Erasmus + Mobilitätsmaßnahmen

ERASMUS+-Mobilitäten mit Programmländern bieten der Helmut Schmidt Universität/ Universität der Bundeswehr Hamburg die Möglichkeit, Studierende, Lehr- und Hochschulpersonal für Studienaufenthalte, für Gastdozenturen und zu Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten an eine der vielen ERASMUS+-Partnerhochschulen zu fördern.

Mit der Teilnahme an ERASMUS+ soll die Europäisierung der HSU weiter vorangetrieben und dem Gedanken der Internationalisierung Rechnung getragen werden.

SMP – Praktikum im Ausland mit ERASMUS+

Aufgrund der hochschulinternen Gegebenheiten werden Auslandspraktika durch die Praktikumsämter der Fakultäten administriert.

Bitte wenden Sie sich an das Praktikumsamt Ihrer Fakultät

Fak GeiSo: Geb. H1, R. 1154 a/b

Fak WiSo: Geb. H1, R. 2123

Fak ET/ MB/ WI: Geb. H1, 1262a

SMS – Studium im Ausland mit ERASMUS+

https://www.youtube.com/watch?v=Nlg9qTxdkV0

Credit: NA DAAD – „Im Ausland studieren mit ERASMUS+ #kurzerklärt“

Studierende der HSU/ UniBw H können mit ERASMUS+ gefördert werden, wenn …

  • sie an der HSU/UniBw H regulär immatrikuliert sind
  •  sie das erste Studienjahr abgeschlossen haben
  • die HSU/UniBw H und die Gasthochschule einen ERASMUS-Kooperationsvertrag, ein sog. InterInstitutional Agreement IIA, geschlossen haben

 

Studierende der HSU/ UniBwH erhalten …

  •  ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für ihren Studienaufenthalt im Ausland (dies gilt nur für zivile Studierende der HSU/ UniBwH)
  • akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen anhand einer vorab geschlossenen Lernvereinbarung (Learning Agreement)
  • eine Befreiung von Studien-, Registrierungs-, Prüfungs-, Labor- und Bibliotheksgebühren an der Gasthochschule
  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthaltes (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • ggf. einen durch ERASMUS+ geförderten Onlinesprachkurs im Rahmen des Online Linguistic Support OLS
  • ggf. Sonderzuschüsse für einen Auslandsaufenthalt mit Kindern
  • ggf. Sonderzuschüsse für besondere Bedürfnisse

 

Dauer der Förderung

Ein ERASMUS+ Studienaufenthalt kann theoretisch zwischen drei und zwölf Monaten dauern.

Aufgrund der besonderen Studiensituation an der HSU/ UniBwH können Bachelorstudierende lediglich im 7. Trimester ein Auslandsstudium wahrnehmen, sprich damit für drei bis vier Monate (abhängig vom Studienbeginn an der Gasthochschule) zum Studium ins Ausland gehen.

Den Masterstudierenden der HSU/ UniBwH steht theoretisch das gesamte letzte Studienjahr (10./ 11./ und/ oder 12. Trimester) für ein ERASMUS+ Studienaufenthalt im Ausland zur Verfügung.

STA – Lehre im Ausland mit ERASMUS+

https://www.youtube.com/watch?time_continue=20&v=Zbbod2MNqsI&feature=emb_logo

Credit: NA DAAD – „Zu Lehrzwecken ins Ausland mit ERASMUS+ #kurzerklärt“

 

Diese Förderlinie steht folgenden Personengruppen zur Verfügung

  •  Professor*innen und Dozent*innen mit vertraglichem Verhältnis zur HSU/ UniBwH
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
  • Doktorand*innen, die in der Lehre tätig sind
  • Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen (kann zu Lehrzwecken an die HSU/ UniBwH eingeladen werden)

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Gastdozenturen an Partnerhochschulen in ERASMUS+ Programmländern und Partnerländern. Gastdozenturen sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit soll hierbei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und –methoden eine Rolle spielen.

 

Die Geförderten erhalten …

  • ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für ihren Auslandsaufenthalt
  • ggf. Sonderzuschüsse für Geförderte mit Behinderung

 

Dauer der Förderung

Lehraufenthalte dauern zwischen mind. zwei Tagen für Programmländer bzw. fünf Tagen für Partnerländer und 60 Tagen (jeweils ohne Reisezeiten). Das notwendige Unterrichtspensum je Aufenthalt liegt bei acht Stunden für die erste Aufenthaltswoche oder einen kürzeren Aufenthalt. Für jeden weiteren Aufenthaltstag über eine Woche (sieben Tage) hinaus wird die Mindeststundenzahl anteilig berechnet.

Werden Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf vier Stunden pro Woche. Für eingeladenes Personal von Unternehmen besteht kein Mindestdeputat.

STT – Fort- und Weiterbildung im Ausland mit ERASMUS+

 

https://www.youtube.com/watch?v=frjtK_iZw60&feature=emb_logo

Credit: NA DAAD – „ERASMUS+ Hochschulpersonal im Ausland #kurzerklärt“

 

Das Programm steht allen Beschäftigten der HSU/ UniBwH offen: von der/ dem Auszubildenden bis zum Präsidenten

Die Geförderten erhalten …

  • ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für ihren Auslandsaufenthal
  • Unterstützung in der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthaltes
  • ggf. Sonderzuschüsse für Geförderte mit Behinderung

 

Aktivitätsformate

  • Hospitationen
  • Job Shadowing
  • Studienbesuche
  • Mitwirkung an Curricula-Entwicklung (Dozent*innen)
  • Teilnahme an Workshops und Seminaren
  • Teilnahme an Sprachkursen
  • Teilnahme an Staff Weeks

 

Dauer der Förderung

Auslandsaufenthalte dauern zwischen mind. zwei Tagen für Programmländer bzw. fünf Tagen für Partnerländer und 60 Tagen (jeweils ohne Reisezeiten). Je nach Bedeutung der Internationalisierungsstrategie der HSU/ UniBwH und nach verfügbarem Budget ist eine Wiederholung der Mobilität möglich.

HSU

Letzte Änderung: 14. Juli 2020