Prof. Dr. Hans Hanau als Sachverständiger im Bundestag zur Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

HSU

16. September 2020

Professor Dr. jur. Hanau erläuterte am 14.09.2020 als Sachverständiger vor dem Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales u.a., warum die Entscheidung des EuGH in der Rs. CCOO (C-55/18) vom 14.05.2019 hierzulande keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf mit sich bringt.

Entsprechende Anträge der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beruhten der Stellungnahme von Professor Hanau zufolge auf einem verbreiteten Missverständnis – tatsächlich bestehe kein Umsetzungsbedarf (dazu schon Hanau, ZFA 2020, 129-141). Die Stellungnahme befasste sich außerdem mit einem Gesetzesentwurf zur Reform des Befristungsrechts und einem Antrag bzgl. „Mehr Zeitsouveränität“.

Die schriftliche Stellungnahme von Professor Hanau ist als Ausschussdrucksache 19(11)749 im Volltext abrufbar. Die Anhörung und die dazugehörigen Anträge und Gesetzesentwürfe sind auf der Website des Deutschen Bundestages dokumentiert.

Hanau