Tariflich verlängerte Überlassungsdauer von Leiharbeitnehmern – SAE-Aufsatz von Andreas Zöllner

HSU

23. Februar 2024

In der aktuellen Sammlung Arbeitsrechtlicher Entscheidungen ist ein Beitrag von den Wiss. Mit. RA Andreas Zöllner, gemeinsam verfasst mit RA Dr. Dominik Meinecke, erschienen.

Der Beitrag „Auch 48 Monate sind noch ‚vorübergehend‘ – Tariflich verlängerte Überlassungsdauer von Leiharbeitnehmern“ erschien in der Zeitschrift Sammlung Arbeitsrechtlicher Entscheidungen (SAE) 2023, Heft 4, S. 79–95.

Die Verfasser besprechen ausführlich die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14. September 2022, Az. 4 AZR 83/21. Mit dieser Entscheidung beendet der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts das so genannte „Stuttgarter Kammertheater“, bei dem zwei Kammern des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg unterschiedliche Rechtsauffassungen zu tariflich verlängerten Überlassungshöchstzeiträumen vertraten. Insbesondere stand im Streit, ob es sich dabei um Inhalts- oder Betriebsnormen handelt. Ferner stellt das BAG nun klar, dass bei einem Zeitraum von vier Jahren noch nicht von einer dauerhaften Überlassung gesprochen werden kann.

Die Frage, wo eine zeitliche Obergrenze bei der Überlassungsdauer zu ziehen wäre, bleibt auch nach dem Urteil offen. Ein besonders enges Verständnis von „vorübergehend“ scheint die Rechtsprechung indes nicht zu haben, sodass nach Auffassung der Autoren die zulässige Höchstgrenze zwischen 54 und 480 Monaten liegen dürfte.