Im aktuellen Heft der Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA) ist ein Kommentar von Wiss. Mit. RA Andreas Zöllner zu Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats bei ChatGPT und generativen KI-Systemen erschienen.
Der Beitrag erschien in der NZA 2024, Heft 6, S. 386–390.
Andreas Zöllner bespricht darin ausführlich einen Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 16.01.2024 – 24 BVGa 1/24 – NZA-RR 2024, 137.
Das Arbeitsgericht hat im Eilverfahren Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1, 6 und 7 BetrVG verneint. Der Autor begrüßt die Entscheidung und zeigt auf, warum insbesondere ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG (technische Überwachung) nicht gegeben war. Gleichzeitig zeigt er auf, wie das ausgeuferte Mitbestimmungsrecht nach Nr. 6 künftig eingedämmt werden kann und welche Ansätze dafür in der Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg enthalten sind.
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