DRÄS 11 zur Änderung von DRS 18 Latente Steuern
Nach jahrelanger Kritik an DRS 18 Latente Steuern, der Rechnungslegungsempfehlungen zur Behandlung von latenten Steuern im Konzernabschluss gibt, hat der HGB-Fachausschuss des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) diesen nach über 10 Jahren mit dem Änderungsstandard 11 (DRÄS 11) wieder näher an den Gesetzestext herangeführt und das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat diesen am 2.6.2021 im Bundesanzeiger bekannt machen lassen. Prof. Dr. Stefan Müller und Dr. Jens Reinke analysieren die Änderung in Heft 7-8/2021 der Bilanz und Buchhaltung ab S. 54.
Goodwill-Behandlung nach IFRS
In dem in der PiR 7-8/2021, ab S. 216 erschienene Aufsatz: Aktueller Stand beim DP/2020/1 „Unternehmenszusammenschlüsse – Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderungen“, beschreiben Dr. Jens Reinke und der Professurinhaber die zusammengefassten Reaktionen auf das Diskussionspapier des IASB.
Sustainable Corporate Governance
Sean Needham und Stefan Müller haben in Heft 3/2021 der Zeitschrift für Corporate Governance unter dem Titel „Sustainable Corporate Governance – Analyse der Empfehlungen des Sustainable-Finance-Beirats zur Weiterentwicklung der Corporate Governance“ die möglichen Implikationen einer deutlich stärkeren Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Corporate Governance skizziert. Dabei wurden auch die nach Redaktionsschluss veröffentlichte Strategie der Bundesregierung wertend mit eingearbeitet (ZCG 3/2021, S. 136-140).
Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Prof. Müller hat zusammen mit Oliver Scheid und Josef Baumüller den Kommissionsvorschlag zur Corporate Sustainability Reporting Directive: von der nichtfinanziellen Berichterstattung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Betriebsberater 22/2021 (S. 1323-1327) zusammenfassend kommentiert. Seit Inkrafttreten der Corporate-Social-Responsibility- (CSR-)Richtlinie (2014/95/EU) im Jahr 2014 ist die nichtfinanzielle Berichterstattung Gegenstand kontroverser Diskussionen. Die im letzten Jahr von der Europäischen Kommission initiierte Konsultation zur Überarbeitung dieser Richtlinie unterstrich den vonseiten vieler Stakeholder wahrgenommenen Handlungsbedarf weiter. Dies führte im April 2021 zum Vorschlag einer Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), mit der die Passagen zur nichtfinanziellen Berichterstattung in der Bilanz-Richtlinie (2013/34/EU) geändert werden sollen. Konkret ist eine Ausweitung der Berichterstattung auf alle großen Kapitalgesellschaften nach § 267 HGB sowie eine stärkere Vereinheitlichung durch zu beachtende und noch zu entwickelnde EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards vorgesehen. Die erstmalige Anwendung der Berichtspflichten der CSRD durch die Unternehmen ist bereits für das Geschäftsjahr 2023 geplant.