Nachbereitung des Auslandsaufenthaltes

Sie haben erfolgreich im Ausland studiert und sind nun an die HSU/ UniBwH zurückgekehrt.

Nun gilt es Folgendes zu beachten:

Transcript of Records

Ihre Gasthochschule wird Ihnen nach Abschluss  Ihres Studiums in einer angemessenen Zeit eine offizielle Leistungsübersicht, Ihr sog. Transcript of Records (ToR) ausstellen. Dieses enthält

  • die Kurse, die Sie belegt haben
  • die Noten, die Sie erzielt haben
  • die Credits, die Sie erlangt haben
  • eine Notenverteilungsübersicht (bestenfalls)

Das Transcript of Records geben Sie bitte nach Ihrer Rückkehr an die HSU/ UniBwH im Akademischen Auslandsamt ab.  Auf Grundlage des vor Studienaufnahme mit Ihnen vereinbarten Learning Agreements und des nun vorliegenden Transcript of Records wird hier die Notenanerkennung und –umrechnung vorgenommen; diese wird an das Prüfungsamt weitergeleitet, welches die im Ausland erworbenen Noten in Ihr Notenkonto im CMS einträgt.

Erfahrungsbericht

Nach Maßgabe des Leitfadens „Verfahren bei Auslandsstudienaufenthalten“ sind Sie gehalten, innerhalb eines Monats nach Rückkehr aus dem Ausland einen Erfahrungsbericht zu schreiben und uns im International Office zukommen zu lassen. Ihren Erfahrungsbericht laden Sie hierzu auf der eigens vorgesehenen Ilias-Seite hoch. Dieser wird dann anonymisiert Ihren Kommilitonen zur Verfügung gestellt werden. Einen Leitfaden zur Erstellung des Erfahrungsberichtes finden Sie hier.

Besonderheiten zur Nachbereitung eines ERASMUS+ Studiums im Ausland

Wenn Sie über ein ERASMUS+ Abkommen an einer unserer europäischen Partneruniversitäten studiert haben, sind noch einige zusätzliche Schritte in der Nachbereitung des Studiums zu gehen:

  1. Bitte lassen Sie sich vor Abreise von Ihrer Gastuniversität das sog. „Certificate of Attendance“ ausstellen; diese Bescheinigung bestätigt den Zeitraum Ihrer Immatrikulation an der Einrichtung – sie darf max. fünf Tage vor Ihrem offiziellem Studienende ausgestellt werden.
  2. Nach Abschluss Ihres Studiums im Ausland werden Sie aufgefordert werden, den sog. EU-Survey auszufüllen; für die Beantwortung des onlinebasierten Teilnahmeberichtes haben Sie 30 Tage Zeit.
HSU

Letzte Änderung: 4. Februar 2024