagne weiter fort. Wer noch nicht geimpft oder geboostert ist, lade ich ein, das Angebot anzunehmen.
Das Testzentrum im Hauptgebäude bleibt weiterhin in Betrieb. Es ist Montag von 7 bis 16 Uhr, Dienstag bis Freitag von 7 bis 14 Uhr und am Wochenende von 10 bis 14 Uhr geöffnet. Bitte machen Sie weiterhin regelmäßig Gebrauch davon. Die Inkubationszeit scheint bei der Omikron-Variante kürzer zu sein als bei Delta, vermutlich nur zwei bis vier Tage. Was das Testen anbetrifft gilt also nach wie vor: Viel hilft viel.
Das also ist der Plan. Noch einmal: Die Universität will und braucht Klarheit, Verständlichkeit und Planbarkeit im Corona-Krisenmanagement – etwas, um dass wir uns immer nach Kräften und im Rahmen unserer Möglichkeiten bemüht haben.
Klarheit, Verständlichkeit, Planbarkeit heißt: Am 14.02. beginnt die Präsenzlehre. Ich erwarte jedoch, dass „die Zahlen“ an diesem Datum deutlich höher ausfallen werden als heute. Das sollte allen klar sein. Wir verschieben den Präsenzstart nämlich nicht in der Hoffnung, in ein paar Wochen werde alles besser werden. Diese Hoffnung hat in der Pandemie zu oft getrogen.
Wir handeln aufgrund unserer in einem ausgewogenen Kalkül gewonnenen Überzeugung, mit diesem Plan unsere Aufgaben in Forschung und Lehre unter der Nebenbedingung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bestmöglich verwirklichen zu können. Wir handeln in Ansehung der Beschlusslage unserer akademischen Gremien und ausführlichen Diskussionen in der Universitätsbürgerschaft. Und wir wollen daran festhalten, auch wenn die Inzidenz am 14.02. erwartungsgemäß deutlich im vierstelligen Bereich liegen sollte. Und ja: Ich rechne mit einer dreistelligen Zahl Infizierter auf dem Campus.
Das Richtige zu tun, wird folglich moralische Stärke erfordern.
Mein üblicher Abschiedsgruß an dieser Stelle wäre: „Und bitte bleiben Sie gesund.“ Da ich aber nicht in den Verruf des Eigennutzes kommen kann, lassen Sie mich Ihnen stattdessen einen Klassiker zurufen: „Live long and prosper“.
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Jens P. Wulfsberg, Laboratorium Fertigungstechnik, ist seit Anfang 2022 neuer Präsident der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Produktionstechnik (WGP). Die Amtszeit beträgt turnusgemäß zwei Jahre.
Die Wissenschaftliche Gesellschaft für Produktionstechnik ist der Zusammenschluss führender Professoren der Produktionstechnik in Deutschland und arbeitet an Lösungen für eine nachhaltige und resiliente Produktion. Bisherige Arbeiten der WGP-Forschungsinstitute beschäftigen sich beispielsweise mit der kontinuierlichen Senkung des Energie- und Materialverbrauchs, mit der Optimierung von Maschinen, Verfahren und Fabrikorganisation oder auch mit der Objektivierung der Diskussionen um nachhaltige Produktion.
„Als Präsident werde ich mich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass sich die Forschung der WGP noch stärker als bislang an neuen Zielgrößen ausrichtet. Wir tragen Verantwortung für die Zukunft. Und wie die Dinge stehen, ist es mit dem überwiegenden Fokus auf steigende Produktivität und sinkende Stückkosten in der Produktionsforschung nicht mehr getan. Wir müssen weiter über den Tellerrand schauen und in unser Forschungsportfolio vermehrt Themen wie ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit, Resilienz in der Produktion aufnehmen. Dazu gehört nicht zuletzt eine Beeinflussung des Konsumverhaltens durch neue Geschäftsmodelle und Wertschöpfungssystematiken“, erklärte Wulfsberg.
Jens P. Wulfsberg ist seit 2001 Professor für Fertigungstechnik an der Fakultät für Maschinenbau und Bauingenieurwesen. Von 2005 bis 2007 war er Dekan der Fakultät für Maschinenbau, von 2011 bis 2013 Vizepräsident der Universität. Seit 2010 ist er Koordinator des DFG-Schwerpunktprogramms 1476 „Kleine Werkzeugmaschinen für kleine Werkstücke“.
Das Projekt „5G-trAAfic“ untersucht die wirtschaftliche und technische Umsetzbarkeit von Szenarien der Verkehrslenkung und -steuerung als Teil einer vernetzten intelligenten Stadt. An Verkehrsknotenpunkten innerhalb von Städten soll die die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer erhöht werden. Konkret soll dabei die Parkplatzsuche einzelner Verkehrsteilnehmer zentralisiert angeleitet werden und Stau durch eine geschickte Verkehrssteuerung reduziert werden. Partnerin ist die Stadt Aalen.
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Alice Kirchheim (Professur für Technologie von Logistiksystemen) verfolgt das Ziel, die Straßen der Stadt Aalen (Baden-Württemberg) für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer langfristig sicherer zu machen und den Verkehrsfluss zu optimieren. Gemeinsam mit Forschenden der Hochschule Aalen, des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation/Anwendungszentrum KEIM, des Zentrums für Digitale Entwicklung sowie T-Systems/Deutsche Telekom AG und Bernard Technologies GmbH als Industriepartnern sammelt die von ihr geleitete Forschergruppe Echtzeit-Verkehrsdaten. Mit Hilfe der Technologie des Edge-Computings im 5G-Netz der Deutschen Telekom werden diese Daten direkt an einer Kreuzung erhoben und verarbeitet. Gefahrensituationen sollen so möglichst frühzeitig erkannt und vor Kollisionen gewarnt werden. Außerdem werden datenschutzkonform anonymisierte Daten über das Verkehrsgeschehen gesammelt und mit weiteren, heute bereits vorhandenen aber noch nicht miteinander vernetzen Informationen angereichert, um damit an der Kreuzung dynamisch den Verkehr zu regeln.
„Für mich hat dieses Projekt eine viel größere Tragweite als die Erprobung neuer Anwendungsfälle für 5G im Verkehr. Die Stadt Aalen verfolgt seit Jahren die Strategie einer Smart City. Das Projekt bietet die Möglichkeit, im Bereich Verkehr den Nutzen von 5G für eine Smart City zu erforschen“, erläutert Projektkoordinatorin Alice Kirchheim.
Die Stadt Aalen freut sich sehr, mit Hilfe der Forscherin der Helmut-Schmidt-Universität den nächsten Schritt in Richtung Smart City zu gehen: „Der Zuschlag zeigt, dass in Aalen an den wesentlichen Zukunftsfragen gearbeitet wird. Gemeinsam mit den weiteren Projekten in der Region Ostwürttemberg entsteht hier eine Kompetenzregion 5G!“, freut sich Oberbürgermeister Frederick Brütting.
Das Projekt wird vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr im Rahmen der 5G-Umsetzungsförderung mit insgesamt rund 2,6 Millionen Euro gefördert.
Wissenschaftliche Ansprechpartnerin
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Alice Kirchheim, Professur für Technologie von Logistiksystemen, Tel. 040 6541-2219, E-Mail: [email protected]