In der Zeitschrift Recht der Arbeit (RdA 2023, Heft 2 S. 115–124) bespricht Professor Hanau das umstrittene Stechuhr-Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13.9.2022, Az. 1 ABR 22/21.
Professor Dr. Hans Hanau, der zum Thema Arbeitszeiterfassung bereits als Sachverständiger im Deutschen Bundestag angehört wurde, kritisiert in dem RdA-Aufsatz die unzulässige Rechtsfortbildung des Ersten Senats und legt ausführlich dar, warum es im deutschen Arbeitszeitrecht auch nach der Entscheidung des EuGH in der Rs. CCOO keinen Änderungsbedarf gibt.
Der Beitrag „Der kreative Umgang des BAG mit der unionsrechtskonformen Auslegung des deutschen Arbeitszeitrechts – Zugleich eine Besprechung des Beschlusses des BAG v. 13.9.2022 – 1 ABR 22/21“ ist bei Beck-Online abrufbar.