Prof. Dr. Hans Hanau als Sachverständiger im Bundestag zur Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
Professor Dr. jur. Hanau erläuterte am 14.09.2020 als Sachverständiger vor dem Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales u.a., warum die Entscheidung des EuGH in der Rs. CCOO (C-55/18) vom 14.05.2019 hierzulande keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf mit sich bringt. (mehr …)