In der aktuellen Ausgabe der Sammlung Arbeitsrechtlicher Entscheidungen (SAE 2021, Heft 4, S. 93-109) ist der Beitrag „Arbeitnehmerstatus eines Crowdworkers – wenn statt der Pflicht der Anreiz ruft“ von den Wissenschaftlichen Mitarbeitern des Lehrstuhls Dipl.-Jur. Hendrik Schwager und Dipl.-Jur. Andreas Zöllner erschienen.
Die Verfasser besprechen ausführlich die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 01.12.2020 – 9 AZR 102/20.
Wer auf Crowdwork-Plattformen tätig ist, muss damit rechnen, fortan Arbeitnehmer zu gelten. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in einem vielbeachteten Urteil. Die Entscheidung hat zwar nur begrenzt Präjudizwirkung für die Plattformökonomie. Das BAG hat mit ihr gleichwohl innovativen Anreizsystemen faktisch den Garaus gemacht. Hendrik Schwager und Andreas Zöllner üben in dem Beitrag ausführlich Kritik an der Entscheidung.
Die detaillierte Darstellung gibt auch Praktikern zahlreiche Empfehlungen mit auf den Weg.