Lehrbefähigungsordnung

ORDNUNG über die Feststellung der Lehrbefähigung an der Universität der Bundeswehr Hamburg

PDF laden

Die Erstfassung der Lehrbefähigungsordnung wurde

  •  im Akademischen Senat HSBw Hamburg beschlossen am 14.01.1982
  • durch den Präses der BWF genehmigt am 12.01.1983
  • durch BMVg genehmigt mit Erlass vom 19.01.1983
  • im Hochschulanzeiger veröffentlicht am 01.02.1983

§ 1

(1) Die Prüfung und Feststellung der Lehrbefähigung obliegt den Fachbereichen.

(2) Die Fachbereiche orientieren sich dabei in der Regel an folgenden Kriterien:

1. mehrjährige berufliche Tätigkeit in der Ausbildung oder

2. mehrjährige Erfahrung in der akademischen Lehre.

Zusätzliche Kenntnisse und Erfahrungen in der Studienreform oder in der Studienberatung können berücksichtigt werden

 

§ 2

Diese Ordnung tritt mit ihrer Bekanntgabe im Hochschulanzeiger in Kraft.

HSU

Letzte Änderung: 18. April 2018