Hilfsmittel in Klausuren
Erlaubte Hilfsmittel sind unkommentierte Rechtsnormen. Als „unkommentiert“ gelten Rechtsnormen grundsätzlich in der vom Normgeber oder vom Verlag veröffentlichten Textfassung. Zulässig ist nur das Anbringen von Verweisungen auf andere Normen (Nummern) am Rand eines Normtextes, ferner das Unterstreichen oder Markieren von Text im Sinne einer Lesehilfe. Keinesfalls dürfen diese Hinzufügungen einem System folgen; insbesondere darf sich aus ihnen keine bestimmte Prüfungsreihenfolge ergeben.
Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben sind auch am Rand befestigte Reiter zulässig, etwa um in Gesetzessammlungen den Anfang eines Gesetzes zu markieren.
Bitte beachten Sie, dass nicht der klausurstellende Lehrstuhl, sondern allein der Prüfungsausschuss zu entscheiden hat, ob ein Täuschungsversuch vorliegt. Daher können wir nur den allgemeinen Rat geben, zurückhaltend zu markieren, um im Zweifel auf der sicheren Seite zu sein.
Bachelor-, Master- und Seminararbeiten
Die aktuellen Anforderungen an die Formalia bei Hausarbeiten finden Sie hier:
Letzte Änderung: 26. November 2020