ORDNUNG über die Feststellung der Lehrbefähigung an der Universität der Bundeswehr Hamburg
Die Erstfassung der Lehrbefähigungsordnung wurde
- im Akademischen Senat HSBw Hamburg beschlossen am 14.01.1982
- durch den Präses der BWF genehmigt am 12.01.1983
- durch BMVg genehmigt mit Erlass vom 19.01.1983
- im Hochschulanzeiger veröffentlicht am 01.02.1983
§ 1
(1) Die Prüfung und Feststellung der Lehrbefähigung obliegt den Fachbereichen.
(2) Die Fachbereiche orientieren sich dabei in der Regel an folgenden Kriterien:
1. mehrjährige berufliche Tätigkeit in der Ausbildung oder
2. mehrjährige Erfahrung in der akademischen Lehre.
Zusätzliche Kenntnisse und Erfahrungen in der Studienreform oder in der Studienberatung können berücksichtigt werden
§ 2
Diese Ordnung tritt mit ihrer Bekanntgabe im Hochschulanzeiger in Kraft.
Letzte Änderung: 18. April 2018