Ungekürzte Entschädigung nach der FluggastrechteVO gibt es nicht nur bei Verspätungen, sondern auch, wenn der Ersatzflug erheblich zu früh geht — das entschied jüngst, wohl als erstes europäisches Gericht, das AG Hamburg (Urt. v. 23.07.2021, Az. 6 C 336/20) . Das Urteil hat Wiss. Mit. Andreas Zöllner gemeinsam mit Rechtsanwalt Broder Gust (Lübeck) in der Zeitschrift Verbraucher und Recht (VuR) 2021, Heft 10, S. 386 ff. aufgearbeitet und kommentiert.
Darin zeigen Zöllner und Gust auch auf, bis wann Airlines Reisende unterrichten müssen, um Entschädigungszahlungen zu entgehen. Nach Auffassung der Autoren wird die Fristenberechnung von den nationalen Gerichten bislang nicht unionsrechtskonform vorgenommen.
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