Nach § 1 Absatz 1 der Rahmenbestimmungen für Struktur und Organisation der Helmut-Schmidt-Universität verwaltet die Universität ihre akademischen Angelegenheiten selbst. Sie nimmt diese gemäß § 2 Absatz 1 der Rahmenbestimmungen als Selbstverwaltungsaufgaben wahr.
Höchstes Gremium der akademischen Selbstverwaltung ist der Akademische Senat. Ihm arbeiten mehrere Senatsausschüsse zu. Die folgenden Seiten geben Ihnen einen kleinen Überblick über die Aufgaben des Senats und über die ihm zuarbeitenden Ausschüssen.
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Letzte Änderung: 18. April 2018