Der Akademische Senat ist das höchste Gremium der akademischen Selbstverwaltung der Universität. Er beschließt in allen die Universität als Ganzes berührenden akademischen Angelegenheiten von besonderer Bedeutung.
Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
- Beschlussfassung für die Grundordnung der HSU/UniBw H und die Rahmengeschäftsordnung für die akademischen Gremien
- Beschlussfassung über Grundsatzfragen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
- Stellungnahme zu den Studien- und Diplomprüfungsordnungen, den Promotions- und Habilitationsordnungen
- Stellungnahme zu Vorschlägen der Fakultäten zur Fortentwicklung abgestufter und aufeinander bezogener Studiengänge und Studienabschlüsse
- Stellungnahme zu Vorschlägen der Fakultäten für die Berufung von Professoren
- Stellungnahme zu Vorschlägen der Fakultäten für die Einstellung von Hochschuldozenten
- Beschlussfassung über Anträge auf Erteilung von Lehraufträgen und die Verleihung akademischer Würden
- Stellungnahme zu der Erteilung der Lehrbefugnis
- Beschlussfassung über Beiträge zur Planung der weiteren Entwicklung der HSU/UniBw H
- Stellungnahme zu Anträgen auf Professurvertretungen
Darüber hinaus beschließt der Akademische Senat den Beitrag der HSU/UniBw H zum Haushaltsvorschlag und koordiniert die Tätigkeit der Fakultäten.
Letzte Änderung: 18. April 2018